Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einigen Wochen bei der Auktionsplattform ebay ein Gebrauchtteil für ein bestimmtes Automodell angeboten. Ich bin kein Händler, tätige nicht regelmässig Geschäfte bei ebay, allenfalls um mal die Garage oder den Keller zu "entrümpeln". Ich bekam für das angebotene Produkt bzw. die Ware ein Höchstgebot von 1 Euro - ärgerlich, aber dennoch nicht tragisch. Lange Zeit nach der Auktion passierte nichts. Nach einiger Zeit meldete sich der Höchstbieter in einem Autoforum zu Wort und unterstellte mir "Betrugsabsichten", weil ich die Ware noch nicht verschickt hätte. Dabei hat sich der Käufer selbst nach der Auktion nicht bei mir gemeldet, auch war die Ware noch nicht durch die Überweisung des Kaufpreises bezahlt. Ich nahm Kontakt mit dem Käufer auf und übermittelte meine Bankdaten, erhielt aber wieder keinerlei Reaktion. Ich telefonierte, ich schickte SMS, ich sendete Mails: Keine Reaktion. Dabei wollte ich nur in Erfahrung bringen, ob der Käufer meine Bankdaten erhalten hat.
Nach einer weiteren Woche dann doch ein "Lebenszeichen", das Geld sei angewiesen und müsste schon längst da sein. War es aber nicht. Bei der Übermittlung der Bankdaten ist mir ein Zahlendreher in der Kontonummer unterlaufen. Der Käufer (dem ich bis Dato ständig nachlaufen musste) meinte, dies sei Absicht meinerseits, ich wolle nur "Zeit schinden", darauf würde er sich nicht einlassen, ich hätte nun 3 Tage Zeit, die Ware zu verschicken. Er wäre "Diplomjurist" und ausserdem sind seine Schwiegereltern bei der Staatsanwaltschaft seines Wohnortes tätig, er würde mir schon zeigen, zu was er in der Lage wäre, wenn die Ware nicht binnen 3 Tagen da wäre. Ich entgegnete, dass ich die Ware erst nach Geldeingang verschicken würde, auch wenn die Übermittlung der (aus Versehen) falschen Bankdaten mein Fehler wäre.
Er ließ sich nicht darauf ein, gab an, dass er die Ware auch von jemandem abholen lassen könnte, gegen Zahlung des 1 Euro, schliesslich hätte ich ja in der Auktion angeboten: "Überweisung / Barzahlung bei Abholung". Da ich erhlich gesagt kein tieferes Interesse an einer Begegnung mit dieser Person (oder eines Freundes, den er schicken wollte) hege, lehnte ich dieses "Angebot" ab und verwies darauf, dass er sich ja nun für die Überweisung entschieden hätte, der an die falsche Bankverbindung von ihm überwiesene Betrag wurde ihm dann laut eigenen Aussagen mittlerweile wieder gut geschrieben.
Fakt ist: Nun will er mich auf Schadensersatz verklagen, denn ihm wäre durch das Nichtliefern des Teils ein Nachteil entstanden, des weiteren würde er einen Gutachter (zu meinen Lasten) beauftragen der feststellt, was ein Produkt dieser Art ungefähr wert ist (natürlich mehr als 1 Euro, ca. 150,00 Euro) und mich auf eben diese Kosten zusätzlich verklagen, "weitere Schritte" würde er sich vorbehalten. Vielleicht ein kompliziert geschilderter Fall, nur meine Frage ist: In wie weit sind seine Ausführungen "heisse Luft" (es liegt die Vermutung nahe, dass er hier sein frisch erworbenes Diplom als Jurist "testen" möchte), in wie weit ist es rechtens, mit der "Verwandschaft" zu "drohen" und was habe ich davon zu halten, dass er selbst sich nicht nach Ablauf der Auktion gemeldet hat? Und zuletzt: Mir ist bekannt, dass er mit seinem Fahrzeug auch ohne das von mir erworbene Teil "umherfährt", ist dann eine Klage auf Schadensersatz erfolgreich? Und der eigentliche Streitwert in Höhe von 1 Euro - macht der Sinn?
Ich bedanke mich für jeden noch so kleinen Tipp, für jede Hilfe und weiss natürlich, dass es sich bei den folgenden Antworten nicht um eine Rechtsberatung im Einzelfall handelt, aber vielleicht bekomme ich bessere Einsicht über die Rechtslage und meine - resepektive seine - Chancen.
Privatverkauf - Käufer droht mit Klage und mehr...
Hallo,
also ich glaube da reißt einer die Klappe weit auf, denn er muss nur bezahlen und er kriegt das Teil. Ich würde ihm anbieten der könne das Teil gerne doch abholen und zwar zu einer bestimmten Uhrzeit an ein oder zwei Tagen, er könne aber auch einfach das Geld überweisen. Dann muss er sagen was er will.
