Rechtsgrundlage Ausschluß der Gewährleistung und ..

12. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Roik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsgrundlage Ausschluß der Gewährleistung und ..

Hallo,

liege ich bei folgender Annahme richtig?
Bei einem Privatverkauf[privat zu privat/gewerblich] ( bei Ebay) gilt:

- Käufer hat kein Anspruch auf Widerruf/ Rückgabe(???)
- Damit die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, so muß vorher darauf hingewiesen werden, daß es sich um einen Privatverkauf handelt.

Leider finde ich die Rechtsgrundlage nicht. Welche Paragraphen, Gesetze finden hier Anwendung ?

Danke für Eure Mühe

Matt

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Sieh Dich mal hier um:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Das dürfte das wesentliche beinhalten.

-----------------
"Gruß
Campa"

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