Probleme mit Ebay Käuferklage

14. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
tprime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Ebay Käuferklage

Hallo, folgende Sachlage:

Ich habe vor einiger Zeit ein Kleidungsstück bei ebay verkauft (Preis rum 30€ ) habe es jedoch falsch beschrieben (kein Absicht) die Farbe weichte ab.
Der Käufer war nicht zufrieden und setzte mir eine Frist ein neues zu besorgen und an ihn zu senden (in der richtigen farbe)

Ich schlug ihm eine Rückerstattung vor- Käufer antwortet mit Anwaltsschreiben (ich solle das Kleidungsstück in der richtigen Farbe besorgen) Ich schlug dem Käufer nochmal eine Rückerstattung vor - vom Käufer keine Reaktionen auf meine Vorschläge.

Jetzt habe ich erneut ein Anwaltschreiben erhalten , ich solle dem Mandanten das Kleidungsstück zum Ladenpreis (dieser ist 3x so hoch wie der Verkaufspreis bei ebay) erstatten + RA Gebühren zahlen.

Käufer fordert also Schadensersatz zum 3fachen Preis. Desweiteren behauptet er nun es handle sich um ein Plagiat was aber nicht der Fall ist.

Wie ist die Rechtslage?

Zum Käufer selbst: in seinem Ebayprofil hagelt es nur von schlechten Bewertungen , er kauft bei ebay auch nur diese Kleidungsstücke ein.

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tprime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Artikel als Privatperson verkauft.

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#2
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Oh Gott, was gibt es doch für Chaoten.
Meiner Meinung nach hast de dem ja angeboten, den Artikel zurückzunehmen und alle tatsächlichen Unkosten zu erstatten. Mehr kannste ja schließlich nicht machen. Und, biste sicher das das ein echtes Anwaltschreiben ist, wegen 30,00 Euro, ich weiß nicht.

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#3
 Von 
tprime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe die nummer gewählt und den anwalt gibt es dort wirklich.

kann der käufer überhaupt so einen schadensersatz fordern? den verkaufspreis bei ebay hätte ich ja gezahlt aber jetzt soll ich das 3fache bezahlen?

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#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tprime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist der Käufer behauptet nun es handle sich um ein Plagiat und ich kann es nun nicht mehr nachweisen , dass es keins ist! habe den artikel selbst bei ebay ersteigert vor langer zeit und reingestellt weil ich ihn nie benutzt habe.

falls ich nicht innerhalb 1 woche bezahle droht mir laut schreiben eine abmahnung. den zuständigen RA habe ich bereits telefosch erreicht sein Kommentar" mein mandant ist an der vertragserfüllung interessiert, wenn sie ihm einen abweichenden artikel zuschicken sind sie selber schuld" -> aufgelegt

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ich kann es nun nicht mehr nachweisen , dass es keins ist

Der K müßte nachweisen, daß es eines ist.

Ist denn eine eindeutige Irrtumsanfechtung seitens des VK ( falsche Farbe) unverzüglich erfolgt?
Wenn ja, wäre dem K nur der Vertrauensschaden zu ersetzen, der hier wohl Null ist.
Wenn nein, hat der K in der Tat Anspruch auf die Ware, alternativ die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis (nicht aber zwangsläufig auf den Neupreis, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt).

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#7
 Von 
tprime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich Fragen was mit einer Irrtumsanfechtung genau gemeint ist?


10 Tagen nach Kauf:

K fordert mich auf ware zu versenden und droht mit schadensersatz bei nichtlieferung in den nächsten tagen


K macht mich darauf aufmerksam , dass ich ihm ein ORANGENES Stück zugeschickt hätte ich solle innerhalb einer frist ein PINKES schicken

machte ihn darauf aufmerksam , dass das shirt pink sei

antwort: ich hätte ihm ein rosanes zugeschickt ich sollte ein pinkes schicken, ausserdem sei es nicht verpackt gewesen und auch kein original


anwaltsschreiben:

RA setzte mir eine Frist wortlaut: ich hätte ein ORANGENES stück geliefert , ich solle ein ORANGENES liefern


RA 2: schadensersatzforderung und drohung einer abmahnung ( plagiat)


RA: Telefonat: ich sei selber schuld RA legte auf.

Die verwirrenden fristen konnte ich schon mal gar nicht einhalten - kann man dagegen was machen?

Ich bin mir 100% sicher, dass es sich hier um einen Geldeintreiber handelt, K Kauft nur diese Stücke bei Ebay negative Bewertungen vorhanden

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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