Privatverkauf/Transportschaden

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
domain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf/Transportschaden

Hallo,
habe in einer privaten Internetauktion einen Artikel verkauft, Warenwert 130 Euro, leider ist der Artikel beschädigt beim Käufer angekommen. Im Detail: Ich habe eine Lampe bei ebay verkauft. In der Aution habe ich die Abholung sowie einen versicherten Versand duch Hermes angeboten. Die Ware war gut verpackt, genauso, wie sie bei mir unbeschädigt durch DHL angekommen ist.
Der Käufer hat sich für den versicherten Versand entschieden. Die Lampe ist beschädigt angekommen, wobei das Glas heil geblieben ist. Komisch.
Zunächst habe ich in Kooperation mit dem Käufer eine Schadenmeldung an Hermes geschickt, die lehnen aber eine Kostenerstattung ab.
Nun schwenkt der Käufer um, bemängelt die Verpackung, will den Warenwert zuzüglich Versandkosten komplett von mir erstattet haben. Droht mit Mahnbescheid und Klage. :zoff:

Muss ich zahlen oder liegt das Risiko beim Käufer?

Dank im voraus für den Rat

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Erfahrungsgemäß sind Leute, die gleich drohen, Betrüger.
Wenn du die Ware gut verpackt hast und die Ware mängelfrei bei der Übergabe war, bist du aus dem Schneider.

Schick ihm den Link hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

mit welcher Begründung lehnt Hermes eine Regulierung ab?

Die Verpackung muss so ausgelegt sein, dass eine Fallhöhe von ca. 60 cm ohne Beschädigung überstanden wird.

Hin und wieder sind es aber keine Sturz- sondern vielmehr Quetschschäden. Da nützt dann die beste Verpackung nix !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Die Verpackung muss so ausgelegt sein, dass eine Fallhöhe von ca. 60 cm ohne Beschädigung überstanden wird.*

Woher stammt diese Erkenntnis?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
domain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hermes schreibt: Leider ist es uns anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung zu übernehmen.Eine bei der Zustellung gegengezeichnete Schadenmeldung wurde nicht eingesendet. Keine Beschädigung der Außenverpackung. Für die Vewendung von unzureichender Umverpackung können wir keine Haftung übernehmen.

Das Paket war mit Innen-und Außenkartonage sowie Luftpolsterfolie verpackt und, wie gesagt, bei mir auch per Post in der gleichen Umverpackung heil angekommen.

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