Vielleicht nicht ganz uninteressant.
Irgendwo stand doch letztens in einem Beitrag, das pushen wäre in den USA erlaubt, nur in Deutschland noch nicht. Habs leider nicht gefunden, daher mal hier einen Beitrag vom 09.11.04.
"eBay: 3...2...1...beschissen!
Bundesrichter in den USA haben insgesamt acht eBay-Verkäufer zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil diese bei eigenen Auktionen mitgeboten und dadurch die Preise in die Höhe getrieben hatten. Die in drei verschiedenen Verfahren angeklagten Personen hätten teilweise über mehrere Jahre hinweg bei eBay Versteigerungen manipuliert, unzähligen Käufern sei dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft mit. Zusammen müssen die schwarzen Schafe nun 90.000 US-Dollar an Strafen und Entschädigungen zahlen. [AD] Anzeige
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In einem der Verfahren wurde ein Kunsthändler gemeinsam mit zwei ehemaligen Angestellten zur Zahlung von 50.000 US-Dollar verdonnert, weil sie bei mehr als 1100 eigenen Auktionen mitgeboten hatten. In einem anderen Fall hatten drei Autohändler gemeinsame Sache gemacht: Sie gaben zu, bei 106 eigenen Versteigerungen insgesamt 610 Gebote abgegeben zu haben, was sie jetzt 28.000 US-Dollar kostet. Im dritten Fall hatten die beiden Angeklagten Preise für Sport-Devotionalien künstlich nach oben gedrückt. Nicht bekannt ist allerdings, wie oft die Verurteilten eigene Auktionen gewannen, weil sie das höchste Gebot abgegeben hatten. (pmz/c't)"
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/53068&words=eBay
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"Gruß
Campa"
Pushen.....und die Folgen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
...das pushen wäre in den USA erlaubt, nur in Deutschland noch nicht."
anders herum wird ein schuh draus und so stand es dort auch - aberr auch mich dürfen Sie nicht fragen wo hier - die Suchfunktion ist leider nur rudimentär...
allerdings sollte man sich mit dieser auffassung nicht zu sicher sein :
Nach Juristenmeinung kann hier u.U. sehr wohl ein strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Anspruch bestehen , bei dem allerdings ,was offensichtlich ist , die Beweisfrage nur sehr schwer zu stellen ist - und leider versucht es auch niemand , das ganze mal vor Gericht durchzufechten .
Der Erfolg auf amerikanischer Seite mag an der Erfolgshonorierung der amerikanischen Anwälte liegen ...
@pssst
hast Recht. Stand hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=30848
Hatte es nur irgendwie andersherum verstanden gehabt. *kopfschüttel*
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"Gruß
Campa"
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Jawoll, die Pusher sollen mal ruhig vor Gericht gezerrt werden.
Dann wird 1. mal vernunftig geprüft und 2.geht es den "Dicken" mal ans Leder und nicht nur den kleinen "Willis".
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"Gruss
Mellas Frust"
Ach Mellas, wie kommen Sie darauf das die Kleinen nicht pushen?---
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"kampf den borg"
@ lilicat: Mellas sprach ja auch von "nicht nur den kleinen..."
Letztendlich wird genug gepusht; die "Dummen" machen es mit einem Namen der seit Jahren angemeldet ist und noch null Bewertungen oder nur Bewertungen von DEM Anbieter hat - die "Cleveren" mit Namen, die auch schon paar Auktionen mit verschiedenen eBay'ern abgewicktelt haben!
Wer soll die Klage bis zum Letzten durchziehen? Der Beweis ist nur sehr schwer darzubringen, die Verfahren ziehen sich ewig hin - und eigentlich hat doch auch eBay kein richtiges Interesse daran!
Höherer Verkaufspreis = höhere Gebühr; ob der Anbieter den Artikel nun selbst gekauft hat oder nicht!
Kann mir keinen Käufer vorstellen, der (außer er kauft zum weiteren gewerblichen Handel - aber das sollten die wenigsten sein) wirklich klagen würde! Wenn die eigene Schmerzgrenze erreicht wird, bietet man nicht weiter.
Manchmal kommt es einen so vor, als ein Großinvestor bei eBay einsteigen wöllte und der Aktienkurs mit den ganzen "schlechten" Nachrichten und "Verschwörungstheorien" gedrückt werden sollte!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
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