Hallo,
ich halte mich kurz (versuche es zumindest):
ich habe ein elektronisches Großgerät privat erstanden, Verkäufer versendet mangels Originalverpackung in zu knappem Karton (Artikel musste er sogar kippen, weil er sonst oben auslukte). Verpackung blieb unversehrt, Artikel jedoch gestaucht und zerborsten (Gehäuse/Scheibe). Klarer Versandschaden, jedoch infolge Verpackungsweise (s.o). Ich habe den Schaden reklamiert um auf diesem Weg ein 'Gutachten' zu erwirken, um es bei ebay/paypal vorzulegen. Leider bleibt jede Rückmeldung seitens DHL aus, die Reklamationsfrist bei ebay läuft jedoch in wenigen Tagen aus. Am Post Service Telefon verlautete man, dass die Schadensregulierung in Abstimmung mit dem Absender erfolgt und ihm auch die Ware wieder retourniert wird. Obwohl ich auf meiner Schadensanzeige 'Rücksenden an Empfänger' angekreuzt habe, wird meine Vorauswahl gut möglich überstimmt? So gesehen kann ich befreit den Schaden bei Ebay melden und nach Vorlage der Schadensanzeige einfach nur auf meine Rückerstattung warten, weil meinem Vekäufer ohnehin entweder der Sendungsinhalt oder eine Entschädigung bzw. beides wieder zugeht, richtig?
Zum Klartext: den Schaden habe ich formal einwandfrei angezeigt (unmittelbar vor Weihnachten), woraufhin das Paket mitsamt Sendungsinhalt auf unserer Filiale begutachtet und an das Paketzentrum zurück geschickt wurde. Mehr konnte ich ja nicht tun. Und das habe ich lediglich wegen der Paypal Geschichte getan, weil mich letztere dazu angehalten hätten, den Schaden anzuzeigen, weil es dem Verkäufer - ungeachtet der Schuldfrage - zugestanden hätte. Vom Verkäufer bekomme ich bis dato nur zu hören, dass ihm weder ein Schreiben noch der Sendungsinhalt überstellt wurde. Sollte ich mich jedoch darauf verlassen können, dass die Regulierung in jedem Fall mit dem Versender abgestimmt wird, kann ich - wie oben geschrieben - die Sache bei Paypal melden und wie weiter oben argumentieren. Auf 'Ehrlichkeit' und und 'guten Willen' seitens VK kann ich hier leider nicht spekulieren, da er auf Anhieb von seiner Verpackungweise überzeugt war, 'Zeugen' ins Spiel brachte und sogar den Rechtsweg erwägt, mindestens gegen die DHL.
Danke für ein paar Gedanken hierzu..
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-- Editiert Selbstabholer am 12.01.2013 17:00