Raubkopie erhalten, Frage zum weiteren vorgehen

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Salomon1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Raubkopie erhalten, Frage zum weiteren vorgehen

Hallo zusammen.

Ich habe auf Amazon über einen Drittanbieter einen Film gekauft. Ich hatte nach Erhalt die Vermutung das es sich um eine Raubkopie handelt, um 100% sicher zu gehen habe ich diese mit einer Version eines Freundes verglichen und bin mir nun zu 100% sicher das es sich um kein Original handelt.
Da der Rechteinhaber aus Frankreich ist konnte ich ihn nur per Mail informieren.

Amazon sagt mir ich solle den Film zurück schicken, damit ich meine Geld zurück bekomme.
Ich finde es allerdings nicht so toll, dem Drittanbieter diese Fälschung wieder in die Hände zu geben, da Amazon bisher nicht tätig geworden ist und der Drittanbieter weiterhin verkaufen kann u.a. besagten Film.
Was kann ich eurer Meinung nach tun? Wenn ich den Drittanbieter bei der Polizei anzeige wird diese dann den Film beschlagnahmen? Und habe ich dann noch das Recht mein Geld zurück zu bekommen?

Grüße und einen schönen Abend!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Salomon1992):
Was kann ich eurer Meinung nach tun?

A) Abwarten ob der Rechteinhaber die als Fälschung identifiziert.
B) zurücksenden
C) bei der Polizei anzeigen



Zitat (von Salomon1992):
wird diese dann den Film beschlagnahmen?

Beweismittel werden in der Regel sichergestellt.



Zitat (von Salomon1992):
Und habe ich dann noch das Recht mein Geld zurück zu bekommen?

Nö, solange es keine Beweise für einen Fälschung gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salomon1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Salomon1992):
Und habe ich dann noch das Recht mein Geld zurück zu bekommen?

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, solange es keine Beweise für einen Fälschung gibt.


Muss das ein Gutachter machen oder reicht es wenn ich anhand des Original Film eines Freundes die Unterschiede vorzeige?

-- Editiert von Salomon1992 am 03.06.2019 22:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Salomon1992):
reicht es wenn ich anhand des Original Film eines Freundes die Unterschiede vorzeige?

Nö, wer sagt denn das der Freund keine Fälschung erworben hat? Im übrigen sind unterschiedliche Versionen bei bei Filmen nichst wirklich neues.

In der Regel nimmt die Begutachtung der Rechteinhaber vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salomon1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das es unterschiedliche Versionen gibt möchte ich nicht abstreiten.
Aber das dass Cover und die Buchstaben verschwommen sind, statt Universum Film niversum Film drauf steht und auf der Blu Ray ein Datum von 2018 steht obwohl der Film das letzte mal 2012 gepresst wurde, finde ich schon sehr verdächtig.

Dann werde ich den wohl zurück schicken, und Amazon meine Fotos schicken und hoffen das die sich drum kümmern. Mein Geld hätte ich nämlich gerne zurück.

Danke für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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