Hallo!
Habe bei EBay Kleinanzeigen einen Hifi Artikel verkauft. Jetzt will der Käufer eine Rechnung über den Artikel. Beide Parteien sind Privatpersonen. Muss ich etwas besonderes beachten?
Rechnung sollte doch folgende Daten enthalten:
-Hinweis Privatverkauf EBay Kleinanzeigen
-Name und Anschrift des Käufers
-Name und Anschrift des Verkäufers
-Artikel und Mengenangabe, Preis ohne Mehrwertssteuer
-Klausel "Betrag dankend am ... erhalten." + meine Unterschrift
Wie verhält es sich mit der Klausel "Privatverkauf, keine Garantie oder Gewährleistung!"? Muss ich sonst noch etwas beachten? Nicht das ich auf einmal als Privatperson haftbar gemacht werden kann.
Gruß
Meischder
-----------------
""
Rechnung Privatverkauf Ebay Kleinanzeigen
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt will der Käufer eine Rechnung über den Artikel <hr size=1 noshade>
Darauf hat er keine Anspruch, es sei denn diese wurde vorher vertraglich vereinbart. Er hätte nur Anspruch auf eine Quittung.
Die Inhalte sind soweit ok, ich würde noch aufnehmen wie gezahlt wurde (bar, Überweisung, ...) und einen Verweis auch die angeheftete ausgedruckte Anzeige.
quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich mit der Klausel "Privatverkauf, keine Garantie oder Gewährleistung!"? <hr size=1 noshade>
Sofern das nicht schon in der Anzeige stand ist das nicht mehr relevant, dann gibt man 2 Jahre Gewährleistung.
Und wenn Du das schon in mehreren Anzeigen verwendet hast, wäre der Ausschluss ebenfalls hinfällig.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich würde keine Rechnung ausstellen, man kann sich als VK unnötig angreifbar machen.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank an Euch!
Laut Paragraph 368 BGB scheint der Käufer dazu verpflichtet zu sein. Gibt es einen Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?
In meiner Anzeige habe ich mit Privatverkauf, keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung angegeben.
-----------------
""
-- Editiert Meischder am 12.02.2015 09:57
Quittung: bestätigt den Empfang einer Sache
Rechnung: Forderungaufstellung mit Zahlungsaufforderung
Eine Rechnung kann auch gleichzeitig Quittung sein, wenn sie Formulierungen wie "Betrag X am DD.MM.JJJJ per XYZ erhalten" beinhaltet.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
32 Antworten
-
5 Antworten