Reicht ein Video des Einwurfs als "Versandbeleg" aus (Privatverkauf PayPal Käuferschutz)

22. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
SchwarzeSpieluhr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reicht ein Video des Einwurfs als "Versandbeleg" aus (Privatverkauf PayPal Käuferschutz)

Hallo zusammen, das hier ist mein erster Beitrag. Ich bin Privatverkäufer bei Kleinanzeigen, habe aber zum Glück noch nie ernstere Probleme durch Käufe mit Käuferschutz bekommen.

Ich habe mit einem Käufer für einen etwa 40€ teuren Artikel einen unversicherten Versand ausgemacht. Er hat jetzt aber über PayPal mit Käuferschutz bezahlt.

Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich ein Video vom Einwurf in den Briefkasten habe, worauf die Anschrift erkennbar ist, bin ich da rechtlich abgesichert wenn er das Geld über PayPal aufgrund eines etwaigen Nichtankommens zurückbuchen würde?
Reicht das Video als "Glaubhaftmachung der Übergabe an den Versanddienstleister"?

Wenn ja, wie weit sollte ich mit dem Video gehen, bzw was würde reichen?

Ich könnte zb noch Filmen, wie ich den Artikel in den Umschlag stecke, vorher evtl noch zeigen, dass er funktioniert, diesen dann zukleben und ohne Schnitt einwerfen.
Um das Ganze zu toppen könnte ich das Obige auch von einem Zeugen machen lassen.
Was wäre das Minimum?

Würde ich mit einer Anzeige überhaupt erfolg haben und mein Geld bekommen?

Viele Grüße

-- Editiert von User am 22. Januar 2025 08:14

-- Editiert von User am 22. Januar 2025 08:14




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Würde ich mit einer Anzeige überhaupt erfolg haben und mein Geld bekommen?


Glaskugeln sind leider ausgegangen. Je mehr man dokumentiert und im Streitfall glaubhaft machen kann, dass man den Artikel tatsächlich versendet hat, desto besser.

Versand als versichertes Paket mit Sendungsverfolgung ist natürlich am besten. Die Kosten schlägt man auf den Verkaufspreis und alles ist gut

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
bin ich da rechtlich abgesichert wenn er das Geld über PayPal aufgrund eines etwaigen Nichtankommens zurückbuchen würde?

warum fragst du das uns und nicht Paypal?

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Ich stimme zu.

Letztlich entscheidet ein Richter im Einzelfall, ob er den Beweis würdigt.
Je mehr und je schlüssiger, desto besser.

Ich würde nur versichert versenden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19192 Beiträge, 10334x hilfreich)

Der Käuferschutz von eBay akzeptiert meines Wissens nur Sendungsnummern, keine Videos.

D.h. Sie müssen erstmal hinnehmen, dass das Geld über den Käuferschutz zurückgebucht wird und dann anschließend privat den Käufer auf (erneute) Zahlung in Anspruch nehmen - mit dem Video als Beweis für den Versand.
Die Erfolgsaussichten sind gut - weil das Video ein gutes Beweismittel ist.
Aber ob sich der Aufwand lohnt, nur um bei den Versandkosten zu sparen, ist doch sehr fraglich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
SchwarzeSpieluhr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
warum fragst du das uns und nicht Paypal?


Weil ich letztlich seitens Paypal sowieso nicht bei unversichertem Versand abgesichert bin, egal ob vereinbart oder nicht, also ist es mir da egal.
Es geht nur darum, den Versand für das Gericht glaubhaft zu machen um meine Rechte einzufordern die PayPal nicht beachten würde.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40413 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Es geht nur darum, den Versand für das Gericht glaubhaft zu machen
Schreib uns doch mal, was ein Gericht entschieden hat in deinem Fall.
Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Was wäre das Minimum?
Der nachweisbare Versand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
SchwarzeSpieluhr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schreib uns doch mal, was ein Gericht entschieden hat in deinem Fall.


Leider kann ich kein vergleichbares Urteil finden, ich weiß aber auch leider nicht wo ich nach so etwas am besten gucken könnte.

Zitat (von Anami):
Der nachweisbare Versand.


Mit einem ungeschnittenen Video scheint mir der Versand doch eindeutig nachgewiesen zu sein, oder übersehe ich etwas?

Ich gucke noch weiter, aber vielleicht hat ja jemand von euch schon etwas konkretes parat (Urteile etc.)?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40413 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Leider kann ich kein vergleichbares Urteil finden,
Das glaub ich gern. Du brauchst nicht suchen. Denn du wolltest doch wissen, ob ein Gericht dir deine Version glaubt. Was willst du mit fremden Urteilen von fremden Richtern?
Deshalb: Schreib uns doch dann mal, wenn du für deinen Fall ein Urteil von einem Gericht hast.

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Mit einem ungeschnittenen Video scheint mir der Versand doch eindeutig nachgewiesen zu sein,
Das scheint dir so. Du müsstest uU evtl. noch einen Richter überzeugen.

Andere Frage: Hast du den Artikel denn schon versendet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SchwarzeSpieluhr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Andere Frage: Hast du den Artikel denn schon versendet?


Ja, es ist schon unterwegs. Habe ein überkorrektes Beweisvideo mit einem Arbeitskollegen als ausführende Person und Zeugen, welche den Artikel testet, einpackt und einwirft erstellt. Ohne Schnitte, immer den Brief im Bild und man sieht, wie der Briefkasten sich schließt.
Also wenn das nicht reicht weiß ich auch nicht.
Man könnte evtl noch mit einem Stock den Brief wieder rausholen, keine Ahnung ob das ein gutes Gegenargument wäre.


Zitat (von Anami):
Schreib uns doch dann mal, wenn du für deinen Fall ein Urteil von einem Gericht hast.


Falls es mal dazu kommen sollte werde ich das gerne tun, könnte aber etwas dauern.

Grüße

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19192 Beiträge, 10334x hilfreich)

Der Preisunterschied zwischen unversichertem Versand und versichertem Versand dürfte bei ca. 3€ liegen.
Wenn ich einen Arbeitskollegen bitte, meine Versandaktivitäten zu filmen, kostet mich das eine Einladung auf ein Bier. Ist auch nicht billiger.

*Duckundweg*

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40413 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Ja, es ist schon unterwegs.
Hm. Unversicherter Brief.
Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Also wenn das nicht reicht weiß ich auch nicht.
Eben. Du weißt nicht, ob das reicht. Aber du weißt auch nicht, ob es nicht auch ganz problemlos so wie bisher ging.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
Habe ein überkorrektes Beweisvideo mit einem Arbeitskollegen als ausführende Person und Zeugen, welche den Artikel testet, einpackt und einwirft erstellt. Ohne Schnitte, immer den Brief im Bild und man sieht, wie der Briefkasten sich schließt.

Noch gerichtsfester wäre es eigentlich nur, wenn der Versand über den Gerichtsvollzieher erfolgen würde.



Zitat (von SchwarzeSpieluhr):
bin ich da rechtlich abgesichert wenn er das Geld über PayPal aufgrund eines etwaigen Nichtankommens zurückbuchen würde?

Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierte Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn "Der Winter naht"
Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.
Da ein Painpal-"Urteil" aber keine Auswirkung auf die Gesetze, Rechtslage und
Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Käufer/Verkäufer immer noch der normale juristische Weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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