Rechtsbelehrung bei e-bay

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
heie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsbelehrung bei e-bay

Kann mir jemand einen tip geben was ich schreiben muss um mich vor irgentwelchen Klagen zu schützen.Ich bin reiner Privatverkaufer.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Die Wahrheit!

Nein, Scherz beiseite, so etwas kann man nicht pauschal beantworten.

Aber auf alle Fälle hier mal schauen: http://www.onlinemarktplatz.de/article1594.html

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Stephan Weingart
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

normalerweise reicht der Satz: " Der Verkauf erfolgt von Privat.Die gesetzliche Gewährleistung wird daher ausgeschlossen" aus um zumindest den Gewährleitungsärger zu vermeiden. Ein Gewährleitungsausschluss bei Neuware ist aber wohl auch für Privatverkäufe nicht möglich.

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