Hallo,
der Verkäufer ist nach Vortrag zur Wandlung bereit, wie
muß diese nun abgewickelt werden und muß der Verkäufer
auch die Rücksendekosten tragen?
Gilt die Reihenfolge
a) Verkäufer überweist Kaufbetrag und Rücksendekosten
b) Käufer verschickt die Ware nach Eingang der Zahlung
Vielen Dank und Gruß,
Wolfgang
Rückabwicklung eines Kaufvertrags / Wandlung
14. September 2002
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Frage vom 14. September 2002 | 19:27
Von
Status: Schüler (317 Beiträge, 23x hilfreich)
Rückabwicklung eines Kaufvertrags / Wandlung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 14. September 2002 | 20:32
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Das kommt wohl auf den Wandlungsgrund an. Liegt dieser beim Verkäufer, dann sollte er auch die Rücksendekosten tragen und nach oben genannter Reihenfolge verfahren werden - möglich wäre auch ein Versenden per Nachnahme an den Verkäufer.
Hat der Verkäufer nur aus Kullanz in die Wandlung eingewilligt, dann sollte der Käufer wohl auf seine Kosten für die Rücksendung sorgen.
Gruß Neil
#2
Antwort vom 14. September 2002 | 21:39
Von
Status: Schüler (317 Beiträge, 23x hilfreich)
Hallo,
Wandlungs-/Rücktrittsgrund sind deutliche Abweichungen des tatsächlichen Warenzustands von der Ausschreibung.
Ist das Verfahren im BGB niedergelegt?
Gruß,
Wolfgang
Und jetzt?
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