Hallo,
ich habe brav gesucht, aber leider nichts gefunden, was zu meiner Frage passt.
Ich frage mich, wie bindend sind Angaben für Handyverträge bei eBay für Händler/Vermittler oder wie man das nennen mag auf der einen Seite und dem Kunden auf der anderen Seite?
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Händler stellt eine Sofort-Kauf Auktion für 1 Euro am Montag ein, in der er einen Handyvertrag anbietet. (Handyvertrag = 49 Euro Einmalzahlung + 24 Monate eine Grundgebühr in Höhe von 20,00 Euro)
Im ersten Satz weist er darauf hin, dass der Vertrag über die Homepage direkt abgeschlossen werden kann oder der Kunde würde nach einem Sofort-Kauf den Link zur Homepage bekommen. Danach folgen die Fakten vom Vertrag wie Tarifdetails, Grundgebühr, einmalige Zuzahlung.
Der Mobilfunkanbieter beendet diese Aktion am Dienstagnachmittag. Der Händler merkt dies 14 Stunden später und beendet die eBay-Auktion. Allerdings klickt vorher noch ein Kunde den Sofort-Kauf Button.
Der Kunde erhält am gleichen Tag eine E-Mail, in der der Händler sich entschuldigt und mitteilt, dass der Mobilfunkanbieter die Aktion beendet hätte.
Was ich mich frage:
Wurde durch den ersten Satz der Auktion eine aufschiebende Bedingung erklärt? Wenn ja, ist es relevant für den Anspruch des Kunden?
Kann der Kunde nun das Gerät für 49 Euro verlangen, weil in der Auktion seiner Ansicht nach kein Wort darüber verloren wurde, dass es ausschließlich mit einem Handyvertrag 49 Euro kostet?
Wenn dem nicht so ist, kann der Kunde aber auf den Handyvertrag zu diesen Bedingungen bestehen, trotz des ersten Satzes?
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Rechtliche Relevanz von Handyverträgen bei eBay
14. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2012 | 14:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Relevanz von Handyverträgen bei eBay
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2012 | 15:13
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
quote:
Wenn dem nicht so ist, kann der Kunde aber auf den Handyvertrag zu diesen Bedingungen bestehen, trotz des ersten Satzes?
Natürlich NICHT!
Bei diesen Arten von Aktionen wird es wohl immer einen Textabschnitt, wo sinngemäß steht, dass der Mobilfunkanbieter nach einer Bonitätsprüfung entscheidet, ob ein Vertrag zu Stande kommt oder nicht.
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#2
Antwort vom 15. Oktober 2012 | 07:37
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Das Thema hatten wir afairr schon öfter.
Mit dem Kauf über ebay kauft man keinen Vertrag sondern nur die Möglichkeit auf einen Vertrag.
Es gibt immer wider Faktoren, die einen Vertrag nicht zustande kommen lassen. Bonitätsprüfung ist imho die größte Hürde.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2012 | 17:39
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
quote:
Es handelt sich hier
- um einen Mobilfunkvertrag zwischen Kunde K und Mobilfunkanbieter M
- um einen Kaufvertrag über ein Handy zwischen Käufer K und Handyverkäufer X
Verstehe ich das richtig? Dann wären alle Handyverträge, die über eBay vermittelt werden und ein subventioniertes Gerät enthalten, zwei Verträge?
Dann könnte ich doch einfach den Vertrag zum Abschluss des Handyvertrags widerrufen und das Handy zum Preis fordern, der ausgeschrieben war?
quote:
wenn es überhaupt noch nicht zu dem von V zu vermittelden Kaufvertrag zwischen dem "eigetlichen" Handyverkäufer und K gekommen sein sollte
So, wie ich das kenne und da stimme ich radfahrer zu, kommt der Handyvertrag erst mit Abschluss zustande. Dies muss man als Kunde aber nach dem Kauf bei eBay erst machen, bis dato ist mit dem Sofort Kauf noch gar nichts passiert. Wenn das nicht so wäre, was passiert z.B. bei Ablehnungen seitens Mobilfunkanbieter? Auch hier müsste der Händler demnach immer Schadensersatz leisten.
Mal abgesehen davon, empfinde ich die genannte Information, der Vertrag könne auf der HP des Anbieters direkt erfolgen oder man erhalte nach dem Sofort Kauf einen Link hierzu nicht als unwichtig in diesem Fall.
Also so ganz mag ich Deinen Ansichten nicht folgen.
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#5
Antwort vom 15. Oktober 2012 | 21:59
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:
Dann könnte ich doch einfach den Vertrag zum Abschluss des Handyvertrags widerrufen und das Handy zum Preis fordern, der ausgeschrieben war?
Nein - Vertrag und Handy stellen eine rechtliche Einheit dar!
quote:Warum das? Das würde sämtliche Vermittlertätigkeiten in Frage stellen.
Auch hier müsste der Händler demnach immer Schadensersatz leisten.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#6
Antwort vom 16. Oktober 2012 | 05:51
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
quote:
Warum das? Das würde sämtliche Vermittlertätigkeiten in Frage stellen.
Korrekt, daher
quote:
Also so ganz mag ich Deinen Ansichten nicht folgen.
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