Privatverkauf Gewährleistung nicht ausgeschlossen

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
re123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatverkauf Gewährleistung nicht ausgeschlossen

hallo,

folgender fall:

käufer a (privat) ersteigert bei ..bay einen maschine von verkäufer b (privat). artikelbeschreibung: *Die Maschine ist 11 Monate alt...* und *Dies ist ein Privatverkauf!!* (kein wort von gewährleistungsausschluss etc.). a geht in vorkasse und holt später die maschine ab. bei der abholung stellt er fest, dass lt. typschild die maschine 21 monate alt ist und beschädigt ist.

käufer a möchte nun summe x als entschädigung bekommen.

wie ist die genaue vorgehensweise für käufer a der nicht gleich einen anwalt beauftragen möchte? mahnen? wie oft? welche fristen setzen? per email oder post?

danke im voraus!

mfg

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> käufer a möchte nun summe x als entschädigung bekommen.
***
Für was? Nehme, an, die Waschmaschine wurde nicht mitgenommen und nicht bezahlt...
*****
> wie ist die genaue vorgehensweise für käufer a der nicht gleich einen anwalt beauftragen möchte? mahnen? wie oft? welche fristen setzen? per email oder post?
**
Wenn es um Schadenersatz geht, ist ein konkreter Schaden nachzuweisen, z. B. Deckungskauf. Man könnte sich eine gleichartige Waschmaschine kaufen und den Verkäufer mit der Differenz des Betrages in Anspruch nehmen, den man evtl. mehr bezahlen musste; was man nicht kann ist, ins Blaue hinein zu verlangen, dass der Verkäufer den Betrag X zu bezahlen hat. Verlangen kann man es natürlich schon, aber der Verkäufer wird das ablehnen.

Kein konkreter Schaden - kein Schadenersatz.

-- Editiert am 28.04.2009 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
re123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

die maschine (keine zum waschen) wurde per vorkasse bezahlt und später abgeholt. also gab es keinen weg zurück (es sind erhebliche kosten für den transport entstanden)

das gerät weist fast das doppelte alter auf als in der beschreibung angegeben war. was doch im nachhinein zu einer wertmiderung führt?

wie verhält es sich den mit der nicht ausgeschlossenen gewährleistung?

angenommen die maschine geht kaputt etc.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> wie verhält es sich den mit der nicht ausgeschlossenen gewährleistung?

Die ist immer gut für den K, wäre aber hier auch irrelevant; wenn eine ausdrückliche Zusicherung ("11 Monate alt" ) nicht zutrifft, haftet der VK auch bei Gewährleistungsausschluß.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen