Hallo, folgende Sachlage:
Ich habe vor einiger Zeit ein Kleidungsstück bei ebay verkauft (Preis rum 30€ ) habe es jedoch falsch beschrieben (kein Absicht) die Farbe weichte ab.
Der Käufer war nicht zufrieden und setzte mir eine Frist ein neues zu besorgen und an ihn zu senden (in der richtigen farbe)
Ich schlug ihm eine Rückerstattung vor- Käufer antwortet mit Anwaltsschreiben (ich solle das Kleidungsstück in der richtigen Farbe besorgen) Ich schlug dem Käufer nochmal eine Rückerstattung vor - vom Käufer keine Reaktionen auf meine Vorschläge.
Jetzt habe ich erneut ein Anwaltschreiben erhalten , ich solle dem Mandanten das Kleidungsstück zum Ladenpreis (dieser ist 3x so hoch wie der Verkaufspreis bei ebay) erstatten + RA Gebühren zahlen.
Käufer fordert also Schadensersatz zum 3fachen Preis. Desweiteren behauptet er nun es handle sich um ein Plagiat was aber nicht der Fall ist.
Wie ist die Rechtslage?
Zum Käufer selbst: in seinem Ebayprofil hagelt es nur von schlechten Bewertungen , er kauft bei ebay auch nur diese Kleidungsstücke ein.
Probleme mit Ebay Käuferklage
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich habe den Artikel als Privatperson verkauft.
Oh Gott, was gibt es doch für Chaoten.
Meiner Meinung nach hast de dem ja angeboten, den Artikel zurückzunehmen und alle tatsächlichen Unkosten zu erstatten. Mehr kannste ja schließlich nicht machen. Und, biste sicher das das ein echtes Anwaltschreiben ist, wegen 30,00 Euro, ich weiß nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich habe die nummer gewählt und den anwalt gibt es dort wirklich.
kann der käufer überhaupt so einen schadensersatz fordern? den verkaufspreis bei ebay hätte ich ja gezahlt aber jetzt soll ich das 3fache bezahlen?
Hab mal etwas gegoogelt. Tenor, wie soll man sagen, du hast ja da nichts vorsätzliches gemacht.
Les dir das hier mal durch, sollte dir helfen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Verk%C3%A4ufer-Angaben-bei-ebay-Autokauf__f4002.html
das problem ist der Käufer behauptet nun es handle sich um ein Plagiat und ich kann es nun nicht mehr nachweisen , dass es keins ist! habe den artikel selbst bei ebay ersteigert vor langer zeit und reingestellt weil ich ihn nie benutzt habe.
falls ich nicht innerhalb 1 woche bezahle droht mir laut schreiben eine abmahnung. den zuständigen RA habe ich bereits telefosch erreicht sein Kommentar" mein mandant ist an der vertragserfüllung interessiert, wenn sie ihm einen abweichenden artikel zuschicken sind sie selber schuld" -> aufgelegt
ich kann es nun nicht mehr nachweisen , dass es keins ist
Der K müßte nachweisen, daß es eines ist.
Ist denn eine eindeutige Irrtumsanfechtung seitens des VK ( falsche Farbe) unverzüglich erfolgt?
Wenn ja, wäre dem K nur der Vertrauensschaden zu ersetzen, der hier wohl Null ist.
Wenn nein, hat der K in der Tat Anspruch auf die Ware, alternativ die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis (nicht aber zwangsläufig auf den Neupreis, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt).
Darf ich Fragen was mit einer Irrtumsanfechtung genau gemeint ist?
10 Tagen nach Kauf:
K fordert mich auf ware zu versenden und droht mit schadensersatz bei nichtlieferung in den nächsten tagen
K macht mich darauf aufmerksam , dass ich ihm ein ORANGENES Stück zugeschickt hätte ich solle innerhalb einer frist ein PINKES schicken
machte ihn darauf aufmerksam , dass das shirt pink sei
antwort: ich hätte ihm ein rosanes zugeschickt ich sollte ein pinkes schicken, ausserdem sei es nicht verpackt gewesen und auch kein original
anwaltsschreiben:
RA setzte mir eine Frist wortlaut: ich hätte ein ORANGENES stück geliefert , ich solle ein ORANGENES liefern
RA 2: schadensersatzforderung und drohung einer abmahnung ( plagiat)
RA: Telefonat: ich sei selber schuld RA legte auf.
Die verwirrenden fristen konnte ich schon mal gar nicht einhalten - kann man dagegen was machen?
Ich bin mir 100% sicher, dass es sich hier um einen Geldeintreiber handelt, K Kauft nur diese Stücke bei Ebay negative Bewertungen vorhanden
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten