Reklamation/Paypal <-> Schadensregulierung DHL

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Reklamation/Paypal <-> Schadensregulierung DHL

Hallo,

ich halte mich kurz (versuche es zumindest):

ich habe ein elektronisches Großgerät privat erstanden, Verkäufer versendet mangels Originalverpackung in zu knappem Karton (Artikel musste er sogar kippen, weil er sonst oben auslukte). Verpackung blieb unversehrt, Artikel jedoch gestaucht und zerborsten (Gehäuse/Scheibe). Klarer Versandschaden, jedoch infolge Verpackungsweise (s.o). Ich habe den Schaden reklamiert um auf diesem Weg ein 'Gutachten' zu erwirken, um es bei ebay/paypal vorzulegen. Leider bleibt jede Rückmeldung seitens DHL aus, die Reklamationsfrist bei ebay läuft jedoch in wenigen Tagen aus. Am Post Service Telefon verlautete man, dass die Schadensregulierung in Abstimmung mit dem Absender erfolgt und ihm auch die Ware wieder retourniert wird. Obwohl ich auf meiner Schadensanzeige 'Rücksenden an Empfänger' angekreuzt habe, wird meine Vorauswahl gut möglich überstimmt? So gesehen kann ich befreit den Schaden bei Ebay melden und nach Vorlage der Schadensanzeige einfach nur auf meine Rückerstattung warten, weil meinem Vekäufer ohnehin entweder der Sendungsinhalt oder eine Entschädigung bzw. beides wieder zugeht, richtig?

Zum Klartext: den Schaden habe ich formal einwandfrei angezeigt (unmittelbar vor Weihnachten), woraufhin das Paket mitsamt Sendungsinhalt auf unserer Filiale begutachtet und an das Paketzentrum zurück geschickt wurde. Mehr konnte ich ja nicht tun. Und das habe ich lediglich wegen der Paypal Geschichte getan, weil mich letztere dazu angehalten hätten, den Schaden anzuzeigen, weil es dem Verkäufer - ungeachtet der Schuldfrage - zugestanden hätte. Vom Verkäufer bekomme ich bis dato nur zu hören, dass ihm weder ein Schreiben noch der Sendungsinhalt überstellt wurde. Sollte ich mich jedoch darauf verlassen können, dass die Regulierung in jedem Fall mit dem Versender abgestimmt wird, kann ich - wie oben geschrieben - die Sache bei Paypal melden und wie weiter oben argumentieren. Auf 'Ehrlichkeit' und und 'guten Willen' seitens VK kann ich hier leider nicht spekulieren, da er auf Anhieb von seiner Verpackungweise überzeugt war, 'Zeugen' ins Spiel brachte und sogar den Rechtsweg erwägt, mindestens gegen die DHL.

Danke für ein paar Gedanken hierzu..

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-- Editiert Selbstabholer am 12.01.2013 17:00

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12 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also mal vorweggesagt, lasse lieber PP aus eigenem Interesse aus dem Spiel heraus. Solltest du dir über PP das geld wiederholen, ist das so als würdest du das Geld klauen! Rechtlich hast du keine Ansprüche darauf, selbst wenn PP dir sagen würde du bekommst einen sogenannten Käuferschutz. Würdest du dir das Geld damit zurückholen, kann dein VK konnte es ohne Probleme von dir einklagen und dan hättest du noch mehr Kosten.

Verlange von deinem VK, dass er dir die Rechte an dem Paket abtritt, dann kannst du eine Schadensregulierung mit DHL selber vornehmen, bzw du musst dich dann kümmern.
Das dein VK noch nichts bekommen hat ist denke ich noch im Rahmen der Zeit...

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
dann kannst du eine Schadensregulierung mit DHL selber vornehmen


So wie der TE die Verpackung beschrieben hat, wird DHL sicherlich nichts erstatten.

quote:
Verkäufer versendet mangels Originalverpackung in zu knappem Karton (Artikel musste er sogar kippen, weil er sonst oben auslukte). Verpackung blieb unversehrt, Artikel jedoch gestaucht und zerborsten (Gehäuse/Scheibe).


Ich würde innerhalb der 45 Tagefrist einen Fall bei Paypal eröffnen. Problematisch könnte es aber sein, dass der TE evtl. einen Beleg für den Schaden an Paypal liefern muss, den er aber anscheinend nicht hat.
Aber einen Versuch ist es wert.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

danke bisher..

doch, in jedem Fall gehe ich über Paypal, da es wohl auf eine Regulierung zwischen Spediteur und Absender (als Entrichter des Frachtentgelts) hinaus laufen wird. Davon unabhängig ist doch dann die Rückerstattung über ebay (da der Absender ja in jedem Fall die Sendung und/oder Entschädigung erhält). In meiner Rolle trete ich nicht nur als Empfänger der Sendung sondern gleich auch als Käufer aus einem Privatgeschäft hervor. Die Rechte am Paket werde ich ihm daher doch nicht ein 2. mal abkaufen müssen. Geschuldet bleibt mir die DHL (oder der Absender) in jedem Fall das Ergebnis der Begutachtung, oder sieht das jemand anders??


danke!

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-- Editiert Selbstabholer am 13.01.2013 12:07

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#4
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

so, ich darf bestimmt nochmal:

kann ich mich fest darauf einstellen, dass die Retour zurück an meinen Verkäufer geht, also in jedem Fall zurück an den Absender? Dann störe ich auch nicht weiter..

Danke

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
Die Rechte am Paket werde ich ihm daher doch nicht ein 2. mal abkaufen müssen.
Nein, diese musst du ihm nicht abkaufen, sondern er muss sie dir auf Verlangen abtreten, bzw kann das sogar ganz von sich aus machen.

quote:
doch, in jedem Fall gehe ich über Paypal, da es wohl auf eine Regulierung zwischen Spediteur und Absender (als Entrichter des Frachtentgelts) hinaus laufen wird.
Selbst wenn DHL den Schaden mit deinem VK regelt, dann berechtigt dich das noch lange nicht dazu dir Geld über PP "zurückzuholen"! Solltest du dir das geld bei PP "zurückholen" bzw genauer gesagt wäre das eher stehlen/klauen, dann kann dein VK ohne weiteres hingehen und sich einen Anwalt nehmen und dich verklagen. Die Chance das du dann vor Gericht verlieren würdest würden bei 99,99% liegen! Selbst wenn DHL den Schaden mit deinem VK regulieren würde!!! Du solltest da also aufpassen!

quote:
kann ich mich fest darauf einstellen, dass die Retour zurück an meinen Verkäufer geht, also in jedem Fall zurück an den Absender?
Nein...


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#6
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

gut, sache ist nur, dass ich nicht unbedingt auf transparenz seitens VK spekulieren darf, wenn - soweit ich vernahm - die kommunikation während der regulierung ausschließlich zwischen DHL und verkäufer abläuft! vertragspartner müssen keine freunde sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
die kommunikation während der regulierung ausschließlich zwischen DHL und verkäufer abläuft!
Deswegen, bitte deinen VK einen Schrieb aufzusetzen in dem er dir die rechte an dem Paket überträgt! Dann kannst du den Schaden mit DHL abwickeln und die Kommunikation geht auch nur zwischen dir und DHL...

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#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Deswegen, bitte deinen VK einen Schrieb aufzusetzen in dem er dir die rechte an dem Paket überträgt! Dann kannst du den Schaden mit DHL abwickeln und die Kommunikation geht auch nur zwischen dir und DHL...


Genau das würde ich auf keine Fall machen.

DHL wird nichts erstatten, so wie der TE die Verpackung beschrieben hat.
Dann müsste sich der TE wieder an den Verkäufer halten. Dieser wird dann aber evtl. auch nicht bereit sein den Schaden zu zahlen, weil er dann der Meinung sein könnte, dass er doch alle Rechte an dem Paket dem Käufer übertragen hat und er somit aus der Sache raus ist.

Ich würde bei Paypal einen Fall eröffnen.
Falls der TE von Paypal sein Geld zurück erhält, ist es doch überhaupt nicht erwiesen, dass der VK dagegen vor geht.

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
dass der VK dagegen vor geht.
Das er es nicht macht ebenso wenig! Die Chance ist 50/50, wenn es der VK macht wirds teuer für den K...

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

das wäre reichlich paradox: ginge VK gegen mich vor, nachdem paypal - so gesehen doch nur in vorleistung gegangen ist, für eine kompensation, die mir in jedem fall zusteht (nicht vergessen herrschaften, bin zurzeit ohne ware und ohne geld). wenn ich von paypal das geld zurück bekomme, hat der VK doch entweder die sendung bzw. sendung mitsamt entschädigung bekommen, wo ist meinerseits also der 'diebstahl' indiziert?! die logik hinter der rechtlichen abtretung des pakets geht auf, weil's die auseinandersetzung mit DHL erleichtern würde und vor allem für mich transparent macht! aber casus principus ist doch - und hier hat es spätestens scappler endlich erfasst - ist die -> miserable verpackungsweise <- für dessen folgen kein mensch auf der lieferkette verantwortlich gemacht werden kann. und hier ist und bleibt es ein fall für paypal. nur ein schlechter hellseher würde ein eingeständnis seitens DHL prognostizieren.

-- Editiert Selbstabholer am 14.01.2013 18:03

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#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
dann berechtigt dich das noch lange nicht dazu dir Geld über PP "zurückzuholen"! Solltest du dir das geld bei PP "zurückholen" bzw genauer gesagt wäre das eher stehlen/klauen, dann kann dein VK ohne weiteres hingehen und sich einen Anwalt nehmen und dich verklagen. Die Chance das du dann vor Gericht verlieren würdest würden bei 99,99% liegen!


@lesen-denken-handeln
Wie würdest du denn diesen Fall bewerten.

- ebay Auktion - Notebook
- Käufer zahlt mit Paypal
- nach ca. 4 Wochen Reklamation des Käufers, da in einer Ecke des Bildschirms ein heller Fleck ist
- Verkäufer hat Zeuge, dass kein heller Fleck vorhanden und verweigert Rückabwicklung
- Käufer stellt Käuferschutzantrag bei Paypal
- Verkäufer verweigert die Annahme des zurückgeschickten Notebooks
- Paypal bucht Käufer den kompletten Betrag zurück
- Verkäufer verklagt den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises
- Das Notebook wird nicht vom Gericht geprüft, Zeugen werden aber gehört

Nach dem was du geschrieben hast, sollte doch der Käufer zu 99,99% vor Gericht verlieren, da der Käufer dem Verkäufer das Geld gestohlen/geklaut hat.

Nur merkwürdigerweise hat das Gericht in diesem Fall für den Käufer entschieden und die Rückbuchung des Kaufpreises als legitim angesehen.

Wie kommt das?








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#12
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Dumm vom Verkäufer, die Annahme der Retour zu verweigern, nachdem Paypal - vermutlich nach Einsicht eines unabhängigen Gutachtens - zugunsten des Käufers entschieden hat und dieser am Ende sich an der erneut zugestellten Sendung kaum bereichern würde. Das Geld kann der Verkäufer in den Wind schreiben. Das Paket kann er weiterhin einfordern, falls er nicht freiwillig darauf verzichten möchte.

Hat sich ein Maulwurf in unsere Diskussion geschlichen, oder woher die starke Partei für 'Verkäufer' und der Misskredit gegenüber Paypal? Habe ich noch nicht deutlich genug den infolge mangelhafter Verpackungsweise zu Schaden gekommenen Paketinhalt ins Gespräch gebracht? Und der Wahrscheinlichkeit, dass VK Eigenverschulden von sich weist und ich somit ungefragt ein Gnadengesuch bei DHL unternommen habe? Und der Tatsache, dass Paypal heute kein willkürlicher Verein ist, wo er zu jedem Fall ein Gutachten der geschädigten Seite einholt, was in meinem Fall übrigens mit Poststempel auf der Schadensanzeige erfüllt ist, da der Schaden durch den Mann am Schalter gem. Vorgabe vor meinen Augen geprüft wurde, bevor er ans Paketzentrum weiter geleitet werden konnte. Findet Ihr nicht, dass die Sache mehr als eindeutig ist?

Warum ich den Thread überhaupt eröffnet habe, war meine Sorge darum, dass bzw. ob ich als Sendungsempfänger überhaupt Notiz/Einsicht in die endgültige Abklärung meiner Anzeige nehmen kann? Und diese Einsichtnahme wird mir die DHL am Ende doch bitte nicht aus 'Datenschutzgründen' verweigern? Ist das möglich? Dann spätestens auf dem Rechtsweg? Sicher, ich nehme hier etwas vorweg, was die meisten von Euch für unwahrscheinlich halten, nämlich, dass sich der Versender am Ende in Schweigen hüllt und die Sendung mitsamt Abklärung stillschweigend annimmt und ich von da an im Regen stehe. Aber genau dieses Szenario möchte ich hier 'konjugieren', wenn man so will..

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-- Editiert Selbstabholer am 14.01.2013 22:09

-- Editiert Selbstabholer am 14.01.2013 22:11

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