Problem mit Abholung durch Käufer

2. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
WarumEinName?
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Problem mit Abholung durch Käufer

Folgender Fall. Ich habe als Verkäufer privat einen Sitzsack versteigert, mit der Option Versand oder Abholung. Käufer wollte Abholung, was ich ihm gewährt habe. Termin wurde ausgemacht, Käufer kam nicht. Zweiter Termin ausgemacht, Käufer kam gleichfalls nicht, ebenso beim dritten Termin. Alle Terminvereinbarungen sind per SMS gemacht worden, und diese Kommunikation ist auch gespeichert, also alles nachweisbar.

Dann habe ich dem Käufer geschrieben, dass ich keinen vierten Abholtermin vereinbaren würde, sondern ihn gebeten zu überweisen, damit ich den Sitzsack versenden kann. Gleichzeitig habe ich dies bei Ebay als Problem gemeldet.

Die Reaktion war, dass der Käufer eine Negativbewertung gemacht hat, mit der falschen Behauptung, das ich eine Abholung nicht zulassen würde und das ich ausfällig geworden sei. Was schlicht und ergreifend nicht stimmt. Gleichzeitig hat er selber bei Ebay einen Fall eröffnet mit der Behauptung, ich würde den Artikel nicht liefern.

Ich habe dann im Ebay Forum einen Thread eröffnet, und dort würde ersichtlich, dass der Käufer ein sogenannter Amokbewerter ist. Er hat auch ständig falsche Behauptungen aufgestellt, sogar schlicht und ergreifend gelogen. Hier der Thread: http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/Probleme-Bei-Abholung/1900086071

Wie sieht es nun juristisch aus, muss ich dem Käufer einen vierten Abholungstermin anbieten, obgleich er schon 3 Termine platzen liess?

Übrigens gibt der Käufer an, er sei Jurist, was reichlich unglaubwürdig wirkt ;-)



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

quote:
Übrigens gibt der Käufer an, er sei Jurist, was reichlich unglaubwürdig wirkt ;-)


Ja, das wirkt sehr eindeutig so.

Ganz ehrlich, ich würde mich an Ebay wenden, um die neg. Bewertung zu entfernen und vom Kaufvertrag zurück treten, weil der Käufer seinen Teil des KV nicht erfüllt hat, wie er ja auch in der SMS zugibt, dass er oder sein Bruder die Abholung verpennt hat.

Alles andere führt zu nichts, ausser noch mehr Ärger.
Schickst du die Ware hin, wird er vermutlich irgendwas finden, was angeblich damit ist und stänkert rum.
Schaltest du einen Anwalt ein, bleibst du vermutlich auf den Kosten sitzen, da niemand weiss, ob der Käufer überhaupt seine wirklichen Daten preisgegeben hat.

Kannst natürlich zur Polizei rennen und wegen der neg. Bewertung etc. Anzeige wegen übler Nachrede/Verleumdung erstatten, aber wird wohl bei so einer Bagatelle auch nicht viel bei rauskommen und der Ärger mit einem Querulaten ist damit icht beendet, da er vermutlich irgendetwas suchen könnte, wo er meint einen Straftatbestand draus zu erkennen und seinerseits Anzeige erstatten würde.

Und der ganze Ärger wegen 11,50Euro??? Das ist es nicht wert.

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#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Es gibt keine Verpflichtung soundsoviele Abholtermine anbieten zu müssen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Käufer einen vereinbarten Abholtermin hat platzen lassen, dann gerät er damit in Verzug. In solch einem Falle würde ich die Erfüllung kostenpflichtig (mit oder ohne Rücktrittsandrohung) unter angemessener Fristsetzung anmahnen und im Falle eines erfolglosen Fristablaufes - je nachdem, was mir wichtig ist - die Erfüllung auf dem Rechtsweg durchsetzen oder vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz fordern.

Ein Problem könnte allerdings der Nachweis sein, z. B. ob der SMS-Verkehr tatsächlich vom Käufer stammt.

Solange jedenfalls der Vertrag besteht, sind beide Seiten zur Erfüllung verpflichtet. Auch der Verkäufer kann nicht einfach ohne rechtswirksamen Rücktritt oder einvernehmlicher Aufhebung die Erfüllung verweigern, auch dann nicht, wenn der Käufer Termine hat platzen lassen. Tut er dies dennoch, so könnte der Käufer daraufhin den Rücktritt erklären. Auf einen Versand muss der Käufer sich nicht einlassen.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

quote:
Auch der Verkäufer kann nicht einfach ohne rechtswirksamen Rücktritt oder einvernehmlicher Aufhebung die Erfüllung verweigern, auch dann nicht, wenn der Käufer Termine hat platzen lassen.


Also, die Aufhebung des Vertrages hat der Käufer aber ja in einer (laut Verkäufer unfreundlichen) Nachricht angeboten, wie aus dem oben verlinkten Ebayforum hervor geht. Und dieses würde ich annehmen, da der Verkäufer und die kleine Summe den Stress nicht wert ist.

Übrigens kann man schon stark bezweifeln in wie weit der Kaufvertrag wirklich besteht, da es vermutlich einfach am Bindungswillen mangelt.

Ein kleines Indiz dafür könnte der weite Weg zwischen Verkäufer und Käufer sein, ein deulich grösseres, ist das chronische Verhalten des Käufers.
Schaut man sich die Bewerungen an, die vom Käufer anderen Ebayern gegeben wurde, ist es nicht lange der einzige Fall.
Er behaupetet dann einfach, es sein ja kein Termin vereinbart worden, warum habe er es dann abholen sollen.

Selbst wenn kein Termin vereinbart worden sein soll, dann sollte man doch als wirklicher Interessent der Ware einen Termin anfordern.
Stattdessen ziehen sich seltsame "Begründungen" zum Stänkern quer durch seine Käufe.

Klar kann man mal Ärger mit einem Verkäufer haben, aber nicht bei jedem zweiten Kauf mit immer den gleichen Begründungen.
Und wenn ständig derartige (subjektive) Probleme auftreten, würde man doch nicht mehr ständig wieder bei Ebay kaufen, es sei denn, man ist Querulant oder Masochist.


Ich habe bei Ebay über viele, viele Jahre vielleicht 2 neg. Bewertungen gegeben. Der Käufer alleine in diesem jungen Jahr, also in einem Monat, schon SECHS. :respekt:
Kein schlechter Schnitt.. 1,5 schlechte Bewertungen pro Woche....

Daher @WarumEinName? , mach nochmal Ebay ausdrücklich auf das Verhalten und vorallem die abgegebenen Bewertungen des Käufers aufmerksam.
Dort wird schnell klar, dass da was nicht stimmt.


Mehrere seiner Behauptungen in Bewertungen wurden schon von Ebay entfernt, vermutlich weil sie unwahr waren.
Ein Unding, dass Ebay solche Account nicht schnellstens sperrt.



-- Editiert seba79 am 03.02.2013 05:15

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#4
 Von 
WarumEinName?
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ganz ehrlich, ich würde mich an Ebay wenden, um die neg. Bewertung zu entfernen und vom Kaufvertrag zurück treten, weil der Käufer seinen Teil des KV nicht erfüllt hat, wie er ja auch in der SMS zugibt, dass er oder sein Bruder die Abholung verpennt hat.

Das habe ich schon gemacht, aber noch keine Reaktion von Ebay.

Laut den Ebay Grundsätzen darf man auch keine Negativbewertung abgeben, bevor eine Problemklärung versucht wurde. Er jedoch hat gleich negativ bewertet, und hat auf meine Fallleröffnung immer noch nicht reagiert, sondern nur auf seine eigene, nachträgliche Falleröffnung.
quote:
Und der ganze Ärger wegen 11,50Euro??? Das ist es nicht wert.


