Schönen guten Tag,
bereits mehrmals habe ich hier nachstehende Aussage gelesen und möchte hiermit nochmal deren Wahrheitsgehalt prüfen ggf. mit entsprechender Begründung.
Verkauft ein privater Verkäufer auf eBay einen Artikel und bietet dem Käufer einen versicherten sowie unversicherten Versand an, haftet der Verkäufer bei Verlust der Sendung nicht selbst wenn der Käufer die sichere Versandmethode PayPal wählt soweit der Verkäufer die Einlieferung der Sendung beweisen kann.
Details meines Anliegens
Ich habe auf eBay einen Artikel mit einem Kaufpreis in Höhe von etwas mehr als EUR 200,00 verkauft. Bereits vor Abgabe eines Gebots hatte der Käufer aus Mexiko mich über die Möglichkeit den Artikel nach Mexiko zu verschicken angeschrieben. Dort hatte ich ihm erklärt, dass ich ihm folgende Möglichkeiten anbiete
- DHL Päckchen - unversicherter Versand ohne Sendeverfolgung (mit dem Hinweis, dass er das Risiko selbst bei PayPal Zahlung zu tragen hat)
- DHL Paket - versicherter Versand mit Sendeverfolgung
Der Interessent aus Mexiko hat seine Gebote abgegeben und den Artikel gewonnen. Bei Zusendung der Zahlungsinformationen habe ich wieder beide Versandarten eingetragen und den entsprechenden Hinweis in dem Freitext eingetragen. Bei der Bezahlung wählte der Käufer den Versand als DHL Päckchen und bezahlte den Gesamtbetrag über PayPal. Direkt am nächsten Tag habe ich das Päckchen bei einer Packstation abgegeben.
Damit der Rest des Textes einfacher zu lesen ist, dass ganze einfach in Stichpunkten:
- K schreibt VK nach ca. 30 Tage an wo Sendung bleibt
- VK weist wieder auf die fehlende Sendungsnummer hin und bietet an DHL anzuschreiben
- DHL weist darauf hin, dass Päckchen unversichert sind
- VK informiert K, weist nochmal auf die fehlende Sendungsnummer und Versicherung hin und schlägt vor DHL selber einmal zu kontaktieren
- K öffnet auf eBay einen Fall
- VK kontaktiert eBay und weist darauf hin, dass K sich selber für den unversicherten Versand entschieden hat
- eBay weist darauf hin, dass der Fall von eBay US geprüft wird und diese in solchen Fällen immer für den K entscheiden soweit keine Sendungsnummer bereit gestellt werden kann
- VK schreibt nochmal die ganze Sachlage in den Fall rein (in deutsch und englisch) und fügt die Belegnummer der Sendung hinzu
- eBay schließt Fall zu Gunsten des K
Belehrungen brauche ich nicht sondern nur konstruktive Fakten oder Vorschläge. Ich habe nach dieser Geschichte nun alle günstigeren Auktionen so umgestellt, dass dort keine PayPal Zahlung mehr angeboten wird und mit einem entsprechenden Hinweis in dem Freitext, dass eine PayPal Zahlung nur in Verbindung mit versicherten Versand in Höhe von 4,99€ angeboten wird.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Privatverkauf auf eBay: Käufer aus dem Ausland wähl unversicherten Päckchen Versand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatVerkauft ein privater Verkäufer auf eBay einen Artikel und bietet dem Käufer einen versicherten sowie unversicherten Versand an, haftet der Verkäufer bei Verlust der Sendung nicht selbst wenn der Käufer die sichere Versandmethode PayPal wählt soweit der Verkäufer die Einlieferung der Sendung beweisen kann. :
Ziemlicher Unfug der da steht.
PayPal ist keine Versandmethode.
Und die Wörter "sicher" und "Paypal" so nahe beieinander ist auch gewagt - bei den bekanntermaßen willkürlichen Entscheidungen von Paypal.
ZitatIch freue mich auf eure Antworten. :
Gerne, auf welche Frage(n) denn?
Zitat:Ziemlicher Unfug der da steht.
PayPal ist keine Versandmethode.
Und die Wörter "sicher" und "Paypal" so nahe beieinander ist auch gewagt - bei den bekanntermaßen willkürlichen Entscheidungen von Paypal.
Natürlich meinte ich Zahlungsmethode
Zitat:Gerne, auf welche Frage(n) denn?
Stimmt, die hatte ich dann wohl beim Wechsel in den Stil mit den Stichpunkten vergessen. Macht es Sinn, gegen die Entscheidung von eBay vorzugehen und wenn ja wie?
-- Editiert von ia92 am 30.07.2018 11:55
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BGB § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Als Privatverkäufer hast Du also ab dem Moment, in dem Du die verkaufte Sache an DHL übergeben hast, nichts mehr damit zu tun.
Aber .... Du muss nachweisen, dass Du etwas versendet hast und was Du versendet hast.
#ZitatAber .... Du muss nachweisen, dass Du etwas versendet hast und was Du versendet hast. :
Genau daran dürfte es hier schon scheitern.
Und keiner - weder der Verkäufer noch eBay - wird freiwillige zahlen wenn man es denn doch nachweisen könnte.
Man müsste also jemanden verklagen - entweder eBay mit höchst ungeweissem Ausgang oder den Käufer.
Wer sich bei einer Zahlung über Paypal auf eine Versandart ohne Tracking einlässt, der muss damit rechnen das es im Falle eines Käuferschutzantragen IMMER gegen ihn entschieden wird.
Daher selbst wenn der Käufer eine unversicherte oder auch unterversicherte Versandart möchte, zumindet immer nur eine mit Tracking anbieten.
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