hallo,
folgender fall:
käufer a (privat) ersteigert bei ..bay einen maschine von verkäufer b (privat). artikelbeschreibung: *Die Maschine ist 11 Monate alt...* und *Dies ist ein Privatverkauf!!* (kein wort von gewährleistungsausschluss etc.). a geht in vorkasse und holt später die maschine ab. bei der abholung stellt er fest, dass lt. typschild die maschine 21 monate alt ist und beschädigt ist.
käufer a möchte nun summe x als entschädigung bekommen.
wie ist die genaue vorgehensweise für käufer a der nicht gleich einen anwalt beauftragen möchte? mahnen? wie oft? welche fristen setzen? per email oder post?
danke im voraus!
mfg
Privatverkauf Gewährleistung nicht ausgeschlossen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
> käufer a möchte nun summe x als entschädigung bekommen.
***
Für was? Nehme, an, die Waschmaschine wurde nicht mitgenommen und nicht bezahlt...
*****
> wie ist die genaue vorgehensweise für käufer a der nicht gleich einen anwalt beauftragen möchte? mahnen? wie oft? welche fristen setzen? per email oder post?
**
Wenn es um Schadenersatz geht, ist ein konkreter Schaden nachzuweisen, z. B. Deckungskauf. Man könnte sich eine gleichartige Waschmaschine kaufen und den Verkäufer mit der Differenz des Betrages in Anspruch nehmen, den man evtl. mehr bezahlen musste; was man nicht kann ist, ins Blaue hinein zu verlangen, dass der Verkäufer den Betrag X zu bezahlen hat. Verlangen kann man es natürlich schon, aber der Verkäufer wird das ablehnen.
Kein konkreter Schaden - kein Schadenersatz.
-- Editiert am 28.04.2009 11:49
die maschine (keine zum waschen) wurde per vorkasse bezahlt und später abgeholt. also gab es keinen weg zurück (es sind erhebliche kosten für den transport entstanden)
das gerät weist fast das doppelte alter auf als in der beschreibung angegeben war. was doch im nachhinein zu einer wertmiderung führt?
wie verhält es sich den mit der nicht ausgeschlossenen gewährleistung?
angenommen die maschine geht kaputt etc.
mfg
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> wie verhält es sich den mit der nicht ausgeschlossenen gewährleistung?
Die ist immer gut für den K, wäre aber hier auch irrelevant; wenn eine ausdrückliche Zusicherung ("11 Monate alt" ) nicht zutrifft, haftet der VK auch bei Gewährleistungsausschluß.
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