RC Auto ersteigert, aber es fehlt was

16. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
RC Auto ersteigert, aber es fehlt was

Hallo,

habe in eBay ein RC Auto für 70 Euro ersteigert. Soweit ganz nett das Teil und funktioniert auch. Allerdings fiel mir gleich auf, dass der Empfänger fehlt und so habe ich den VK angeschrieben. Dieser meinte, dass er ihn nachsenden will. Bis jetzt allerdings nichts da. Hab mehrfach nachgehakt und Fristen gesetzt und jedes mal sagt er, dass er es versendet hat. Aber es kommt einfach nichts. Will nun einen Anwalt einschalten. Es geht mir ums Prinzip, denn meine Zahlung war ja schließlich auch komplett. Nun überlege ich mir wie das mit den entstehenden Anwaltskosten wird. Da ich noch keinen Anwalt habe den ich fragen kann, frag ich es hier einfach mal vorab. Vielleicht gibt es ja noch weiteres was ich wissen sollte.

Danke im Vorraus für die Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hast du auch einen gerichtsfesten Nachweis das ihm die Aufforderugen zur Nachsendung mit Fristsetzung zugegangen sind?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Unvollständige Lieferung bei einer gleichartigen Sache bedeutet ebenfalls einen Sachmangel gem.§ 434 III BGB . Ist die Lieferung der vollständigen Sache vorzunehmen gewesen, hat der Käufer einen Anspruch darauf, den erhaltenen Teil zurückzugeben und die Neulieferung einer vollständigen Sache zu verlangen Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der nachzuliefernde Teil nicht mehr zur Verfügung steht.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Korrekt.
Nur wenn man nicht nachweisen kann, das die Mitteilung darüber dem Verkäufer zugegangen ist, zahlt man den Anwalt selbst.

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
. Hab mehrfach nachgehakt und Fristen gesetzt und jedes mal sagt er, dass er es versendet hat. Aber es kommt einfach nichts.

Ist der Verkäufer nicht schon dadurch in Verzug gesetzt. Der Anwalt könnte dazu auch etwas sagen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Ist der Verkäufer nicht schon dadurch in Verzug gesetzt.

Eigentlich ja.
Aber wenn das nachhaken und die Antwort z.B. telefonisch war steht man wieder vor dem Beweisproblem des gesprochenen Wortes ...




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