Privatverkauf mit Bedingung Zahlungsnachweis

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.05.2022 20:27:18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf mit Bedingung Zahlungsnachweis

Hallo,
ich bin neu hier und mich würden die Einschätzungen zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Mal angenommen eine Privatperson bietet einen Artikel an und einigt sich mit einem Interessenten auf einen Kaufpreis.
Er teilt dem Interessenten mit, die Anzeige aus der Plattform zu entfernen, wenn er einen Zahlungsnachweis erhält. Diesen erhält er trotz Erinnerung und Abmachung nicht, sodass der Verkäufer den Artikel am nächsten Tag anderweitig verkauft, bevor das Geld per Überweisung vom ersten Interessenten eingeht.
Das Geld wird umgehend zurücküberwiesen.

Der Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz. Hätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf? Falls ja, in welcher Höhe, wenn der Artikel mehrfach auch zu günstigeren Preisen auf der Plattform vorhanden ist?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Hier müsste man mal den genauen Wortlaut der Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer kennen. Und zwar SEHR GENAU, nebst Zeitangaben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Das war dann wohl zu viel verlangt.......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von TimTom20):
Hätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf?

Selbstverständlich.

Wie kommt man darauf, das eine unverbindliche Äußerung von Wüschen des Verkäufers sich zu Pflichten von Käufern wandeln könnten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Anspruchshaltung auf solchen Verkaufsplattformen wie eBay, aber bzw. insbesondere Kleinanzeigen wird immer merkwürdiger.

Da ist die Überweisung noch nicht am gleichen Tag auf dem Konto und direkt wird der Artikel weiterverkauft, kann man sich wirklich nur noch wundern. Es soll auch (vor allem ältere) Leute geben, die noch kein Online-Banking haben oder nicht 5 Minuten später einen Screen schicken. Auch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Auch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen.


Das sehe ich genauso

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Auch wenn "sofortige Zahlung" von beiden abgemacht wurde , muss man natürlich trotzdem eine gewisse Frist einräumen.

Da sollte man dann von den üblichen 14 Tagen ausgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von guest-12324.05.2022 20:27:18):
wenn er einen Zahlungsnachweis erhält. Diesen erhält er trotz Erinnerung und Abmachung nicht, sodass der Verkäufer den Artikel am nächsten Tag anderweitig verkauft


Man kann hier noch über den Begriff "Zahlungsnachweis" philosophieren.
So ein ausgefüllter Überweisungsträger, oder der elektronische Pendant "Auftrag entgegengenommen" sind nur bedingt als sowas tauglich, denn das bedeutet noch lange nicht, dass die Bank die Überweisung auch ausführt.

Ein "verwertbarer" Zahlungsnachweis, wäre die ersichtliche Buchung auf dem Kontoauszug, von daher frage ich mich an was der Verkäufer da, innerhalb welcher Frist erinnert haben will.

Vermutlich so ein Zeitgenosse, der sich im Restaurant beschwert, dass das Essen noch nicht da ist, obwohl er nicht mal bestellt hat...

Zitat (von guest-12324.05.2022 20:27:18):
Der Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz.


Der Verkäufer?
Für was?
Weil er den Artikel umgehend billiger verscherbelt hat?

Zitat (von guest-12324.05.2022 20:27:18):
Hätte er trotz des nicht gelieferten Zahlungsnachweises Anspruch hierauf?


In dem Fall hier Nein.

Der Verkäufer sollte lieber ganz kleine Brötchen backen und am Besten die Klappe, oder die Finger still halten.

Falls ich der Käufer gewesen wäre (und nicht zu viel bezahlt hätte), würde der Verkäufer jetzt von mir die Aufforderung zur Lieferung bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Verkäufer besteht nun auf Schadensersatz.
Der Verkäufer? Was soll denn dieser Unsinn? Wer war es denn der den Vertrag nicht eingehalten hat?

Der Käufer hätte aber sehr wohl Anspruch auf Schadenersatz. Nur das es hier offenbar gar keinen Schaden gibt ("der Artikel mehrfach auch zu günstigeren Preisen auf der Plattform vorhanden ist"). Ergo hat der Verkäufer nochmal Glück gehabt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Die Anspruchshaltung auf solchen Verkaufsplattformen wie eBay, aber bzw. insbesondere Kleinanzeigen wird immer merkwürdiger.

Naja, offensichtlich waren die Wunschantworten des Fragers diesmal nicht mit dabei ,,,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.