Nach 179 Tagen (ich glaube man nur max. 180 Tage lang bewerten, oder?) würde ich ihn entsprechend bei ebay bewerten.
Beste Grüße & nur die Ruhe, tompetti
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@mam.dost,
es kommt doch immer ganz auf die Umstände an:
*...Wärest du bei mir Spassbieter gewesen, wärest du nicht nur mit einer negativen davon gekommen. Ich klage grundsätzlich immer und zeige im umgekehrten Fall immer an und wenns nur 1 Teuro ist.
von mam.dost - 16.09.2005 14:13:06
Status: Senior (165 Beiträge) ....*
-----------
In diesem Fall würde ich evtl. von Vorkasse absehen,aber auf Bezahlung bestehen.
Er könnte ja auch eine Kopie der Überweisung mailen oder faxen.
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
--- editiert vom Admin
Men belehre mich eines Besseren, aber gibt es überhaupt "Diplom-Juristen"? Eigentlich wird ein Jura-Studium doch mit Staatsexamen und nicht mit Diplom abgeschlossen.
Aber abgesehen davon: Erst die persönliche Übergabe anzubieten und anschließend nach Fehler des Verkäufers (Kontonummer falsch) zu verweigern, zeugt nicht unbedingt von großer Kompromissbereitschaft.
Ich danke euch für die bisherigen Ausführungen, aber wie ich mir dachte: Es wird mehr die eigene Meinunge abgegeben, als geltendes Recht diskutiert. Was wer wie und warum gemacht hätte, bringt mich ja nicht weiter, es geht darum, wie hoch die Chancen eines Käufers sind, wenn er mich (wie inzwischen geschehen) auf 1 Euro wegen Betrug bei der Polizei angezeigt hat, obgleich er diesen 1 Euro noch nicht einmal bezahlt hat, ihm also gar kein finanzieller Schaden entstanden ist...
die sind schlecht
Danke lilicat... aber warum sind die Chancen des Käufers schlecht? Weil es nur um 1 Euro ging? Weil die Sachlage uneindeutig ist? Oder wie? Danke im Voraus für die Antwort...
betrug is nicht, da kein vorsatz erkennbar. ein zahlendreher kann jedem passieren ...
schadensersatz ist auch nicht ...
eigentlich gar nichts ist ...
ich an deiner stelle würde ihm (per einschreiben) nochmals die richtige Kontonummer mit zahlungsaufforderung zusenden ...
oder du schickst ihm gleich das teil und wenn er dann nicht zahlt schickst du ihm eine mahnung ...
m.
--- editiert vom Admin
Hallo,
nun, da ich die vom Käufer gesetzte Übergabe binnen 3 Tage gegen Barzahlung nach Erhalt (durch einen Mittelsmann) nicht eingehalten habe, wurde nun laut Aussage des Käufers folgendes in Anspruch genommen(ich zitiere):
"Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und Unterschlagung... des weiteren wurde der Vorgang bzw. der Durchschlag der Anzeige zur zuständigen Staatsanwaltschaft geleitet, um die Sache zu beschleunigen... Zivilrechtlich bekomme ich noch persönlich Post, Reaktion darauf bleibt mir vorbehalten... selbstreden werden sämtliche Kosten wie Verdienstausfall, Fahrtkosten, Vertrauensschaden und weiteres in Rechnung gestellt und ggf. eingeklagt..."
Sorry, aber: Entweder, da muss jemand wirklich beweisen, dass er sein "Diplom" in Sachen Jurist nicht umsonst gemacht hat, oder mein Verständnis für Recht war doch naiver, als ich dachte. Und das alles wegen 1 Euro, die noch nicht einmal entrichtet wurden?
ich bin mir nicht ganz sicher ob es dein Jura-Diplom gibt ... selbst wenn es so wa gibt hat dein freund jedenfalls keines ...
m.
PS: vielleicht hat er eins in psychologie oder er spielt gerne Poker ...
Ein solches Diplom gibt es nach dem ersten Staatsexamen in machen Bundesgebieten. Wie soll ich mich denn jetzt gegen das Vorgehen wehren? Sachlich den Verhalt aus meiner Sicht mit Beweisen schildern?
@pseudonym:
Haben Sie ein Anwaltsschreiben?
Ein Anschreiben der Polzei?
NEIN
was sie haben sind mehrere Mails eines wichtigtuers.
Können Sie nachweisen das Sie eine Kontonummer angegeben haben und Diese korrigiert?
Denke ja.
Betrug schreien viele gleich. das heisst aber noch nicht das es Betrug ist.
Schadensersatz ist auch völliger Schwachsinn,da die Fristen die Ihnen der angebl. Diplom Spinner viel zu kurz sind.
Sie können jetzt einfach das Teil senden, aber Paketnummer gut aufheben,oder per Nachnahme und dann ab in den Spam mit den Mails von dem Idioten.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
25 Antworten
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten