Rückabwicklung von Auktion bei nichtgefallen?

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ger-1470
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückabwicklung von Auktion bei nichtgefallen?

Hallo liebes Forum,
ich habe gerade folgendes Problem.
Ich habe vor kurzem einen Satz alte Segel über ebay verkauft. Anbei der Teil zur Beschreibung der Zustandes der Segel:
"Die Segel sind alle gebraucht und auch in deutlich gebrauchtem Zustand. An manchen Stellen repariert und ausgebessert.(Siehe auch Fotos) Als Ersatzsegel oder für Anfänger sollten sie sich aber noch ganz gut eignen, eine Regatta wird man allerdings nicht mehr gewinnen. Alle Segel sind von Moritz Sails."
Der Käufer hat die Segel bezahlt Sie aber sofort ohne Rücksprache wieder zurückgeschickt weil er der Meinung ist die Segel seien in einem nicht aktzeptabeln Zustand. Natürlich sind sie gebraucht und nicht mehr ganz neu, allerdings bin ich der Meinung das der Hinweis "deutlich gebraucht" sowie der Rest der Beschreibung, darauf schließen lässt, dass die Segel eben nicht mehr im besten Zustand sind. Ich habe eine Rücksendung der Segel sowie eine Rückerstattung von 30% angeboten, da die Segel etwas dunkler sind als auf den Fotos ersichtlich. Der Käufer hat vorher keine Fragen zum Zustand gestellt die ich falsch beantwortet habe oder ähnliches!
Hat er das Recht sein Geld zurückzuverlangen nur weil die Segel nicht seinen Vorstellungen entsprechen?
Über Meinungn zu diesem Thema würde ich mich freuen!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich nehme an du bist privater anbieter, dann must du nichts zurücknehmen, ausser der gelieferte artikel weicht von der beschreibung ab.

deiner beschreibung nach sind die segel deutlich gebraucht und teilweise repariert. wenn die segel also nicht unbrauchbar sind, ist mit dieser beschreibung wohl deutlich auf den zustand hingewiesen.

und wenn die segel etwas dunkler sind als es auf dem foto rüberkommt (was ich natürlich nicht beurteilen kann) rechtfertigt das m.m.n auch keine rückgabe.

wenn der käufer die segel ohne rücksprache zurückgeschickt hat, hätte ich ihm angeboten diese innerhalb einer bestimmten frist wieder abzuholen oder gegen gebühr für ihn einzulagern.

das ist natürlich alles hinfällig, falls du gewerblicher anbieter bist, weil der käufer dann einfach sein widerrufsrecht ausüben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ger-1470
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Ich bin privater Verkäufer, Widerrufsrecht hat er also nicht.
Ich bin der Auffassung das die Segel zum Ersatz oder für Anfänger wie in der Beschreibung angegeben noch Nutzbar sind. Der Käufer hingegen ist nicht dieser Auffassung.
Kann ich evtl auch über das "Kleingedruckte":

Mit Ihrem Gebot akzeptieren Sie unwiderruflich den folgenden Zusatz zum Kaufvertrag als Teil desselben: Es handelt sich um Artikel aus Privatbesitz, Sie verzichten mit Abgabe Ihres Gebotes ausdrücklich auf jegliche Gewährleistung bzw. jegliche aus dem Sachmängelrecht ableitbaren Ansprüche, es sei denn, dass in der Artikelbeschreibung explizit eines dieser Rechte eingeräumt wird. Eine Rückgabe ist nicht möglich! Die Ware befindet sich bei Versand in einem der Produktbeschreibung entsprechendem Zustand.

aus der Sache rauskommen? Ist es sinnvoll Ihm die Segel zurückzuschicken? Ich will ja nicht Geld und Segel behalten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich bin der Auffassung das die Segel zum Ersatz oder für Anfänger wie in der Beschreibung angegeben noch Nutzbar sind. Der Käufer hingegen ist nicht dieser Auffassung.

Letztlich ist das eine Einzelfallfrage.

Entweder du hast recht, dann wird der K keine Ansprüche durchsetzen können.

Oder der K hat recht, dann hast du eine falsche ausdrückliche Zusicherung gemacht, gegen die dir auch ein Gewährleistungsausschluß nicht hilft.

0x Hilfreiche Antwort

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