Problem mit PayPal Käuferschutz und Betrüger .

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Peter_Schäfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Problem mit PayPal Käuferschutz und Betrüger .

Problem mit PayPal (Käuferschutz) und Betrüger .

Hallo ihr Lieben,
Ich habe am 10.03.2014 einen gebrauchten CPU für Industrieanlagen nach China verkauft ( 1340 € ) welcher zu 100% funktionierte. Es handelt sich um ein privaten Verkauf, (nicht über ebay) .
Der Käufer zahlte per PayPal, und ich überwies das Geld auf mein Girokonto und verschickte den CPU umgehend und gut verpackt mit DHL nach China.
Am 31.03.2014 kam eine Mail von PayPal das ein Antrag auf Käuferschutz gemeldet wurde, wegen nicht gelieferter Ware, bzw. Ware entsprach nicht der Beschreibung. Noch am selben Tag habe ich PayPal den DHL Ablieferbeleg hochgeladen.

Am 10.04.2014 wurde ich von PayPal China angeschrieben ( auf englisch ), dass der Käufer den CPU wieder zurück schickt. Sobald die Ware angekommen ist, würde der Betrag von meinen PayPal Konto abgebucht. ( Der Fall wurde zu Gunsten des Empfängers entschieden, man konnte auch nicht mehr weiter Stellung nehmen )

Am 03.05.2014 traf ein Päckchen aus China bei mir ein, jedoch ohne Inhalt, nur mit Papierschnipsel gefüllt. Zu dem Zeitpunkt war mir das egal, da ich ja das Geld auf mein Girokonto überwiesen hatte.

Am 21.05.2014 wurde dann mein PayPal Konto ins Minus gebucht um -1340€.


Bis jetzt wurde ich von PayPal noch nicht aufgefordert das Konto auszugleichen, was ich aber auch auf keinen Fall machen möchte. Jedoch wird es nicht lange dauern bis PayPal die erste Mahnung raus schicken wird.
Ich brauche dringend euren Rat, wie ich mich dann weiter verhalten soll.
Liebe Grüße
Peter



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich brauche dringend euren Rat, wie ich mich dann weiter verhalten soll. <hr size=1 noshade>

Einen der tausend anderen Beiträge zu genau dem Thema hier lesen, da sich Dein Fall nicht von den Anderen unterscheidet?

(Kurzfassung: Inkassobettelbriefe ignorieren, alle Beweise gutaufheben/sichern und wenn Mahnbescheid kommt wieder melden)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 13.06.2014 23:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
Ich brauche dringend euren Rat, wie ich mich dann weiter verhalten soll.



Du solltest vor allem den Betrug anzeigen. Den Rückläufer möglichst wenig anfassen und als Spurenträger der Polizei zur Verfügung stellen.

Das wird zwar nicht helfen die Chinesen aufzuspüren, aber es stützt deine Position PP gegenüber. Denen würde ich die Tagebuchnummner der Betrugs-Anzeige mitteilen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter_Schäfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

heute wurde ich per Email höflich von Paypal aufgefordert, schnellst möglich mein Paypal Konto auszugleichen damit ich nicht Gefahr laufe, dass die Forderung an einem externen Inkasso unternehmen weiter geleitet wird.

Wie lange dauert es wohl bis das erste schreiben vom Inkasso Büro kommt ?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

Der Erfahrung nach 14 Tage bis 6 Wochen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1141x hilfreich)

Haben Sie bitte keine Angst!
Briefe vom Inkassobüro werden auf jeden Fall kommen. Die können Ihnen aber nichts.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eintrudelt, unbedingt widersprechen!

Es ist übrigens nicht bekannt, dass Paypal bei solchen Falldarstellungen (mangels Rechtsgrundlage) Klage erhebt.

quote:
Das wird zwar nicht helfen die Chinesen aufzuspüren, aber es stützt deine Position PP gegenüber. Denen würde ich die Tagebuchnummner der Betrugs-Anzeige mitteilen.


Paypal/KSP werden so etwas nicht weiter beachten. Die Mahnmaschine läuft so oder so an.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
quote:Das wird zwar nicht helfen die Chinesen aufzuspüren, aber es stützt deine Position PP gegenüber. Denen würde ich die Tagebuchnummner der Betrugs-Anzeige mitteilen.

Paypal/KSP werden so etwas nicht weiter beachten. Die Mahnmaschine läuft so oder so an.




Das ist wohl wahr. Ich weiss aber nicht, inwieweit es richtig ist, daß PP auf die gerichtliche Beitreibung seiner Forderungen generell verzichtet.

Falls das doch auf einem Richtertisch landet, hätte eine Betrugsanzeige schon Gewicht.

Es kann auch sein, daß diese Adresse in China bei PP bereits mehrfach auffällig geworden ist und dass PP deswegen die Sache auf sich beruhen lässt, wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Meistens sind das Serientäter, die eigentlich zügig von PP zum Schutz der Verkäufer ausgeschlossen werden müssten.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Alleine von der Argumentation her hinsichtlich des Betrugs und der Rücksendung einer ansonsten leeren Pappschachtel macht eine Strafanzeige Sinn. Wenn man da Monate verstreichen lässt, wird man sich die Frage gefallen lassen müssen, wieso man sich nicht sofort bei der Polizei gemeldet hat.

quote:
Meistens sind das Serientäter

Da stimme ich auch zu. Gerade die Rücksendung einer leeren Schachtel ist auffällig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Allerdings wird man PP wohl nie mehr verwenden können.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Peter_Schäfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

soll ich mit PayPal noch mal kontakt aufnehmen, in dem ich ein Brief verfasse und den Sachverhalt noch mal schildere. bzw. dort Vielleicht anrufen ?

Lg.
Peter

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Anrufen? Unsinnig!
Brief/Fax, ja ist einen Versuch wert. In einem anderen Threat wurde nach einem sinnvollen Fax eine "Entscheidung" revidiert. Auch das könnte hier passieren. Aber bitte freundlich, bestimmt und nachvollziehbar. Digitalbilder oder "Auspackvideo" vorhanden? Mitsenden!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peter_Schäfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

So, jetzt ist es soweit, die Anwälte von PSP haben mir eine Email geschrieben:
Soll ich jetzt auf diese Mail Stellung nehmen ?

Hauptforderung EUR 1.390,00
Verzugszinsen EUR 3,32
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr * in Höhe von EUR 149,50
Auslagenpauschale EUR 20,00
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Gesamtbetrag EUR 1.582,82

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Peter_Schäfer am 17.07.2014 17:10

Soll ich jetzt auf diese Mail Stellung nehmen ?

Die Antwort ist klar: Nein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb377871-76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hast du Anzeige erstattet?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Wenn du Anzeige erstattet hast und Paypal darüber auch informiert hattest, würde ich folgendes tun (per Einschreiben): "Werte Anwälte. Paypal ist bekannt, dass hier ein Betrugsfall vorliegt, da beim Käuferschutz gelogen wurde und mir zudem eine leere (!) Pappschachtel zurückgesandt wurde. Ich hatte Paypal hierzu auf meine Strafanzeige hingewiesen. Da trotz Wissens um diese Strafanzeige nun der Betrag von mir eingefordert wird, stelle ich in Aussicht, ihre Kanzlei und ihre Mandantin wegen Beihilfe zum Betrug ebenfalls anzuzeigen. Diskussionen darüber führe ich nicht. Ich erwarte ihre Entschuldigung und eine Erklärung zur Erledigung der Sache."

Ich würde wirklich derartig deutliche Worte wählen. Wieso auch nicht. Auf andere Worte hört niemand und wenn man zu freundlich und höflich ist, bleibt man in der Inkasso-Maschinerie gefangen.

Wenn du keine Strafanzeige erstattest hast wegen dem leeren Paket, tja. Pech gehabt...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.07.2014 10:42

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Peter_Schäfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich wollte über den aktuellen Stand der Dinge in diesem Fall berichten.

Ich habe einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, gegen den ich dann Widerspruch erhoben habe. Darauf hin ist ein Schreiben von KSP gekommen in dem ich gewarnt werde, dass wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen den Widerspruch auf den Mahnbescheid zurück nehme, ich mit weiteren erheblichen Kosten rechnen kann.

Ich habe bisher noch auf kein einziges Schreiben reagiert, da ich einfach abwarten wollte wie weit die gehen.

Ich überlege jetzt auch schon zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da ich auch über eine Rechtsschutzversicherung verfüge.

In keinem schreiben von KSP wird Bezug auf die Entscheidung von Paypal genommen, warum zu Gunsten des Käufers entschieden wurde.
Es wird einfach nur Geld gefordert, ohne Begründung.

Hat jemand vielleicht ein Musterschreiben, oder eine Idee was ich den Anwälten von KSP schreiben soll, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe?





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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

quote:
Hat jemand vielleicht ein Musterschreiben, oder eine Idee was ich den Anwälten von KSP schreiben soll, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe?


1. Rechtschutzversicherung anrufen und nach Deckungszusage fragen, obwohl eigentlich ist es dafür noch zu früh. (negative Feststellungsklage mal ansprechen!)

2. Den KSP Anwälten überhaupt nichts mehr schreiben.

3. Kommt die Deckungszusage, zum Anwalt (der schreibt auch gerne KSP)

4. Ansonsten warten Sie ab, bis die Herrschaften Klage einreichen (falls KSP sich das traut) und gehen dann zum Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb464781-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist eigentlich aus der Sache geworden?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid kommen noch 2-3 Bettelbriefe. Danach ist i.d.R. Ruhe.
Paypal klagt bei solchen Fallkonstellation i.d.R. nicht.

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