Privatverkauf über kleinanzeigen - Käufer droht mit Rechtswegen

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
bruzzler2809
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf über kleinanzeigen - Käufer droht mit Rechtswegen

Hallo,
ich hoffe hier kann mir wer helfen. Ich habe einen Multiunktionsdrucker verkauft über ebay kleinanzeigen. Nun meldet sich der Käufer und droht mit rechtlichen Schritten, da das Gerät nicht einwandfrei funktioniert. Bei mir hat es das allerdings, ich habe sogar dem käufer noch 2 neue Patronen mit beigefügt.
Im Anhang das Schreiben des Käufers bzw. meine Antworten
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich tun soll? Lieber Rücksendeetikett schicken, Drucker (unbenutzt) zurückfordern und Geld erstatten? Oder es drauf ankommen lassen?
Was ist wenn er die neuen Patronen schon genutzt hat? Kann man da was abziehen von der Rückerstattung?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

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Sehr geehrter Herr XXX,
nachdem ich den Drucker erhalten habe, musste ich zunächst feststellen, dass entgegen Ihrer Bestätigung, dass alle Anschlusskabel mit geliefert werden, dies nicht der Fall war!!! U.a. fehlte das Druckeranschlusskabel sowie das Telefonanschlusskabel!!
Da der Drucker jedoch soweit in Ordnung erschien, wollte ich Sie deshalb nicht weiter kontaktieren.
Nachdem ich den Drucker vor einigen Tagen eingerichtet hatte und ihn das ein oder andere Mal benutzt hatte, fiel mir in diesem Zusammenhang auf, dass er sich nicht mehr einschalten ließ und erst nach Ziehung des Netzsteckers und einiger Wartezeit, der Drucker sich wieder einschalten ließ, jedoch auch nicht gleich beim ersten Mal. Es ist dabei auffällig, dass er sämtliche Speicherung dabei verliert, so dass dies schon auch vorher bekannt sein musste.
Ich möchte Sie daher auffordern, den Drucker wieder zurückzunehmen und mir das Geld wieder zurückzuüberweisen.
Sollten wir keine einvernehmliche Einigung diesbezüglich erzielen können, sehe ich mich gezwungen, entsprechende rechtliche Schritt einzuleiten.
In der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung verbleibe ich für heute
mfg

Hallo,
wie ich gerade von Brother erfahren habe, ist bei diesem Gerät die Hauptplantine defekt und müsste ausgetauscht werden. Da Sie angaben, dass das Gerät ca. 2,5 Jahre alt ist, möchte ich Sie bitten, mir den Rechnungsbeleg darüber per e-mail zukommen zu lassen.
mfg
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Lieber Herr XXXX,
das tut mir leid, dass Sie nicht zufrieden sind. Ich kann Ihnen gerne das Druckerkabel und das Telefonkabel nachschicken.
Die Probleme mit dem Drucker, die Sie beschreiben hatte ich jedenfalls nicht, bei mir hat der Drucker einwandfrei funktioniert, zumindest die 5-6x im Jahr, als ich ihn gebraucht habe. Nur war ich es jedes mal Leid, die Tintenpatronen zu säubern vor dem Drucken.
Ich kann ebenfalls nicht bestätigen, dass Einstellungen verloren gegangen seien - evtl. auch ein Problem mit Ihrer Wlan/Lan Konfiguration? Eine Rechnung für dieses Gerät habe ich nicht, da ich es zum Geburtstag geschenkt bekommen habe, hier kann ich leider nicht helfen. Meines Wissens ist die Garantie aber eh nach 2 Jahren abgelaufen.
MfG
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Sehr geehrter Herr XXX,
über brother habe ich erfahren, dass es durchaus eine Garantiezeit von Jahren gewährt würde, soweit die Rechnung vorhanden ist und das Kaufdatum belegbar ist.
Durch Auslesung der Software ist es nachweisbar, dass der Fehler schon vorher bestanden hat
Desweiteren würde die Reparatur über 100 Euro kosten, so dass dies unakzeptabel ist, was Sie mir anbieten.
Es ist nach Aussage von Brother definitiv die Hauptplatine defekt, wobei auch im übrigen durch Auslesung des Druckers der Zeitraum eingrenzbar und nachweisbar ist.
Es liegt in diesem Fall kein Konfigurationproblem vor!
Mit dem Nachschicken der vorab zugesagten Kabel ist mir also absolut nicht gedient. Fakt ist, dass das Gerät kurz nach Gebrauch überhaupt nicht mehr funktionsfähig ist.
Ich komme daher nicht umhin, sollten Sie sich weigern, das defekte Gerät nicht zurückzunehmen und mir den Betrag von 55 Euro zurückerstatten, zunächst einmal, ohne Ihnen von vornherein Vorsatz unterstellen zu wollen, eine Anzeige gem. § 263 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 StGB gegen Sie zu erstatten.
Darin heißt es, "wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gem. Absatz 2 ist bereits der Versuch strafbar.
Ich möchte Sie daher auffordern, mir unverzüglich den Betrag zurückzuerstatten.
mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr XXX,
sollte ich bis spätestens 31.Mai 2017 den Rechnungsbetrag in Höhe von 55 Euro nicht zurückl erstattet bekommen, werde ich ohne weiteren Schriftverkehr die Angelegenheit auf den Rechtsweg klären lassen verbunden mit einer Anzeige gem. § 263 (1) und (2) StGB .
Die sich daraus ergebenden Folgekosten werde ich zivilrechtlich einklagen lassen.
In der Hoffnung auf eine gütliche und einvernehmliche Regelung verbleibe ich für heute
mfg

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Sehr geehrter Herr XXX,
mir sind betreffend Ihres Verkaufsangebotes noch weitere widersprüchliche Aussagen bzw. Zusicherungen aufgefallen:
1.u.a. haben Sie mir am 11.05. auf meine Nachfragen folgendes Angebot unterbreitet, ich zitiere "würde ich auch noch einige übrige neue farb und schwarzweißpatronen mitliefern" !!
Als es dann zum abschließenden Kauf meinerseits kam, wiederholten Sie nochmals in diesem Zusammenhang Ihr Angebot, ich zitiere "Soll ich eigentlich die Nicht originalpatronen noch rein legen? " !! Diesem Angebot habe ich explizit zugestimmt.
Leider haben Sie, genau wie auf meine Nachfrage am 11.05., ich zitiere "...achso, ist das Zubehör, wie Netzkabel, Druckerkabel, Bedienungsanleitung mit dabei und wie alt ist der Drucker?" geantwortet, ich zitiere "Ja alles dabei inkl. Ovp. Der Drucker ist ca. 2,5 Jahre", lediglich eine Tintenpatrone in schwarz und eine in magenta mit beigelegt !!!!!
Auffällig ist dabei, dass Sie u.a. einen kompletten Satz Farbpatronen sowie drei Schwarzpatronen für diesen Drucker aktuell zum Kauf anbieten, die augenscheinlich mir zugesicherten waren!!!
Wie Sie mir bereits am 24.05. nachweislich belegbar bestätigten, wurde der von mir erworbene Drucker mit den zugesagten Artikeln und den Verbrauchsmaterilien nur unvollständig übersandt.
All diese Indizienen und Ungereimtheiten erhärten bei mir immer mehr den Verdacht, dass Sie wissentlich gem. § 263 StGB gehandelt haben und ich durch unseren Schriftverkehr diesen Nachweis erbringen kann.
mit freundlichen Grüßen




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130033 Beiträge, 41468x hilfreich)

Die gesetzliche Schamängelhaftung (früher Gewährleistung) wurde ausgeschlossen?
Mit welchem Wortlaut genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bruzzler2809
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Nachricht.
Normalerweise habe ich diesen Satz:
Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.
Ich muss aber bei eBay nachfragen, ob es wirklich drin war. Die Anzeige war schon gelöscht.
Was wäre in beiden Fällen ( enthalten oder nicht enthalten) zu tun?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19192 Beiträge, 10334x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich tun soll?

