Guten Tag,
ich habe das Problem das ich bei eBay
einen Artikel zum Kauf als defekt angeboten habe. Jetzt schreibt mir der Käufer, das er den Artikel zurück geben will, da das Gerät defekte vorweist, die ich in der Artikelbeschreibung nicht aufzähle.
Artikelbeschreibung:
Apple iPhone 3GS Schwarz (16GB) Smartphone *DEFEKT*
Hallo,
ich verkaufe hier mein defektes Iphone 3GS 16GB.
Das Gerät ist vor kurzem im laufenden Betrieb öfters abgestürzt, der Display wurde weiß und das Iphone ist anschließend ausgegangen. Seitdem lässt es sich nicht mehr einschalten und zeigt keine Reaktion.
Verkauft wird nur das Iphone ohne Zubehör.
Dieses ist eine private Auktion, daher auch keine Garantie, Umtausch, Rücknahme, Haftung oder ähnliches.
Bei Fragen einfach melden!
Viel Spaß beim Kaufen.
Antwort des Käufers war:
Hallo
Ich habe das Telefon erhalten aber es entspricht nicht der Beschreibung.
Das Telefon wurde schon mal geöffnet und innerlich beschädigt.
Da Sie das aber verschwiegen haben, trette ich hiermit vom Kaum zrück.
Die innerliche Beschädigung ist das die Verbindungkabel Nr. 3 wurde Unsachgemäß entfernt und beim Mainboard tretten auch beschädigungen auf.
Bevor ich mich mit Ebay und PayPal in verbindung setzte und meinen Anwalt einschalte, gebe ich Ihnen noch bis Morgen Zeit eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Jetzt ist meine Frage: Hat der Käufer ein Recht die Ware zurück zu geben?
Problem bei Ebay Verkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Was ist denn dran an der Mängelrüge des Käufers?
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Das Handy wurde schon mal von jemandem geöffnet , jedoch konnte er nicht feststellen woran der Defekt vorliegt, sodass das Handy nicht mehr anging.
Danach hat er es wieder zusammengebaut und mir gegeben.
Ich habe es dann zum Verkauf angeboten, da mir eine Reparatur zu teuer erschien und nicht klar war welches Bauteil defekt ist.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Das Handy wurde schon mal von jemandem geöffnet , jedoch konnte er nicht feststellen woran der Defekt vorliegt, sodass das Handy nicht mehr anging.
Das wäre ein schöner Satz für die Auktionsbeschreibung gewesen ...
Da du diesen relevanten Umstand nicht mitgeteilt hast, würde ich die Rückabwicklung des Vorganges empfehlen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ok vielen Dank
Du hast der Artikel als Privat verkauft, woher sollest du wissen, ob niemand z.B. zu Hause had das Teil mal geöffnet?
Und Defekt ist defekt. m.M. hier.
Es gibt viele Argumente, aber es bleibt dabei, da du sicher keine neagtive Bewertung leisten kannst, und ob der K doch nicht so bewertet nach Abbrechung der Transauktion?!
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-- Editiert am 05.05.2011 01:07
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