Hallo liebe Foristen,
ich habe vor 2 Monaten einen Campingartikel (für 40 Euro) auf Ebay per Sofortkauf erworben. Dieser wurde auch zeitnah auch geliefert. Vor 2 Tagen erhalte ich eine Mahnung eines Online-Händlern für Campingartikel (dieser war nicht der VK auf Ebay) über 55 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Online-Händler, läßt sich vermuten, dass der Ebay-VK den Artikel in meinem Namen auf Rechnung bestellt, und mir zugesandt hat. Darauf hin habe dem Online-Händler auch die bezahlte Rechnung vorgelegt. Dieser war aber mehr als unfreundlich und forderte, dass ich umgehend Strafanzeige der Polizei stelle. Auf meine Erwiderung doch zu vor den Verkäufer anschreiben würde wurde mir:
"das ist nicht unser Problem solange sie uns keine Vorgangsnummer zur Strafanzeige zusenden bleiben sie im Pool und erhalten halt weiterhin Mahnungen" geantwortet.
Bin ich den verpflichtet umgehend eine Strafanzeige zustellen. Denn Neukunden ungeprüft die Bezahlung von Waren auf Rechnung anzubieten, ist ja quasi eine Steilvorlage für derartige Betrugsdelikte. Und ich habe ja eigentlich gar keinen Vertag mit dem Online-Händler eingegangen. Die bezahlte Rechnung habe ich ihm gesandt. Grundsätzlich bin schon bereit die Strafanzeige zu stellen, die Frage ist vielmehr wozu ich den in diesem Fall verpflichtet bin.
Zuvor den Ebay-Händler zu kontaktieren hätte ich für sinnvoll gehalten. Inzwischen weiß ich aus einem Telefonat vor Ebay dass der Verkäufer sich aus dem Staub gemacht hat...
Danke im Voraus.
Gruß Robert
Produkt auf Ebay gekauft - nun Mahnung von anderen Onlinehändler
4. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 4. September 2022 | 13:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Produkt auf Ebay gekauft - nun Mahnung von anderen Onlinehändler
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 4. September 2022 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (111079 Beiträge, 38549x hilfreich)
ZitatBin ich den verpflichtet umgehend eine Strafanzeige zustellen. :
Nö, weder umgehend noch überhaupt.
Man muss dann halt nur mit den nachteiligen Folgen leben.
#2
Antwort vom 4. September 2022 | 19:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, weder umgehend noch überhaupt. :
Man muss dann halt nur mit den nachteiligen Folgen leben.
Hallo,
die Intention der Fragestellung war doch herauszufinden, ob die gestellten Forderungen auch in rechtlicher Hinsicht von mir verlangt werden können. Ich denke, das war auch so zu erkennen.
Neja, wie auch immer, vielleicht hat noch jemand anderes etwas beizutragen.
Vielen Dank
-- Editiert von User am 4. September 2022 19:31
-- Editiert von Moderator am 5. September 2022 03:21
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#3
Antwort vom 4. September 2022 | 20:19
Von
Status: Philosoph (13080 Beiträge, 4246x hilfreich)
Hallo,
das könnte ein Dreiecksbetrug sein.
Welchen Absender hatte die Sendung denn? Und war ein Lieferschein beiliegend? Wenn ja, von wem?
Das ist korrekt. Daher dürften die Mahnungen auch ins Leere laufen.Zitat:Und ich habe ja eigentlich gar keinen Vertag mit dem Online-Händler eingegangen.
Was aber passieren kann ist, dass der Onlinehändler der geliefert hat seine Ware herausverlangt. Am Ende stehst du ohne Geld und ohne Ware da.
Dann würde ich doch glatt Anzeige erstatten. Vielleicht halten die ja ihr Versprechen und behelligen dich nicht weiter.Zitat:das ist nicht unser Problem solange sie uns keine Vorgangsnummer zur Strafanzeige zusenden bleiben sie im Pool und erhalten halt weiterhin Mahnungen
Stefan
#4
Antwort vom 4. September 2022 | 22:12
Von
Status: Lehrling (1369 Beiträge, 112x hilfreich)
Zitatdie Intention der Fragestellung war doch herauszufinden, ob die gestellten Forderungen auch in rechtlicher Hinsicht von mir verlangt werden können. :
Ja, geht.
Ist keine Nötigung. Keine Erpressung. So verlangen ist nicht verboten.
ZitatZuvor den Ebay-Händler zu kontaktieren hätte ich für sinnvoll gehalten. :
Betrüger warnen soll sinnvoll sien?
Wenn so was ist. Polizei informieren. Als erstes
Zitaterartige Kalenderblattweisheiten nützen mir leider nichts. :
Warum nützt nichts das man weis
* verpflichtet ists nicht
* wenn mans kompliziert haben will. Anzeige nicht machen
Was würde denn nützen?
#5
Antwort vom 5. September 2022 | 08:02
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 892x hilfreich)
ZitatHallo, :
die Intention der Fragestellung war doch herauszufinden, ob die gestellten Forderungen auch in rechtlicher Hinsicht von mir verlangt werden können.
Nein.
Was sollstest du denn auch Anzeigen?
Das du einen Campingartikel auf Ebay per Sofortkauf gekauft hast und ihn zwei Tage später bekommen hast!?
Oder dass ein dir unbekannter Unternehmer Geld von dir fordert!?
ZitatWelchen Absender hatte die Sendung denn? :
Welche rechtliche Relevanz sollte das haben? Weisst du wie oft ich bei A bestelle und geliefert wird von B !?
ZitatWas aber passieren kann ist, dass der Onlinehändler der geliefert hat seine Ware herausverlangt. :
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte er das können?
ZitatEditiert von Moderator am 5. September 2022 03:21 :
@ pa456118-89
Darf man fragen was in deinem Post gelöscht wurde?
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