Erstmal:
Das was Sie zugesagt haben, müssen Sie auch einhalten. Wenn Sie alle Kabel und "einige übrige neue farb und schwarzweißpatronen" versprochen haben, dann müssen Sie die auch liefern.

Ansonsten:

Wenn Sie keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung drin hatten, sollten Sie das Gerät zurücknehmen. Ein Mangel wird ja vorgetragen und der Käufer scheint das ja irgendwie substantieeren können, da er schon Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen hat. Dem müssten Sie etwas entgegen setzten. (Wenn der Käufer eine Bestätigung vom Hersteller hat "Platine kaputt" dann ist ein "bei mir hat es immer funktioniert" von Seiten des Verkäufers zu wenig.) Bei einem Preis von 55€ dürfte der Nachweis, dass das Gerät doch in Ordnung ist, nicht wirtschaftlich erbringbar sein. Platt gesagt: Eine Untersuchung des Druckers durch einen Fachmann, der das ordnungsgemäße Funktionieren der Platine bestätigt, wird sie mehr als 55€ kosten.

Wenn der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Angebot enthalten war, wäre das Nicht-Funktionieren des Druckers erstmal das Problem des Käufers. Es sei denn, der Käufer kann beweisen, dass Sie als Verkäufer das Problem kannten und es beim Verkauf verschwiegen haben. Ich weiß zwar nicht, wie das gelingen soll, aber der Käufer scheint sich sicher zu sein, den Beweis bringen zu können. Ob Sie das Risiko wegen 55€ eingehen wollen, müssen Sie selbst entscheiden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 641x hilfreich)

Eine Strafanzeige bringt ihm sein Geld nicht wieder, da muss er zivilrechtlich klagen.
Und der Staatsanwalt stellt die Anzeige wegen Betrug eh ein. Wahlweise wegen geringfügig oder mangels öffentlichem Interesse.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bruzzler2809
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe auch angeboten, die fehlenden Kabel nachzuliefern. Und wenn ich sage ich gebe "einige" neue Patronen dazu, heisst das nicht, dass ich ihm alle dazugeben muss, die ich habe.
Bei mir war wirklich kein Fehler vorgelegen, das hat einwandfrei funktioniert.
Also: Wenn ich mich auf Rückabwicklung einlasse, wer muss Rücksendung zahlen? Muss er zuerst zurück schicken? Was wenn er die neuien Patronen bereits genutzt hat, darf ich dann was abziehen?
Ich hab leider keine RSV...

-- Editiert von bruzzler2809 am 29.05.2017 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Du kannst den Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht nachweisen.
Du hast nicht alles geliefert, was vertraglich vereinbart war.
Der Käufer trägt sehr sachlich und substantiert vor, dem kannst Du nur mit "bei mir hat alles funktioniert" entgegenen, wobei Du einräumst, den Drucker selbst nur sehr selten genutzt zu haben.

Willst Du Dich bei den Voraussetzungen ggf. auf einen Rechtsstreit einlassen. Die Karten, die Du in der Hand hast, sind nicht die Besten.
Und wegen 55 € zu bluffen.

Letztlich musst Du es selbst entscheiden.

Wenn Du den Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptierst, trägst Du die Rücksendekosten. Aber darüber ist ja vielleicht eine Einigung (Teilung) mit dem Käufer möglich.
Einen Abzug für die Patronen sehe ich hier nicht, es sei denn, er hätte damit hunderte Seiten gedruckt. Aber dass scheint ja garnicht zu gehen.

Eindeutig ist der Sachverhalt nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hi,
ich hogffe für Dich, das Du die Seriennummer(Rechnung) kennst. Eventuell sogar auf den Bildern
sichtbar. Und irgendwie die Haftung /Gewährleistung von DIR ausgeschlossen wurde.
WENN schon schon nicht in der Verkaufsanzeige, dann zumindest noch nachträglich per Mail, etc.
Und das dieses dann auch noch für Dich zu gebrauchen ist.

Ich halte deinen Käufer für einen Zocker /Sp.....
Dein Käufer fordert ja die Rechnung nach, dieses war/ist wohl aber NICHT Teil deines Angebotes.
Der KÄUFER behauptet(inhaltlich) mit Brother kontakt zu haben(wäre mir NEU, das DIE per Mail antworten).

Ansonsten; Wie will der KÄUFER beweisen, was er DIR gegenüber behauptet, was er von Brother weiss.
Das(Fernauslesen) der Platine (vermeintlicher Fehlerspeicher) ist nach meiner Kenntniss NICHT möglich.
Ebenso kann man ja aus dem Postings der Käufers lesen, das ER den Drucker benutzt hat, bzw. benutzen konnte.
Zur Garantie; Das Gerät ist "auf jeden Fall" über 2 Jahre alt, verkauft wurde OHNE Rechnung, und die (mögliche), erweiterte
Garantie gibt es nur nach Registrierung(bei Neukauf) gegenüber dem eigentlichen Käufer.
Man kann wohl davon ausgehen, das DEIN SCHENKER im Umfeld das Gerät damals bei Neukauf NICHT
ausgepackt und bei Brother angemeldet hat.......
Also rein fachlich hättest DU garnix von einer (möglichen,erweiterten) Garantie, sondern höchstens der SChenker/Käufer aus deinem Umfeld.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ich würde den Schriftverkehr von Brother einfordern. Tu interessiert, nach dem Motto: "Ist ja nett dass Sie erkundungen eingeholt haben. Lassen Sie mir bitte cie Chance, die ausführungen von Brother zu sichten und zu beurteilen."

Und wenn es stimmt, was er schreibt, nimm den Drucker zurück. Das "ich weiss mehr wie sie und bin der kleine König" Gehabe des Käufers riecht etwas unseriös muss ich sagen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hi,
ich nochmal, *g*
Da es ja auch wohl einen Streit um die Patronen gibt,wäre halt auch wichtig, was
GENAU in der Anzeige stand. Es wird dir vom Käufer ja vorgeworfen, das Du alleine drei schwarze
Patronen noch "extra" verkaufst. Ebenso wäre wichtig, ob die "zugesicherten" Patronen ORIGINALE
sind. Der Nachbau macht ja schon mal Probleme(die dinger sind gechippt). Bei Nachbau entfällt auch die
Brother-Garantie.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bruzzler2809
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sooo so ging es weiter :) nach meiner letzten Nachricht kam nichts mehr.
Ach ja es war ausgemacht, dass ich "einige" Patronen mitgebe, keine Anzahl. Und ich habe klar erwähnt dass es sich um Refill Patronen und keine Originalen handelt..

--------------

Jürgen Heute, 8:15
Sehr geehrter Herr XXX,
da Sie sich bis heute in Schweigen gehüllt haben und ich den Eingang des Rechnungsbetrag von 55 Euro auf meinen Konto nicht verzeichnen konnte, werde ich morgen eine Strafanzeige gem. § 263 (1) StGB gegen Sie erstatten, da Sie mir einen defekten Drucker übersandt hatten und die zugesagten Zubehörteile, wie Anschlusskabel sowie Tinenpatronen, in diesem Zusammenhang nicht mit beigefügt haben;
hinsichtlich der zugesagten Zubehörteile ist durch den Schriftverkehr nachweislich belegbar, dass dies durch Sie nicht erfolgte, obwohl ich Sie explizit darauf angeschrieben hatte.
All diese Umstände erhärten den Verdacht, dass Sie sogar wissentlich gehandelt haben und daher den Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB im vollem Umfang erfüllen.
Für heute verbleibe ich
mfg

