Privatverkauf Kleinanzeigen Käufer droht mit Anzeige

25. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
gürtelbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf Kleinanzeigen Käufer droht mit Anzeige

Hallo,

ich habe bei den Kleinanzeigen einen Verstärker verkauft. Leider kam das Gerät beim Verkäufer defekt an. Ich gebe zu, dass meine Verpackung nicht einwandfrei war, weshalb ich ihm anbot, das Gerät zurückzunehmen oder die Reparatur zu bezahlen. Ich habe in meiner Anzeige die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, da ich vergessen habe, dies hinzuzufügen.

Nun hat er den Verstärker von der Reparatur zurück und das Geld von mir erhalten.
Angeblich hat er nun nach der Reparatur einen weiteren Defekt gefunden. Er meinte, er habe das vor der Reparatur nicht überprüft.

Wie soll ich mich nun verhalten?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129743 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von gürtelbert):
Wie soll ich mich nun verhalten?

Der Käufer möge beweisen das der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gürtelbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie macht er das? Kann da ein beliebiger Techniker was feststellen, oder kann man auf ein Gutachten bestehen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129743 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von gürtelbert):
Und wie macht er das?

Das muss er selber entscheiden.



Zitat (von gürtelbert):
Kann da ein beliebiger Techniker was feststellen,

Ja, kann er.


Zitat (von gürtelbert):
kann man auf ein Gutachten bestehen?

Das wäre dann ein Gutachten.
Dann muss man prüfen wie plausibel das ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
gürtelbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache ist, dass nun das Innenleben von meinem Verstärker in das Gehäuse seines Verstärkers verbaut wurde. Lt seinen Aussagen. Wie kann ich da noch nachvollziehen, ob das wirklich ein Bauteil aus meinem Verstärker ist, was angeblich defekt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129743 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von gürtelbert):
Wie kann ich da noch nachvollziehen, ob das wirklich ein Bauteil aus meinem Verstärker ist

Das muss der Käufer dann beweisen, nicht der Verkäufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von gürtelbert):
Wie soll ich mich nun verhalten?
Kommunikation mit Käufer einstellen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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