Folgendes Problem:
Ich habe ein gebrauchtes Iphone über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Fotos, Beschreibung und der Zusatz „Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme, da es sich um einen Privatverkauf handelt". Kurze Zeit später meldete sich ein Interessent, der zunächst den Preis noch etwas drückte und dann vorbei kam, um das Handy abzuholen und bar zu bezahlen. Ich hatte das Iphone auf Werkseinstellungen zurück gesetzt und auf dem Display war nun „mit Itunes verbinden" zu sehen, um es wieder zu aktiveren. Nach drei Tagen meldete sich der Käufer, dass er angeblich im AppleStore war und dass das Handy defekt wäre. Er fordert eine Rückabwicklung und droht mit rechtlichen Konsequenzen.
Wie soll ich mich nun verhalten?!?
Privatverkauf Handy angeblich defekt
24. April 2018
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Frage vom 24. April 2018 | 07:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf Handy angeblich defekt
#1
Antwort vom 24. April 2018 | 08:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :und dass das Handy defekt wäre.
Und detaillierter hat er nicht ausgeführt?
Zitat :Wie soll ich mich nun verhalten?!?
Erstmal ignorieren.
Sein Gerät, sein Problem.
Zitat :der Zusatz „Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme, da es sich um einen Privatverkauf handelt".
Wenn man die Klausel schon mehrmals verwendet hat, dann wäre die unwirksam - man müsste also 2 Jahre lang die gesetzliche Sachmängelhaftung erfüllen.
#2
Antwort vom 24. April 2018 | 08:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :und dass das Handy defekt wäre.
Und detaillierter hat er nicht ausgeführt?
Angeblich Hardware defekt, könne keine Wiederherstellung machen
Zitat :Wie soll ich mich nun verhalten?!?
Erstmal ignorieren.
Sein Gerät, sein Problem.
Zitat :der Zusatz „Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme, da es sich um einen Privatverkauf handelt".
Wenn man die Klausel schon mehrmals verwendet hat, dann wäre die unwirksam - man müsste also 2 Jahre lang die gesetzliche Sachmängelhaftung erfüllen.
Inwiefern mehrfach verwendet?
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#3
Antwort vom 24. April 2018 | 09:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Inwiefern mehrfach verwendet?
mehr als einmal, mehrere Male, mehrmalig, vielfach, einige Male, ein paarmal, häufiger, mehrmals, oft, öfter, oftmals, wiederholt
#4
Antwort vom 24. April 2018 | 09:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :
mehr als einmal, mehrere Male, mehrmalig, vielfach, einige Male, ein paarmal, häufiger, mehrmals, oft, öfter, oftmals, wiederholt
Hmm, nicht direkt und wenn dann kann er es mir ja nicht nachweisen, ob ich dies schon mal verwendet habe
Wie gehe ich nun weiter vor?!?
Freundlich drauf hinweisen oder ignorieren?!?
Die Sache ist ja die, dass ich nicht weiß, was er in den drei Tagen mit dem Handy gemacht hat. Und wunderlich ist, dass er angeblich im AppleStore war, bevor er mich kontaktiert hat.
Außerdem liest man ja auch ne Menge wegen Preisdrückerei etc.
#5
Antwort vom 24. April 2018 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Wie gehe ich nun weiter vor?!?
Ich würde ihn erstmal ignorieren.
Sein Gerät, sein Problem.
#6
Antwort vom 26. April 2018 | 19:17
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat :Wie soll ich mich nun verhalten?!?
Erklären, dass Sie das bedauern, aber da das Gerät am Tag des Verkaufs wie beschrieben funktionierte leider keine Rückabwicklung vornehmen werden und die rechtlichen Konsequenzen in Kauf nehmen.
Zitat :
Zitat:Inwiefern mehrfach verwendet?
Wenn Sie auf eBay Kleinanzeigen verkaufen und dabei in ähnlicher Form immer einen solchen Ausschluss drunter schreiben, handelt es sich um AGB, In dem Fall wäre dieser Ausschluss ungültig, weil Sie Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit mit ausgeschlossen haben.
Zitat :Zitat :
mehr als einmal, mehrere Male, mehrmalig, vielfach, einige Male, ein paarmal, häufiger, mehrmals, oft, öfter, oftmals, wiederholt
Hmm, nicht direkt und wenn dann kann er es mir ja nicht nachweisen, ob ich dies schon mal verwendet habe
Zitat:Wie gehe ich nun weiter vor?!? Freundlich drauf hinweisen oder ignorieren?!?
Ich würde freundlich und begründet ablehnen.
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