Andre Heute, 8:45
Sehr geehrter Herr XXX,
wow schon um 8 Uhr 15 nichts anderes im Kopf als den Drucker und mit Paragraphen um sich zu werfen? Auch ich hatte mal Jura im Grundstudium und beeindruckt mich keineswegs. Aber Sie müssen ja mit quasi einem regelrechten Orgasmus aufgewacht sein, um endlich wieder was um sich werfen zu können. Deswegen habe ich auch schön bis zum Ende der Frist gewartet, die Sie mir ja ordnungsgemäß gesetzt hatten.
Nichtsdestotrotz bin ich es leid, von Ihnen zugespamt zu werden. Ich sende ihnen heute im Lauf des Tages ein Rücksendeetikett zu, das den Drucker inkl. der neuen und unbenutzten Druckerpatronen versichert zu mir zurückschickt. Nach Eingang des Pakets werde ich diesen auf Funktionsfähigkeit prüfen und auch die Seriennummer vergleichen. Man weiß ja nicht, ob Sie mir nicht Ihren alten Drucker als Defekt verkauft unterjubeln wollen. (Ja ich habe die Rechnung aufgetrieben!). Sollte die Seriennummer nicht übereinstimmen, werde ich meinerseits Strafanzeige stellen.
Und nein: Sie bekommen sicher vorab KEIN Geld zurücküberwiesen. Zuerst schicken Sie den Drucker zurück, danach erstatte ich Ihnen die 55€, sofern alles in dem Zustand war, den Sie erhalten haben.
Um das Rücksendeetikett zu erstellen brauche ich die Abmessungen des Originalkartons. Wenn ich diese vorliegen habe, schicke ich Ihnen das Etikett zu.

Jürgen Heute, 9:46
Sehr geehrter Herr XXX,
es ehrt Sie, dass Sie sich erst jetzt bei Ablauf der Frist gemeldet haben.
Bevor ich mich jedoch auf Ihr Angebot der Rückabwicklung des defekten Druckers einlasse, bitte ich zunächst im Gegenzug um Übersendung des plötzlich von Ihnen aufgefundenen Rechnungsbeleges, um meinerseits sicherzustellen, dass es sich um den selben Drucker handelt, den ich von Ihnen übersandt bekommen habe.
Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich auf Grund der ganzen Vorkommnisse mittlerweile misstrauisch geworden bin;
in diesem Zusammenhang möchte ich u.a. auf Ihr ursprüngliches Angebot hinsichtlich einer Nachsendung der fehlenden Anschlusskabel hinweisen, wie auch auf die von Ihnen, immernoch zum Verkauf stehenden Tintenpatronen, die Sie mir sogar noch explizit offeriert hatten!
In Erwartung des zu übersendenen Rechnungsbeleges verbleibe ich für heute
mfg

Jürgen Heute, 9:53
....auch möchte und werde ich mich nicht auf Ihr Niveau herablassen, genausowenig möchte ich mich nicht weiter auf Ihre im Raum stehende Unterstellung, dass ich Ihnen einen anderen defekten Drucker, als den Ihren, zurücksenden könnte, einlassen.
mfg



Jürgen Heute, 10:00
Sehr geehrter Herr XXX,
aus diesem Beleg ist nicht die Seriennummer ersichtlich, lediglich die Modellreihe.
Ich möchte Sie daher bitten, mir vollständig die Rechnung zu übersenden!
mfg

Andre Heute, 10:01
Dazu bin ich weder verpflichtet noch habe ich Lust dazu. Dann müssen sie mir wohl Vertrauen. Vielleicht verbrenne ich die Rechnung auch. Ich warte auf die Abmessungen...

Jürgen Heute, 10:11
Sehr geehrter Herr XXX,
von mir aus verbrennen Sie die Rechnung, denn ich denke, dass aus diesem Beleg ein anderer Sachverhalt zutage kommt, als das was Sie mir nachweislich im Schriftverkehr mitgeteilt haben, wie z.B., dass Sie das Gerät zum Geburtstag geschenkt bekommen haben, das Gerät ca. 2,5 Jahre alt sein soll usw. !!!
Ich werde, sollten Sie mir den Betrag nicht vorab überweisen, rechtliche Schritte einleiten, deren Konsequenzen Sie sich sicherlich ausmalen können, da, wie Sie erwähnten, im Grundstudium auch Jura genießen konnten.
Ich kann nämlich anhand des Originalkartons, auch ohne Ihren Beleg, die Seriennummer des Druckers nachweisen, die mit einem Barcode sowie Ihren Paketaufkleber auf dem Karton versehen ist.
mfg

Andre Heute, 10:15
Ja super dann machen sie das, ich schicke sicher kein Geld raus bevor ich die Ware nicht habe. Sie erklären den Rücktritt, also schicken sie auch Zug um Zug zuerst den Artikel zurück. Ansonsten wenden sie sich an meinen guten Freund und Anwalt herrn XXX aus XXX. Der freut sich schon. Jede weiter Konversation ist dann für mich hinfällig und werde auch nicht mehr antworten. Nebenbei gesagt wurde der Artikel ohne Rechnung verkauft und ein "circa" angegeben.

Jürgen Heute, 10:15
...spätestens im Ermittlungsverfahren werden Sie dazu verpflichtet sein, diesen Nachweis zu erbringen.
Die Rechnung daher vorher zu verbrennen, würde umsomehr den Verdacht des Betruges erhärten.
Ihnen unter diesen gegebenen Umständen jetzt zu vertrauen, ist mir leider nicht mehr möglich.
Im Übrigen, wenn Sie nichts zu verbergen hätten, würden Sie den kompletten Rechnungsbeleg übersenden, von daher sollten Sie davon Abstand nehmen, von Vertrauen zu reden.
mfg

Andre Heute, 10:17
Ermittlungsverfahren? Wegen dem Vertrag lacht sie jeder Anwalt aus. Zudem ich einer Rückabwicklung zugestimmt habe. Aber bitte, machten sie, ich finde das geil!

Jürgen Heute, 10:23
stimmt, Sie haben einer Rückabwicklung zugestimmt, allerdings erst auf mein Drängen hin.
Trotzalledem bleibt der Tatbestand gem. § 263 StGB , unabhängig von Ihrem Angebot, bestehen, denn, wie Sie ja auch wissen müssten, ist bereits der Versuch gem. Absatz 1 strafbar.
Auch ich sehe dieser Angelegenheit mittlerweile gelassen entgegen.
mfg

Jürgen Heute, 10:24
die Maße lauten:
56cm x 48cm x 28cm
mfg

Jürgen Heute, 10:27
mal sehen, wer zuletzt lacht Herr XXX

Andre Heute, 10:28
bestimmt Sie :) weil ihnen macht das ja Spaß...
J
Jürgen Heute, 10:31
danke, Sie wollen es ja nicht anders, morgen werde ich gegen Sie einen entsprechenden Strafantrag stellen, unabhängig vom weiteren Verlauf, da Sie scheinbar sich so sicher fühlen und noch dazu einen guten Freund als Anwalt habe. Der kann Sie ja zumindestens kostenlos vertreten.
mfg

Andre Heute, 10:32
Bestimmt macht er das. Bestätigt mich in meiner Theorie.

Andre Heute, 10:33
Ihnen geht's nämlich nicht um eine Klärung und den Drucker....

Andre Heute, 10:36
Bitte senden Sie mir Ihre Email Adresse zum Zuschicken des Versandetiketts


----------

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hi nochmal,

dein Käufer hat se nicht mehr alle( z. B. alle Tassen im Schrank, *grins*)
(Nochmals) UNABHÄNGIG, ob Du "für Dich" die Gewährleistung ausgeschlossen hast;
Dein Käufer hat KEINEN Anspruch auf die Rechnung. Ganz pragmatisch; Der Hersteller(Gerätealter)
wäre raus aus der Garantie, welcher der Hersteller im übrigen auch nur DIR gegenüber(bzw. dem Schenker)
ausführen müsste. So und jetzt kommt ja der Witz; WENN wir annehmen würden, das DU als VERKÄUFER
die GEWÄHRLEISTUNG ja NICHT ausgeschlossen hättest, dann KÖNNTE der Käufer sich ja an DICH wenden.

