Hallo, ich habe für einen Arbeitskollegen einen Roller bei Ebay verkauft, der Käufer hat in vorab gekauft sprich wir haben die Auktion vorzeitig beendet. So er kam 2 Tage später vorbei hat probefahrt gemacht und den Roller gekauft. Noch am gleichen abend rief er an die Einspritzleuchte würde manchmal aufleuchten, laut der Werkstatt meines Arbeitskollegen kann das bei niedrigen Dehzahlen vorkommen. Naja paar tage später bekam er eine SMS er würde den Roller am liebsten zurückbringen, ich habe in derAutkion aber geschrieben Garatnei und Rücknahme ausgeschlossen da Privat verkauf, zumal er eh noch Garantie auf dem Rolelr hat da er erst 9 Monate alt ist. So nun frage ich mich kann er uns nun was anhaben, bzw uns vor Gericht ziehen oder dergleichen??
MfG
Benjamin
Roller Ebay verkauft nun will er zurücktreten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Das kommt sehr auf die konkrete Artikelbeschreibung an. Ein Link auf das Angebot wäre da hilfreich.
Hast Du noch einen sep. Kaufvertrag gemacht?
Stand in der Auktion, daß es nicht Dein Roller ist?
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Naja da die auktion verzeitig beendet wurde kann ich die glaub ich nichtmehr aufrufen. Das haben die untereinander gemacht, es wurde aber wohl ein Kaufvertrag gemacht, was da genau drin stand weiß ich nicht.
MfG
Benjamin
Ah war dochnoch gespeichert hier der Link.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=180204960774&ssPageName=STRK:MEUS:IT&ih=008
MfG
Benjamin
--- editiert vom Admin
quote:
Das haben die untereinander gemacht, es wurde aber wohl ein Kaufvertrag gemacht
...und das Angebot in ebay endete, ohne dass ein Kauf zustandekam.
Damit hast Du doch mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun, oder?
Das sollen die zwei auch weiterhin untereinander regeln.
Ja können die auch nur hat mein kollege da was zu befürchten??
MfG
Benjamin
Hallo,
aus welchem Grunde??
Es sei denn >> ein bisschen *Schmuuh* spielt beim Verkauf mit und der KV ist eventuell nicht *wasserdicht*??
Wenn nicht, dann sollte alles *roger* sein.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Ich denke, wenn der Roller OK ist, und der Käufer ihn nur deshalb zurückgeben will, weil er ihm nun irgendwie nicht mehr gefällt, dann hat der VK wohl nix zu befürchten.
Wenn er dem Käufer allerdings ein 'faules Ei' angedreht hat, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.
Die Frage ist nun, ob ein Gewährleistungsausschluss in dem Kaufvertrag zwischen deinem Kollegen und dem Käufer vereinbart wurde. Gehen wir mal vom Worst-Case Szenario aus und unterstellen, so eine Vereinbarung wurde nicht getroffen:
In dem Fall liegt ein Mangel des Rollers vor. Dies berechtigt den Käufer jedoch nicht dazu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Vielmehr muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Da noch Herstellergarantie auf den Roller besteht sollte dies dem Verkäufer ohne weiteres möglich sein.
Einfach so zurücktreten kann der Käufer meines Erachtens jedenfalls nicht.
Ein faules EI war der Roller sicherlich nciht hab den ja selbst gesehen zwecks Foto´s machen usw. Mein kollege meinte auch der Typ kam vorbei machte probefahrt wahr begeistert, und hat ihn mitgenommen, ein Tag später fing er an rumzumosern, weil die kontrollleuchte der einspritzung bei niedrigen Drehzahlen manchmal aufflackert was laut Vertragshändler normal sein soll. Er sollte den Roller ja selbst für einen kollegen besorgen ich denke eher der ist abgesprungen und nun will der Typ das ding wieder losweden.
Mfg
Benjamin
Ich denke, da wird er Pech haben.
Wo kämen wir denn hin, wenn ich überall einkaufen könnte und dann alles wieder zurückbringe, weil ich es mir anders überlegt habe.
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