Problem mit Ebay-Verkäufer

12. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Ebay-Verkäufer

Hallo!

Ich habe bei Ebay vor einiger Zeit ein Designer-Kleid für 1,99 Euro per Sofortkauf ersteigert. Ich denke mal, daß ein Einstell-Fehler vorlag, das vom Verkäufer auch hätte angefechtet werden können Damit hatte ich jedenfalls gerechnet und ich wäre dazu bereit gewesen, über einen angemessenen Kaufpreis zu verhandeln.

Aber stattdessen bekam ich vom Verkäufer eine Mail, in der er behauptete, der Hund der Schwiegereltern hätte das Kleid zerbissen. Auf meine Bitte, mir ein Bild des kaputten Kleids zu schicken, bekam ich keine Antwort.

Ich habe den Verkäufer dann neutral mit den Worten "Kauf kam nicht zustande, Hund hat angeblich Ware zerfetzt" bewertet. Der Verkäufer ergänzte dies mit "frechheit-habe gar kein Hund" lol

Jetzt erhielt ich eine Mail, in der er mich dazu nötigt, die Bewertung zurückzuziehen, ansonsten droht eine Rachebewertung.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Den gesamten Mail-Verkehr habe ich zum Glück gespeichert.

Viele Grüße
Asmodina

Problem bei eBay und Co?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ooch ,wie langweilig - schon wieder Hund , fällt denen denn gar nichts neues mehr ein :

lassen Sie mich mal nachdenken ...

- ein auf Rückbank samt Auto verbranntes Paket ,

- mehrere durch Handwerker zerstörte schon auf Sperrmüll entsorgte Schrankwände,

- einige Kleinkinder fall vom Tisch , vorsicht Fruchtsaft - Fälle ,

- ein Hund zerfleischt Steiff - Teddy

und jetzt wieder Hund ... ;)

Und immer liegt der gleiche Denkfehler auf der Gegenseite vor .

Da kann man doch mal ein bißchen Kreativität erwarten :

- UFO im Garten gelandet , mit vorgehaltener Laserwaffe erpresst ... ;)

oder ähnlich ...

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#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

@Asmodina

Schlagen sie ihm einen Deal vor... gekauftes Kleid gegen gute Bewertung.

Das ist doch fair ;)

Sagen sie ihm außerdem das eine Neutrale keinerlei Einfluß auf das Bewertungsystem hat... in 12 Monaten ist die sogar von der Übersicht verschwunden.

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Der ärgert sich , weil für alle nachfolgenden die "Hundenummer" publik ist schwarz auf weiß!

Sein Sie standhaft Jeanne d'Arc... ;)

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ja wenn er Sie nötigen will...senden Sie die Mail an Ebay...ich wurde auch einmal dazu genötigt, positiv zu bewerten....darauf habe ich negativ bewertet (ist viel vorgefallen)...als dann die Terrormails nicht nachließen, hab ich das alles an Ebay geschickt, und siehe da, die schlechte Bewertung meines Gegenübers wurde KOMPLETT entfernt ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Außerdem würde ich ihn eher dazu nötigen, mir aufgrund des bestehenden Kaufvertrages das Kleid auszuhändigen...oder - ggfs. es sei zerstört - mir gleichwertigen Ersatz zu beschaffen!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#6
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben, das denke ich mir auch mal, daß er die Hunde-Nummer nach Bedarf noch öfter abzieht. Deshalb werde ich meine Bewertung auf keinen Fall zurückziehen. Eigentlich ist er mit neutral ja noch ziemlich gut weggekommen.

Mit einer Rachebewertung werde ich dann wohl leider leben müssen, obwohl ich mir nix habe zu Schulden kommen lassen. Oder könnte ich die evtl. von Ebay löschen lassen? Denn ER hat sich nicht an den Kaufvertrag gehalten und droht dann auch noch eine Rachebewertung an...

Wie sähe das überhaupt aus, wenn er so dreist wäre und das Kleid irgendwann noch mal neu verkaufen möchte? Kann ich dann auf den Kaufvertrag bestehen?

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich hätte so oder so drauf bestanden...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#8
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt eigentlich, aber nach genauer Überlegung fand ich es dann albern, wegen so einem geringen Kaufpreis (1,99 Euro) einen Aufstand zu machen ;-) Ich denke mal, jeder Anwalt lacht sich kaputt, wenn ich Schadenersatz für solch einen geringen Wert einfordere...deshalb war da wohl leider nicht viel zu machen...oder sieht das jemand anders?

Daß der Verkäufer jetzt allerdings auch noch anfängt, mich mit einer schlechten Bewertung zu bedrohen, finde ich einfach armselig, denn die neutrale, die er kassiert hat, war gerechtfertigt und im nachhinein ärgere ich mich, daß ich nicht rot gegeben habe...

Ich bin echt mal gespannt, ob das Kleid in der nächsten Zeit noch mal neu bei ebay eingestellt wird.

LG Asmo

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#9
 Von 
Fabinella
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Asmodina,

ich habe momentan auch so ein Problem. Ich habe 15 Bücher für 2 Euro ersteigert. Zum Glück habe ich versicherten Versand gewählt. Bezahlt habe ich am 1.2.05. Bis heute sind keine Bücher angekommen. Angeblich wurde das Paket letzten Freitag verschickt. Auf meine Emails habe ich bisher keine Antwort bekommen. Aber ich bleibe dran. Die 9 Euro kann ich zwar verkraften, aber es geht ja um's Prinzip.

Zur Bewertung kann man ja noch einen Kommentar schreiben, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen. Wegen der Drohung würde ich mich an ebay wenden. Bei Drohungen wird manchmal schneller reagiert.

Viel Glück!

Gruß
Fabinella

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#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Nun auch wenn der Artikel keine 2 Euro laut Verkaufspreis wert ist...heißt das nicht, dass gleichwertiger Ersatz dem Vk nicht wesentlich höhere Kosten bringen würde...denn Sie wollen ja nicht 2 Euro Schadensersatz,l sondern ein gleichwertiges Kleid....ob der Vk das für 2 Euro beschaffen könnte??? Fraglich...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#11
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben wegen des geringen Kaufpreises habe ich eigentlich gedacht, Schwamm drüber, ich gebe eine verdiente neutrale ab und verzichte auf Ersatz.

Aber daß dann der Verkäufer auch noch so dreist ist, mich zur Bewertungsrücknahme nötigen zu wollen und meine zutreffende Bewertung auch noch als "Frechheit" betitelt, macht mich einfach wütend. Gerade aus diesem Grunde würde ich am liebsten auf gleichwertigen Ersatz bestehen, wenn der Kaufpreis nicht einfach zu lächerlich wäre...

Ich denke mal, nur so lernt der Verkäufer, daß man so mit anderen nicht umzugehen hat. Eine entsprechende Mail an Ebay habe ich schon abgeschickt, aber ob die überhaupt darauf eingehen?

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#13
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich muß das Thema noch mal eben aufgreifen...nachdem mir die Verkäuferin wie erwartet nach zig Drohmails eine sehr originelle Negative reingeknallt hat (und dann auch noch behauptet, ich würde um Bewertungen betteln, lol), habe ich die Kandidatin mal ein bisschen durchleuchtet.

Und siehe da: sie hat das Kleid unter einem anderen Account noch einmal verkauft und mit diesem Account pusht sie außerdem ihre Auktionen...das ist echt der Hammer! Der Betrug liegt jetzt also auf der Hand und kann nachgewiesen werden.

Ich hab Ebay jetzt mal darüber informiert, aber ob die da etwas machen...wer weiß...
Wollte nur mal Info darüber geben, wie armselig Ebayer sein können...

LG Asmo

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Gib doch mal ebay namen, wir haben hier gute sheriffs, die sich um sowas kümmern.

Gruss
Susi

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

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#15
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Sollte ebay nichts unternehmen, könnte man auch den strafrechtlichen Ermittlungsorganen Tatsachen für die Einleitung eines Strafverfahren mitteilen.

Gruß




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"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ;-)

Also...hier war ich der Käufer:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=3777564893&ssPageName=STRK:MERFB:IID

Und hier wurde das Kleid mit ihrem 2. Account wieder verkauft:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=76966&item=7308376701

Ebay hat sich übrigens schon damals nicht darum gekümmert, daß sie mich mehrfach mit Mails nervte, in denen sie mich zur Bewertungsrücknahme nötigen wollte. Ebay sagte dazu, das wäre privater Mailverkehr und könne deshalb nicht berücksichtigt werden...

LG Asmo

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie können Bewertungen kommentieren, z.B. mit "Achtung, verkauft kleid zweimal und belästigt mit mails. oder Ähnliches, da wird Ihnen schon was einfallen,so das jeder vernünfig denkende Mensch die richtigen Schlüsse ziehen kann.
Für die Zukunft einfach Absender solcher Mails als Spam deklarieren und den VK auffordern die Nötigung unter Androhung rechtlicher Schritte zu unterlassen.

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"kampf den borg"

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