Kann mir jemand einen tip geben was ich schreiben muss um mich vor irgentwelchen Klagen zu schützen.Ich bin reiner Privatverkaufer.
Rechtsbelehrung bei e-bay
24. Januar 2006
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Frage vom 24. Januar 2006 | 15:39
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsbelehrung bei e-bay
#1
Antwort vom 24. Januar 2006 | 15:49
Von
Status: Senior-Partner (6093 Beiträge, 950x hilfreich)
Die Wahrheit!
Nein, Scherz beiseite, so etwas kann man nicht pauschal beantworten.
Aber auf alle Fälle hier mal schauen: http://www.onlinemarktplatz.de/article1594.html
#2
Antwort vom 24. Januar 2006 | 17:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
normalerweise reicht der Satz: " Der Verkauf erfolgt von Privat.Die gesetzliche Gewährleistung wird daher ausgeschlossen" aus um zumindest den Gewährleitungsärger zu vermeiden. Ein Gewährleitungsausschluss bei Neuware ist aber wohl auch für Privatverkäufe nicht möglich.
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