Hallo,
ich bin neu hier und mich würden die Einschätzungen zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Mal angenommen eine Privatperson bietet einen Artikel an und einigt sich mit einem Interessenten auf einen Kaufpreis.
Er teilt dem Interessenten mit, die Anzeige aus der Plattform zu entfernen, wenn er einen Zahlungsnachweis erhält. Diesen erhält er trotz Erinnerung und Abmachung nicht, sodass der Verkäufer den Artikel am nächsten Tag anderweitig verkauft, bevor das Geld per Überweisung vom ersten Interessenten eingeht.
Das Geld wird umgehend zurücküberwiesen.
Der Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz. Hätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf? Falls ja, in welcher Höhe, wenn der Artikel mehrfach auch zu günstigeren Preisen auf der Plattform vorhanden ist?
Privatverkauf mit Bedingung Zahlungsnachweis
24. Mai 2022
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Frage vom 24. Mai 2022 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf mit Bedingung Zahlungsnachweis
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#1
Antwort vom 24. Mai 2022 | 20:05
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
Hier müsste man mal den genauen Wortlaut der Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer kennen. Und zwar SEHR GENAU, nebst Zeitangaben.
#2
Antwort vom 24. Mai 2022 | 22:09
Von
Status: Junior-Partner (5537 Beiträge, 2497x hilfreich)
Das war dann wohl zu viel verlangt.......
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Mai 2022 | 03:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatHätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf? :
Selbstverständlich.
Wie kommt man darauf, das eine unverbindliche Äußerung von Wüschen des Verkäufers sich zu Pflichten von Käufern wandeln könnten?
#4
Antwort vom 25. Mai 2022 | 08:53
Von
Status: Praktikant (911 Beiträge, 157x hilfreich)
Die Anspruchshaltung auf solchen Verkaufsplattformen wie eBay, aber bzw. insbesondere Kleinanzeigen wird immer merkwürdiger.
Da ist die Überweisung noch nicht am gleichen Tag auf dem Konto und direkt wird der Artikel weiterverkauft, kann man sich wirklich nur noch wundern. Es soll auch (vor allem ältere) Leute geben, die noch kein Online-Banking haben oder nicht 5 Minuten später einen Screen schicken. Auch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen.
#5
Antwort vom 25. Mai 2022 | 09:27
Von
Status: Schlichter (7088 Beiträge, 1479x hilfreich)
ZitatAuch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen. :
Das sehe ich genauso
#6
Antwort vom 25. Mai 2022 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatAuch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen. :
Da sollte man dann von den üblichen 14 Tagen ausgehen.
#7
Antwort vom 25. Mai 2022 | 12:53
Von
Status: Gelehrter (10626 Beiträge, 4198x hilfreich)
Zitatwenn er einen Zahlungsnachweis erhält. Diesen erhält er trotz Erinnerung und Abmachung nicht, sodass der Verkäufer den Artikel am nächsten Tag anderweitig verkauft :
Man kann hier noch über den Begriff "Zahlungsnachweis" philosophieren.
So ein ausgefüllter Überweisungsträger, oder der elektronische Pendant "Auftrag entgegengenommen" sind nur bedingt als sowas tauglich, denn das bedeutet noch lange nicht, dass die Bank die Überweisung auch ausführt.
Ein "verwertbarer" Zahlungsnachweis, wäre die ersichtliche Buchung auf dem Kontoauszug, von daher frage ich mich an was der Verkäufer da, innerhalb welcher Frist erinnert haben will.
Vermutlich so ein Zeitgenosse, der sich im Restaurant beschwert, dass das Essen noch nicht da ist, obwohl er nicht mal bestellt hat...
ZitatDer Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz. :
Der Verkäufer?
Für was?
Weil er den Artikel umgehend billiger verscherbelt hat?
ZitatHätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf? :
In dem Fall hier Nein.
Der Verkäufer sollte lieber ganz kleine Brötchen backen und am Besten die Klappe, oder die Finger still halten.
Falls ich der Käufer gewesen wäre (und nicht zu viel bezahlt hätte), würde der Verkäufer jetzt von mir die Aufforderung zur Lieferung bekommen.
#8
Antwort vom 25. Mai 2022 | 20:10
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Der Verkäufer? Was soll denn dieser Unsinn? Wer war es denn der den Vertrag nicht eingehalten hat?Zitat:Der Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz.
Der Käufer hätte aber sehr wohl Anspruch auf Schadenersatz. Nur das es hier offenbar gar keinen Schaden gibt ("der Artikel mehrfach auch zu günstigeren Preisen auf der Plattform vorhanden ist"). Ergo hat der Verkäufer nochmal Glück gehabt.
Stefan
#9
Antwort vom 26. Mai 2022 | 01:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDie Anspruchshaltung auf solchen Verkaufsplattformen wie eBay, aber bzw. insbesondere Kleinanzeigen wird immer merkwürdiger. :
Naja, offensichtlich waren die Wunschantworten des Fragers diesmal nicht mit dabei ,,,
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