Problem mit Ebay Verkäufer

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Ebay Verkäufer

Halll. Ich habe vor kurzem einen Artikel gekauft.

Seltsamerweise stand bei Zahlungen „Barzahlung" aber bei Versand eben dass er versandt wird.

Nun. Habe dann den Verkäufer gefragt ob er Paypal nutzt wegen dem Käuferschutz.

Er plädiert aber auf Abholung.

Ich wollte den Kauf abbrechen. Das möchte er nicbt und droht jetzt mit einem Anwalt.

Ich finde durch die Versand/Zahlungsoptionen das ganze sehr verwirrend.

Was muss ich jetzt tun?

Lg

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
Habe dann den Verkäufer gefragt ob er Paypal nutzt wegen dem Käuferschutz.

Selbst wenn, es ist Barzahlung vertraglich vereinbart, er muss da nicht umschwenken.

Was genau war denn seine Antwort auf die Frage nach Paypal?



Zitat (von lasa123):
Er plädiert aber auf Abholung.

Wenn Versand vereinbart ist, dann wird er mit Abholung nicht weit kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum dass mir eben aufgefallen ist das Versand und als einzige Möglichkeit zu zahlen die Barzahlung ist nicht zusammenfassen. Darauf könnte ich mich doch im Fall der Fälle berufen.

Er sagte er hat nur Barzahlung gewählt weil er seine iban nicht angeben wollte

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Es könnte sich hier um einen Dissens handeln; es besteht möglicherweise noch gar kein Vertrag.

Ansonsten könnte man noch darüber nachdenken, seine Erklärung anzufechten; dann würde rückwirkend kein Vertrag mehr bestehen.

Oder man prüft mal, ob man überhaupt verpflichtet ist, vorzuleisten. Möglicherweise hat der andere gar keine Lust, als erstes zu versenden, wenn noch gar kein Geld da ist - dann nimmt er vielleicht Abstand vom Vertrag oder ist doch noch mit einer Überweisung einverstanden. Andernfalls, wenn er doch wie vereinbart versendet, bleibt einem immer noch die Möglichkeit, ihm Bargeld zukommen zu lassen. Die Übergabe von Bargeld ist schließlich nichts, was man nicht auch durch andere erledigen lassen könnte.

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#4
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum dass er nur angibt Barzahlung und oben aber sagt er liefert auch. Er wollte seine iban nickt angeben deswegen stand da keine Überweisung oder ähnliches.

Zitat (von Droitteur):
Es könnte sich hier um einen Dissens handeln; es besteht möglicherweise noch gar kein Vertrag.

Ansonsten könnte man noch darüber nachdenken, seine Erklärung anzufechten; dann würde rückwirkend kein Vertrag mehr bestehen.

Oder man prüft mal, ob man überhaupt verpflichtet ist, vorzuleisten. Möglicherweise hat der andere gar keine Lust, als erstes zu versenden, wenn noch gar kein Geld da ist - dann nimmt er vielleicht Abstand vom Vertrag oder ist doch noch mit einer Überweisung einverstanden. Andernfalls, wenn er doch wie vereinbart versendet, bleibt einem immer noch die Möglichkeit, ihm Bargeld zukommen zu lassen. Die Übergabe von Bargeld ist schließlich nichts, was man nicht auch durch andere erledigen lassen könnte.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Hab ich den Eindruck hinterlassen, dass ich das nicht verstanden habe?^^ Passt doch: Er hat zu versenden und du kannst trotzdem mit Bargeld zahlen; das kannst du doch genauso gut versenden? Andernfalls bleiben auch noch meine beiden erstgenannten Möglichkeiten.

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#6
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde ihm kein Geld zusenden. Punkt

Zitat (von Droitteur):
Hab ich den Eindruck hinterlassen, dass ich das nicht verstanden habe?^^ Passt doch: Er hat zu versenden und du kannst trotzdem mit Bargeld zahlen; das kannst du doch genauso gut versenden? Andernfalls bleiben auch noch meine beiden erstgenannten Möglichkeiten.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Schön für Sie. Machen Sie doch beim nächsten Mal im Vorfeld deutlicher, wenn Sie gar kein echtes Informationsbedürfnis haben, sondern einfach nur ein bisschen reden wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
Ich werde ihm kein Geld zusenden. Punkt

Man hat Barzahlung vereinbart, dann hat man sich auch daran zu halten. Wie man diese Pflicht erfüllt, ob durch Zusendung oder durch Boten oder persönliche Übergabe, dass ist das Problem des Käufers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich werde ihm kein Geld zusenden. Punkt
Kann teuer für Dich enden...

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er plädiert aber auf Abholung.
Das dürfte der Einzige Punkt sein der gegen den Verkäufer spricht. Er hat Versand angeboten, dann muss er sich auch daran halten.

Stefan

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#11
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
bei den "Fakefunktionen" (Fehlfunktion) von Ebay(dem "richtigen" Ebay ??), kann das
durchaus mal passieren. Auch wenn es "fachlich" nicht zusammenpasst.
Sperrgut (z.B.) lässt sich halt nur schwer und teuer verschicken, und auf der anderen Seite warum soll der VK seine Kontodaten öffentlich machen ??
Gruss

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