Problem m. ebay-Verkäufer - Jacke stinkt

1. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
4holidaygirl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem m. ebay-Verkäufer - Jacke stinkt

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, wie ich in meiner Sache weiter vorgehen soll???

Habe eine Jacke ersteigert…erhalten...und direkt den komischen Geruch wahrgenommen...

Jacke riecht nach 2 Tage lüften immer noch komisch.

Ich kenne den Geruch, da ich privat schon mal dieses Problem hatte:
Verschiedene Parfüms auf Stoff ergeben auf die Dauer einen sehr unangenehmen Geruch-Mix, der weder durch waschen noch reinigen zu entfernen ist (habe schriftl. Bestätigung einer Reinigung) !!!

Habe erst Verkäufer angeschrieben, Antwort in Kurzform: "ist frisch gewaschen, ihr Problem, wenn sie den Geruch nicht mögen"

1. Diese Jacke ist wegen des Echtfells nur zu reinigen!

2. Waschpulvergeruch verfliegt nach einigen Tagen!

Dann ebay eingeschaltet...letztendlich schreiben sie den Verkäufer an, aber ansonsten "schlachten sie ihren Goldesel" nicht => nix passiert seitens ebay!!!

Auf weitere Schreiben und der Androhnung einer Anzeige reagiert der Verkäufer immer gleich =>die Jacke ist gebraucht, der Geruch ist ihr Problem!

Was kann...soll ich machen???
Was würde passieren, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache???

Danke……


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Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
Was würde passieren, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache???


Die Polizisten müssten sich das Lachen verkneifen und der Staatsanwalt stellt die Sache sofort mit einem Schmunzeln im Gesicht ein, außerdem hast du dann Zeit verschwendet, die benötigt werden würde, um richtige Straftäter zu verknacken.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Um dem vorherigen Beitrag ein wenig die Bissigkeit zu nehmen.: Hier liegt keine Straftat vor. Das bedeutet das du deine Ansprüche nur auf dem zivilrechtlichen Weg (Anwalt, Klage...) durchsetzen kannst - Die Polizei/Staatsanwaltschaft wird dich auf den zivilrechtlichen Weg verweisen u. dir noch nen schönen Tag wünschen!

In BGB §434 Abs. 1 heißt es

quote:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Von einer Damenjacke würde ich (als Mann) erwarten das diese nach Parfüm riecht u. da es heutzutage auch bei Männern üblich ist...

Sofern also nicht vereinbart ist (z.B. Auktionstext) das die Jacke nicht nach Parfüm "müffelt", dann ist sie frei von Mängeln - Denn ihre eigentliche Funktion (warm halten, schön aussehen...) erfüllt sie ja.

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