Rolex Zertifikat – wesentliches Merkmal

7. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Xjoy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rolex Zertifikat – wesentliches Merkmal

Hallo zusammen,

wie so oft, wollte auch ich mir einen Traum erfüllen. Eine Uhr sollte es sein. Keine einfache Uhr, sondern etwas ganz Besonderes habe ich mir vorgestellt. Eine Rolex. Monatelang beobachtete ich den
e-Bay Markt und dann habe ich zugeschlagen.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewItem&item=2672153659

Nach Eintreffen der Sendung kam dann die große Enttäuschung. Das Zertifikat der Uhr fehlt. Die Artikelbeschreibung enthält zwar den Hinweis „original Garantiebeleg“, der Verkäufer behauptet jedoch, hiermit einen handschriftlichen Hinweis auf dem Kaufbeleg gemeint zu haben.

Ich finde, das Zertifikat ist eine Eigenschaft die wesentlich zur Kaufentscheidung beiträgt. Der Verkäufer muss ausdrücklich auf das Fehlen des Zertifikats hinweisen.

Kann mir jemand einen Tipp zur weiteren Vorgehensweise geben, oder muss ich die Sache unter der Rubrik „Lehrgeld“ ablegen?



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""Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintrit.""

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber wie ich die Sache sehe hast Du doch warscheinlich die Uhr so wie beschrieben mit Rechnungs- und Garantiebeleg auch korrekt bekommen, von auch einem Zertifikat habe ich nichts lesen können, obwohl es eigentlich bei einer solch teuren Uhr auch dazu gehören müßte.

Du müßtest Doch aber auf die Belege den originalverkäufer hereaus bekommen sowie wann und wo diese Uhr einmal auch gekauft wurde oder irre ich mich hier?

Damit würde ich dann versuchen den Originalverkäufer von dieser Uhr ausfindig zu machen um dann zu weitere Angaben zu erlangen, oder aber Du läßt diese Uhr bei Dir zu Hause in der Nähe einfach einmal auf Deine Kosten von einem guten Urmacher Überprüfen, damit Du nicht letztlich doch nur eine billige Uhr aus Honkong erworben hast.

Kann denn der Verkäufer Dir nicht auch noch nähere Angaben dazu machen wo er diese Uhr gekauft hätte, denn das kann er doch nicht bereits schon wieder vergessen haben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und würde mich für Dich mitfreuen, wenn Du tatsächlich auch eine Original-Rolex bekommen hast, obwohl ich selbst so eine Uhr mir nicht über Ebay gekauft hätte da ich mir diese erst einmal hätte auch ansehen wollen.

Mit freundlichen Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xjoy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,

ich werde die Uhr auf alle Fälle erstmal überprüfen lassen.

Was mich noch interessiert, kann ich den Vertrag nach § 8 der allgemeinen e-Bay Grundsätze anfechten, weil das Zertifikat fehlt?

Hier steht unter Ziffer 4, „Der Anbieter . . . muss alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale . . . angeben“. Für mich ist das Zertifikat ein solches Merkmal.

Sehe ich das richtig, oder hat das Zertifikat mit der eigentlichen Uhr nichts zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... leider hat es sich bei eBaY eingebürgert, dass man wirklich nur das erwarten kann, was auch wirklich da steht.

-> ich denke Sie haben da eher schlechtere Karten.

Wichtig ist m. E.: Finden Sie erstens heraus ob diese Uhr echt ist und zweitens ob diese Uhr nicht als "vermisst" gemeldet wurde.

Zu einer Rolex-Uhr gehören m. W. auch die gültigen Papiere.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PassatV6
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Original-Garantiebeleg ist DER Original-Garantiebeleg von Rolex und nicht nur eine Kaufquittung. Damit hat der Käufer m.E. nicht komplett wie beschrieben geliefert.

Ob die Uhr echt ist und tatsächlich von dem besagten Juwelier verkauft wurde, kannst Du leicht herausfinden. Rolex dokumentiert peinlichst genau auch Werkstattaufenthalte. Natürlich wissen die auch genau, welche Seriennummer über welchen Konzessionär verkauft wurde.
Die Echtheit über einen Rolex-Konzessionär herauszufinden ist kein Problem. Problematisch ist es natürlich, wenn die Uhr tatsächlich dort als gestohlen registriert ist...

Am einfachsten wäre ein Anruf, bei dem Konzessionär, bei dem der Verkäufer die Uhr erworben hat. Wenn alles "sauber" ist, kann man sicher auch Ersatz-Unterlagen anfordern.

Ich würde der Uhr bei der Gelegeneheit gleich mal eine Revision gönnen. Macht nach gut 7 Jahren auch mal Sinn...


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>zwar den Hinweis „original Garantiebeleg“, >der Verkäufer behauptet jedoch, hiermit >einen handschriftlichen Hinweis auf dem >Kaufbeleg gemeint zu haben.

@ PassatV6 stimme ich voll zu

.....mein Hund neben mir fing an zu knurren, als er mitlas und ich mir auch die verkauften Artikel des VK durchsah.
Wäre schön, wenn xjoy hier posten könnte, die Uhr wäre echt und nicht aus strafbarer Handlung.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

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