Wie gesagt, an DICH, und NICHT an den Hersteller. Und dazu braucht es keine Originalrechnung von dem Kauf.
Im übrigen kann man ja auch (positiv) davon ausgehen, das DU als VERKÄUFER das Gerät NICHT explizit mit erweiterter
Herstellergarantie angeboten hast. Auch noch witzich; WENN man wirklich mit Brother wegen eines Servicefalles telefoniert, dann fragen die KONKRET nach der Seriennummer. Da kann man dann schon was zu dem ALTER des Gerätes sagen.
Der KÄUFER wirft Dir ja WEGEN der Unvollständigen Rechnung vor, das die Kiste älter sein könnte.

Nun denn, für Brother HAT dein Käufer alle wichtigen Daten.
Eins noch; Da Du ja dem Käufer bezüglich nachsendung der Kabel, bzw. Rückabwicklung des Gerätekaufs entgegengekommen bist, kann der KÄUFER jetzt nicht so einfach mehr Kosten für RA und co verlangen.
Gruss

PS; Wir besitzen mehrere Brothergeräte, und wir hatten auch schon Reparaturen. Insofern sind wir da bezüglich Ablauf nicht ganz unwissend.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bruzzler2809
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
.
Eins noch; Da Du ja dem Käufer bezüglich nachsendung der Kabel, bzw. Rückabwicklung des Gerätekaufs entgegengekommen bist, kann der KÄUFER jetzt nicht so einfach mehr Kosten für RA und co verlangen.
Gruss

Ja, ich habe sowohl Nachsendung als auch Rückabwicklung angeboten. Auf die Frage nach der Email habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Demzufolge kann ich ihm derzeit auch keinen Rücksendebeleg zuschicken.
Wie gehe ich denn da jetzt vor, vorausgesetzt er findet tatsächlich wen, den sein Fall interessiert und Strafanzeige zulässt ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hi,
also ICH würde mich da nicht "verrückt machen(lassen)". Rein pragmatisch könntest Du
dem Typen per Post(Brief, Einschreiben), einen Paketschein schicken. Der Typ wird aber NICHT
behaubten können(regelmäßiger Mailverkehr), das da DEINE Nachfrage irgendwie übersehen wurde.

KANN sein, das der Typ noch zur Polizei rennt, das KÖNNTE dann sehr interessant werden, was ER
da so dem Beamten erzählt(vorlügt, wohl eher). Unabhängig, wer nun wie Schuld ist, wird der Beamte
deinen Käufer auf den Zivilweg verweisen. Es soll auch Beamte geben, die bei solchen "Schäden"
wegen Geringfügigkeit die Aufnahme einer Anzeige verweigern. DU / Wir wissen ja auch nicht, wie
"gern gesehen" der Typ da auf der Wache ist. Vielleicht biste NICHT der erste, der von deinem Käufer
angezeigt wird. Sollte dann bei DIR Post von Polizei /Staatsanwaltschaft eintrudeln, bitte unbedingt noch einmal
nachfragen.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Du hast mit ihm bisher mehrfach korrespondiert.

Du hast ihm das Teil zugeschickt, kennst also auch eine Anschrift.

Und Du willst jetzt weiter zuwarten, bis er Dir auch noch eine e-mail Adresse nennt?
Woher leitest Du ab, dass er das muss.

Zug um Zug bedeutet
der eine und der andere,
nicht
erst der eine, dann (danach) der andere.

Im Grunde darfst Du schreiben was Du willst, aber Deine Wortwahl in den hier eingestellten Nachrichten entspricht sicher nicht normaler Geschäftskorrespondenz.


Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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