Problem bei Ebay Verkauf

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
SaschaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem bei Ebay Verkauf

Guten Tag,
ich habe das Problem das ich bei eBay einen Artikel zum Kauf als defekt angeboten habe. Jetzt schreibt mir der Käufer, das er den Artikel zurück geben will, da das Gerät defekte vorweist, die ich in der Artikelbeschreibung nicht aufzähle.

Artikelbeschreibung:

Apple iPhone 3GS Schwarz (16GB) Smartphone *DEFEKT*
Hallo,

ich verkaufe hier mein defektes Iphone 3GS 16GB.
Das Gerät ist vor kurzem im laufenden Betrieb öfters abgestürzt, der Display wurde weiß und das Iphone ist anschließend ausgegangen. Seitdem lässt es sich nicht mehr einschalten und zeigt keine Reaktion.

Verkauft wird nur das Iphone ohne Zubehör.

Dieses ist eine private Auktion, daher auch keine Garantie, Umtausch, Rücknahme, Haftung oder ähnliches.

Bei Fragen einfach melden!
Viel Spaß beim Kaufen.


Antwort des Käufers war:
Hallo
Ich habe das Telefon erhalten aber es entspricht nicht der Beschreibung.
Das Telefon wurde schon mal geöffnet und innerlich beschädigt.
Da Sie das aber verschwiegen haben, trette ich hiermit vom Kaum zrück.
Die innerliche Beschädigung ist das die Verbindungkabel Nr. 3 wurde Unsachgemäß entfernt und beim Mainboard tretten auch beschädigungen auf.
Bevor ich mich mit Ebay und PayPal in verbindung setzte und meinen Anwalt einschalte, gebe ich Ihnen noch bis Morgen Zeit eine Lösung für dieses Problem zu finden.



Jetzt ist meine Frage: Hat der Käufer ein Recht die Ware zurück zu geben?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Was ist denn dran an der Mängelrüge des Käufers?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SaschaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Handy wurde schon mal von jemandem geöffnet , jedoch konnte er nicht feststellen woran der Defekt vorliegt, sodass das Handy nicht mehr anging.
Danach hat er es wieder zusammengebaut und mir gegeben.
Ich habe es dann zum Verkauf angeboten, da mir eine Reparatur zu teuer erschien und nicht klar war welches Bauteil defekt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Das Handy wurde schon mal von jemandem geöffnet , jedoch konnte er nicht feststellen woran der Defekt vorliegt, sodass das Handy nicht mehr anging.

Das wäre ein schöner Satz für die Auktionsbeschreibung gewesen ...


Da du diesen relevanten Umstand nicht mitgeteilt hast, würde ich die Rückabwicklung des Vorganges empfehlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SaschaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Du hast der Artikel als Privat verkauft, woher sollest du wissen, ob niemand z.B. zu Hause had das Teil mal geöffnet?
Und Defekt ist defekt. m.M. hier.
Es gibt viele Argumente, aber es bleibt dabei, da du sicher keine neagtive Bewertung leisten kannst, und ob der K doch nicht so bewertet nach Abbrechung der Transauktion?!

-----------------
""

-- Editiert am 05.05.2011 01:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen