Habe bei ebay ein pumashirt gekauft. mittlerweile (habe geschaut, der link ist auch nicht mehr online, da sich die abwicklung mehrere woche hinzog und ich jetzt auch einige tage brauchte, meinen verdacht prüfen zu lassen) habe ich gemerkt, dass es eine fälschung ist (alle etiketts noch dran) und das beim verkäufer reklamiert. habe dann in seinen bewertungen geschnuppert und gesehen, dass da schon ein, zweimal plagiatprobleme waren. unerwarteterweise zeigt er sich sogar kooperativ, ich soll das shirt zurücksenden und bekomme dann mein geld zurück (privatverkäufer). wäre es nun schlau, das ding als einschreiben zu schicken, nicht, dass er sagt, es sei auf dem postweg verloren gegangen, oder liegt das risiko ohnehin bei ihm und ich ziehe mir z.b. einfach die briefmarkenquittung am automaten und werfe es mit zeugen in den briefkasten? habe keine lust, hinterher auf den versandkosten sitzen zu bleiben!
zumal ich sogar gewappnet wäre, im falle von problemen jetzt erstmal per foto die fälschung festzuhalten und ihm notfalls anzudrohen, ihn anzuzeigen wegen des handels mit plagiaten, versuchten betruges mit einer fälschung oder was man auch immer daraus machen kann sowie einer meldung an die markenrechteinhaberin....!
wie soll ich das teil zurückschicken?
-- Editiert von danfran am 11.07.2005 17:09:24
Retoure versichert oder unversichert?
Ein T-Shirt dürfte ja nicht die Welt wiegen. Würde daher einen großenj Umschlag nehmen und das Teil per Einschreibe-Brief (Einwurf reicht vollkommen aus) zurücksenden.
Geht das Teil verloren, erstattet die Post 25 Euro. Verneint er den Empfang, muss er das erstmal der Post widerlegen.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
"
Wenn er mehrere T-Shirts verkauft hat, wäre es interessant zu wissen, ob es sich um neue gehandelt hat. Evt. ist es doch kein Privat-VK. Dann müsste er auch die Rücksendekosten (und das Risiko) tragen.
Gruss
MichiM
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Kann euch ja mal den verkäufernamen geben: sylverstar26
Eindeutig gewerblich - auch wenn hier nur geringe Mengen des gleichen Artikels verkauft werden, ist es als PrivatVK unmöglich über 2500 Bewertungen von K in nur 2 1/2 Jahren zu bekommen. Zumal es sich auch (soweit ich das sehen konnte) um Neu&OVP handelte. Wenn die Ware nicht im Handel erhätlich ist - wo hat er diese dann als PrivatVK gekauft?
Also: Versicherter Versand ist Pflicht (Paket - wie es das Gesetz vorsieht). Aufgrund fehlender Widerrufbelehrung sind die Versandkosten vom VK zu tragen.
Zwecks Erstattung Bankverbindung und Kostenaufstellung (Kaufpreis und Versandkosten) der Sendung beilegen. Sofort Zahlungsziel (14 Tage) festlegen - erspart später ein evt. erneutes Schreiben.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
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Aha, das muss also ein Paket sein, obwohl er sich dann sicherlich auf den Privatverkauf berufen wird und sich quer stellt?!
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" "
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich würde die Ware auch auf jeden Fall mit Nachweis, also z.B. Einschreiben zurück schicken und die Portokosten erstattet verlangen.
Bei weit über 2000 Bewertungen, also mit Sicherheit noch wesentlich mehr abgewickelten Geschäften, in 2 Jahren und 9 Monaten eBay-Zugehörigkeit kann mann mit Sicherheit von einem gewerblichen Verkäufer ausgehen, so dass dieser - wie schon geschrieben - zur Erstattung der Versandkosten verpflichtet ist.
Sollte der Verkäufer sich dann auf seinen Staus als Privatperson verweisen, würde ich mal freundlich anfragen, was er denn so davon hält, wenn man dem zuständigen Finanzamt (Steuerfahndung) mal nen kleinen Tipp bezüglich seiner Internetgeschäfte gibt. Er wird sich gut überlegen, ob er wegen ein paar Euros dieses Risiko eingeht.
Gruß,
Axel
Er hat den Gesamtbetrag sofort überwiesen, inkl. Rückporto Einschreiben. Damit ist der Fall also glücklicherweise erledigt, danke für Eure Tipps!
Und jetzt?
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