Das Geld ist mir dabei nicht wichtig, sondern mich stört sein Verhalten, und seine völlig abwegigen Behauptungen in der Negativbewertung.
quote:
Es gibt keine Verpflichtung soundsoviele Abholtermine anbieten zu müssen

Gibt es denn eine Richtlinie, wie viele Abholtermine angeboten werden müssen. Mir als Laien erscheinen 3 Termine, wie in dem Fall, ausreichend.
quote:
Solange jedenfalls der Vertrag besteht, sind beide Seiten zur Erfüllung verpflichtet. Auch der Verkäufer kann nicht einfach ohne rechtswirksamen Rücktritt oder einvernehmlicher Aufhebung die Erfüllung verweigern, auch dann nicht, wenn der Käufer Termine hat platzen lassen. Tut er dies dennoch, so könnte der Käufer daraufhin den Rücktritt erklären. Auf einen Versand muss der Käufer sich nicht einlassen.

Ich habe ihm ja 3 Chancen eingeräumt. Und ich habe ihm angeboten, einen weiteren Abholtermin zu vereinbaren, sodern er die negative Bewertung zurückzieht, sich für seine Behauptung, ich sei ausfällig geworden entschuldigt, und wenn er sich bereit erklärt, den Versandweg zu beschreiten, falls er auch diesen vierten Termin nicht einhält. Hat er abgelehnt, er hat sogar von Erpressung gesprochen.

Seine eigenen Angebote gehen dahin, entweder einen neuen Aboltermin auszumachen, oder von der Transaktion zurückzutreten. Beides habe ich abgelehnt, weil die negative Bewertung dann bleiben würde.

Meiner laienhaften Einschätzung nach, habe ich auch versucht, meine Erfüllungspflicht nachzukommen, indem ich ihm nacheinander und in Absprache mit dem Käufer 3 Termine angeboten habe.

Sollte ich aber tatsächlich verpflichtet sein, ihm auch noch einen 4. oder 5. oder 23. Termin anzubieten, würde ich das auch machen, wenn auch zähneknirschend. Aber auch nur dann, wenn ich dazu verpflichtet bin. Und das ist mir immer noch unklar.
quote:
Also, die Aufhebung des Vertrages hat der Käufer aber ja in einer (laut Verkäufer unfreundlichen) Nachricht angeboten, wie aus dem oben verlinkten Ebayforum hervor geht. Und dieses würde ich annehmen, da der Verkäufer und die kleine Summe den Stress nicht wert ist.

Dazu wäre ich auch bereit, wenn dadurch die Negativbewertung entfiele. Leider habe ich dazu keine Info gefunden oder nach meiner Anfrage erhalten.
quote:
Daher @WarumEinName? , mach nochmal Ebay ausdrücklich auf das Verhalten und vorallem die abgegebenen Bewertungen des Käufers aufmerksam.
Dort wird schnell klar, dass da was nicht stimmt.

Habe ich schon gemacht, und warte noch auf eine Reaktion seitens Ebay.

Gleichzeitig habe ich beschlossen einen Anwalt zu konsultieren, weil mir seine unwahren Behauptungen, ich sei ausfallend geworden und ich habe keine Abholung ermöglicht, rufschädigend zu sein scheinen. Außerdem hat er mich so auf die Palme gebracht, dass ich ihm gerne einen auf den Deckel geben würde, wenn auch nur in der zivilisierten Form der juristischen 'Ohrfeige'.

Ich weiss nur nicht, ob ein Anwalt so eine, im geldwerten Sinne, 'Belanglosigkeit' übernehmen würde. Eine Anfrage und Bitte und Rechtsvertretung habe ich einem Fachanwalt schon per Email gemacht, welche aber wegen "akuter Arbeitsüberlastung" vom Anwalt abgelehnt wurde.

Falls jemand einen Tip für einen Anwalt in Köln hat, bitte melden.

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