Hallo zusammen,
hätte da mal wieder ein mittelgroßes Problem mit einem eBay-Käufer. Verkauft wurde meine ca. 3 Monate alte Grafikkarte, die mittels BIOS-Flash von mir übertaktet wurde und beim Käufer jetzt nicht mehr funktioniert. Die Sache mit dem BIOS-Flash wurde in der Beschreibung natürlich ausführlich angegeben und beschrieben. Da ich Privatverkäufer bin, habe ich im Auktionstext eine Rückgabe und die Gewährleistung ausgeschlossen. Nach ca. einem Monat meldet sich der Käuferbei mir, dass die Grafikkarte Fehler produziert und ich sie gegen volle Kaufpreiserstattung zurücknehmen soll. Ich teilte ihm mit, dass die Karte bei mir über 3 Monate einwandfrei funktioniert hat und nach einem Monat nicht bereit bin, die Grafikkarte zurück zu nehmen. Daraufhin hat er den Paypal-Käuferschutz aktiviert und ein Gutachten anfertigen lassen. Als 100%-Positiv-eBayer habe ich ihm aus Kulanz angeboten, die Grafikkarte für ihn zum Hersteller zu schicken oder die Karte gegen den aktuellen Zeitwert zurück zu nehmen. Die Antwort war, dass für ihn nur die komplette Erstattung des Kaufpreises in Frage kommen würde und er nun abwarten will, wie Paypal entscheidet. Das Problem für mich ist nun, dass Paypal mein Konto bereits jetzt um fast 200 Euro ins Minus gesetzt hat und ich nun weder Zahlungen senden, noch empfangen kann. Eingehende Paypalzahlungen gleichen den Minusbetrag aus, so dass ich an das Geld auch nicht ran komme. Ich überlege mir einen Anwalt zu nehmen, weiß aber nicht so recht wie bzw. wo ich ansetzen soll. Die Sache schlägt mir auf den Magen, da 200 Euro für mich viel Geld sind, die ich auch nicht so einfach übrig habe.
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Privatverkauf & Käuferschutz
Hat der Käufer denn geschrieben, dass die Karte von Anfang an Fehler produziert hat oder traten die Fehler erst nach einem Monat auf? Treten die Fehler auch auf, wenn man nicht übertaktet? Das bei Paypal der Verkäufer der Dumme ist, hat man schon oft gehört. Hattest du diesen Standardsatz im Auktionstext stehen, dass Du als Privatverkäufer keine Garantie usw gibst? Ich weiß zwar nicht, ob der wirklich rechtsgültig ist, kann aber auch nicht schaden...
Der Käufer behauptet nun einen Monat später, dass die Grafikkarte von Anfang an Fehler produziert hätte. Das ist aber in meinen Augen äußerst unglaubwürdig, da die Karte bei mir auch funktioniert hat. Wenn dann ist die Karte erst in seinem Rechner kaputt gegangen, warum sonst meldet er sich erst einen Monat später? Ich habe ihm dann auch gesagt, er sollte doch mal die Taktraten runterschrauben und dann testen, aber dies wolle er nicht. Im Auktionstext stand "Privatverkauf - Rückgabe, Widerruf und Gewährleistung sind daher ausgeschlossen". Nachdem er alle Angebote zur gütlichen Einigung abgelehnt hat, gehe ich mal davon aus, dass er die Karte absichtlich zerstört hat und mich nun über einen Spezi-Gutachter schädigen will (er hat mitbekommen, dass er für die Karte mehr gezahlt halt, als sie neu gekostet hat....) - Ich fürchte nur, sollte Paypal zu seinen Gunsten entscheiden - dass ich der Dumme bin. Dann muss ich Paypal das Geld erstatten und bleibe auf einer defekten Grafikkarte sitzen, sofern er sie überhaupt zurück schickt. Dem ist zuzutrauchen, dass nur ein Leerkarton ankommt... Nie wieder Paypal !
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Eingehende Paypalzahlungen gleichen den Minusbetrag aus, so dass ich an das Geld auch nicht ran komme.
Dann würde ich keine Zahlungen über paypal mehr anbieten.
quote:
und ein Gutachten anfertigen lassen
Von wem?
Auch der Kumpel aus dem Kleingartenverein darf sich 'Gutachter' nennen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Und warte nicht ab, schreibe Paypal selber aktiv an, erkläre ausführlich den Sachverhalt (Transaktionsnummer nicht vergessen). Hast Du das "Gutachten" gesehen?
Und wie Harry van Sell schon sagt, biete erst mal keine Paypal-Zahlungen mehr an! (oder am besten, falls genug Bewertungen vorhanden sind, nie wieder)
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Und jetzt?
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