Hallo,
ich habe meine Räder bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Räder haben Beschädigungen gehabt, sind jedoch am Fahrzeug rund gelaufen. Genau so habe ich in der Anzeige angegeben.
NP der 22 Zoller war 3800, ich habe die wegen der Beschädigungen bei Ebay KA für 800 angestellt und nur gegen Selbstabholung angeboten. Der Käufer hat die persönlich abgeholt (für 750) und am nächsten Tag mir ein Bild von Beschädigung an Innenseite der Felge geschickt, die keinem von uns beim Verkauf/ bei der Abholung aufgefallen ist.
Der wollte die Felge auf Rundlauf prüfen und sich bei mir melden.
Jetzt, 2 Monate später meldet er sich bei mir und meint, dass die Reparatur 410 Euro kosten würde und ich die übernehmen soll, sonst übergibt er die Angelegenheit an seinen RA.
Ich habe dies abgelehnt.
Jetzt meinte er, dass er heute beim RA war und ich demnächst eine Post von seinem RA bekomme, und dass er jetzt viel mehr Geld bekommen wurde.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Räder bei Ebay Kleinanzeigen verkauft...
8. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. April 2016 | 22:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Räder bei Ebay Kleinanzeigen verkauft...
#1
Antwort vom 8. April 2016 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128821 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat:die keinem von uns beim Verkauf/ bei der Abholung aufgefallen ist.
Spricht dafür, das die dann auch noch nicht da war?
Zitat:Ich habe dies abgelehnt.
Mit welchen Worten genau?
Wurde die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen?
-- Editiert von Harry van Sell am 08.04.2016 22:34
#2
Antwort vom 8. April 2016 | 22:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
nein
Zitat :Zitat:die keinem von uns beim Verkauf/ bei der Abholung aufgefallen ist.
Spricht dafür, das die dann auch noch nicht da war?
mir und dem Käufer delle auf Innenseite nicht aufgefallen
Zitat:Ich habe dies abgelehnt.
Mit welchen Worten genau?
ich habe ihm 50 euro angeboten... Bei dem Verkaufspreis...
Wurde die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen?
nein, in der Anzeige nicht
-- Editiert von Harry van Sell am 08.04.2016 22:34
-- Editiert von drubins am 08.04.2016 22:52
-- Editiert von drubins am 08.04.2016 22:53
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#3
Antwort vom 11. April 2016 | 00:14
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 344x hilfreich)
Hi,
schau mal in diesen Thread. Das mit den 410.- € kommt dort auch vor, welch ein Zufall
[Url]http://www.123recht.net/Habe-als-Verkaeufer-ich-Recht-auf-Nacherfuellung-__f502342.html[/rl]
Warte einfach mal ab, ob was vom Anwalt kommt und wenn, was der dann schreibt.
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