Roller km-Stand falsch angegeben. Jetzt Drohung mit Anzeige und Anwalt!

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
HaxenPeter85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller km-Stand falsch angegeben. Jetzt Drohung mit Anzeige und Anwalt!

Hallo zusammen :)

ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten.
Ich habe vor ein paar Tagen einen gebrauchten Roller bei Kleinanzeigen hineingesetzt. Dort habe ich den aktuellen km-Stand von 400 km angegeben. Ein Interessent hat sich gemeldet und den Roller angeschaut. Zusammen haben wir dann noch einmal auf den Tacho geschaut und gesehen, dass der km Stand auf ca. 400 km war. Wir haben uns auf den Betrag von 950 Euro geeinigt. Ich habe einen kleinen Vertrag aufgesetzt, den beide Parteien unterschrieben haben. Einen Tag später bekam ich eine Beschwerde, dass der Roller nie im Leben nur 400 km gelaufen sein soll und drohte mir mit einer Anzeige und seinem Anwalt. Der Käufer schickte mir ein angebliches Beweisbild mit dem ´wahren´ km-Stand. Allerdings handelte es sich um ein Bild der Zündung, wo alle Lampen aufleuchten und automatisch ein km-Stand von 1888.8 km angezeigt wird. Noch einen Tag später sagte er mir, er wäre jetzt in einer Werkstatt gewesen. Diese habe ihm gesagt, dass der richtige km-Stand 4000km sei und schickte mir ein Beweisfoto. Dazu sollte man sagen, dass der Stand nur schwer abzulesen war/ist, da es eine kleine Lücke nach der dritten Stelle gibt. Es sah für beide Parteien am Anfang so aus, als wäre die letzte Zahl davon die 100 Meter Schritte. Nun erpresst er mich damit, dass ich ihm sofort 200 Euro von dem eigentlichen Betrag zurückzahlen soll, sonst ginge er zur Polizei. Und dass es nicht gut für mich aussehen würde. Ich habe ihm gesagt, dass ich bereit wäre, ihm 100 Euro sofort zu überweisen, da der Roller sonst top in Schuss ist und auch neue Batterien und Akkus bekommen hat. Wenn man es mit anderen Rollern der gleichen Marke bei Kleinanzeigen vergleicht, ein echt faires Entgegenkommen meinerseits. Die Drohungen gehen allerdings weiter und er will morgen alles zur Anzeige bringen. Ich hätte jetzt gerne eine Einschätzung von Euch zu dem Fall ob ich jetzt rechtlich etwas zu befürchten habe, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Dazu sei noch gesagt, dass es sich um einen Privatverkauf gehandelt hat.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten :)




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9892 Beiträge, 2081x hilfreich)

abwarten und Tee trinken. Und wenn was amtliches oder vom Anwalt kommt, dann reagiert man

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34441 Beiträge, 17804x hilfreich)

Wer Anzeigen androht, will Druck aufbauen, aber nicht wirklich Anzeige erstatten. Insofern: Wetten, er geht
morgen nicht zur Polizei, sondern verlängert seine "Frist"...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129951 Beiträge, 41443x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
Roller km-Stand falsch angegeben.

Bedeutet was genau?



Zitat (von HaxenPeter85):
Jetzt Drohung mit Anzeige und Anwalt!
.
Anzeige handelt das strafrechtliche ab, hier wäre das dann vermutlich der Vorwurf des Betruges.
Der Anwalt wird das zivilrechtliche machen, bedeutet Rückgabe und / oder Schadenersatz.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1362 Beiträge, 217x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet was genau?

Liest du eigentlich den Beitrag komplett , oder verstehst du ihn nicht?

Das bedeutet, dass Peter den km Stand bei Verkauf mit ca 400 angegeben hat, der Kunde aber erst meint, es wären 1888 und später sogar, dass es 4000 seien.

Ich würde da erstmal gar nichts machen. Du hast die Wahrheit gesagt und die zwei Gegenaussagen sind ziemlich "verschwommen".
Der Kunde soll erstmal seine Behauptung nachweisbar belegen, zumal er ja schon 2 verschiedene Angaben machte...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129951 Beiträge, 41443x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das bedeutet, dass Peter den km Stand bei Verkauf mit ca 400 angegeben hat

Da steht schon in der Überschrift ...
Zitat (von HaxenPeter85):
Roller km-Stand falsch angegeben

Insofern bringt Deine Zusammenfassung leider keine relevanten oder neue Erkenntnisse und die Frage nach Details bleibt offen ...



Zitat (von Daskalos):
Liest du eigentlich den Beitrag komplett , oder verstehst du ihn nicht?

Ich habe mir die hingeklatschte Textwand nicht angetan.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...


Signatur:

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Hast Du den Roller selbst erst vor kurzem gekauft, oder wie kommt es, dass man nicht weiß, ob man 400km oder 4000 km damit gefahren ist?

Bei Faktor 10 wird es dann so langsam unglaubwürdig mit dem "verschätzen".

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#7
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Als problematisch empfinde ich den Unterschied von 400 zu 4000. Das ist eine aufzuklärende Lücke. Der Verkäufer muss wissen, ob 400 oder 4000 Kilometer plausibel sind. Ist denn auch der "Beweis" für die 4000 Kilometer Laufleistung stichhaltig? Danach richtet sich m.E die weitere Argumentation.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6068x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
Nun erpresst er mich damit, dass ich ihm sofort 200 Euro von dem eigentlichen Betrag zurückzahlen soll, sonst ginge er zur Polizei.
Das ist keine Erpressung!
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Roller wirklich bereits 4000km gelaufen ist. Wenn das so ist, dann ist die Forderung durchaus nachvollziehbar und wahrscheinlich auch durchaus berechtigt.
Gib doch mal ein paar Randdaten Preis:
- Wie alt ist der Roller?
- Wie viele Besitzer hatte der Roller?
- Wie lange war er in deinem Besitz?

400kn ist nix. Der Roller also quasi noch neu und geschätzt nicht älter als max. 3 Monate und 2x tanken.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50176 Beiträge, 17570x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Roller wirklich bereits 4000km gelaufen ist.


Davon gehe ich auch aus.

Für die Frage, ob ein Straftatbestand (Betrug) erfüllt ist, kommt es auf Details an. Allerdings liegt nach meiner Auffassung mindestens arglistige Täuschung vor, so dass der Vertrag angefochten werden kann.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14941 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für die Frage, ob ein Straftatbestand (Betrug) erfüllt ist, kommt es auf Details an. Allerdings liegt nach meiner Auffassung mindestens arglistige Täuschung vor, so dass der Vertrag angefochten werden kann.
Der Verdacht liegt natürlich nahe, denn eigentlich sollte der Besitzer doch ungefähr wissen, wie viel er gefahren ist (der Faktor 10 wurde ja auch schon angesprochen).
Aber: Wir wissen ja gar nicht woher der Roller stammt, wer Besitzer (und Benutzer) war etc..

Ist er beispielsweise geerbt worden, dann ist es nicht unbedingt arglistig, wenn man sich auf den Kilometerzähler stützt. Insbesondere wenn der Käufer dem gleichen Ablesefehler unterlegen ist (so ja die Schilderung), da kann ein Nichtwissen schon glaubwürdig sein. Und schon ist es das Problem des Käufers.

Mir scheint hier auch eher, dass der Käufer nur den Preis drücken möchte. Ich würde ihm eine Rückabwicklung anbieten.

Stefan

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6068x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich würde ihm eine Rückabwicklung anbieten.
Darauf braucht sich der Käufer aber natürlich nicht einzulassen.

Zitat (von reckoner):
Mir scheint hier auch eher, dass der Käufer nur den Preis drücken möchte.
Was natürlich sein gutes Recht ist. 400km wurden zugesagt, nicht 4000km. Bei einem Roller (vmtl. 50ccm) ist das ein gravierender Unterschied.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14941 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Darauf braucht sich der Käufer aber natürlich nicht einzulassen.
Natürlich nicht. Bei mir müsste er dann aber klagen.

Zitat:
Was natürlich sein gutes Recht ist. 400km wurden zugesagt, nicht 4000km. Bei einem Roller (vmtl. 50ccm) ist das ein gravierender Unterschied.
Imho nicht. Wenn es um 4.000 vs. 40.000 ginge (auch Faktor 10) dann ja. Aber 4.000 sind auch für einen Roller fast nichts.

Stefan

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#13
 Von 
HaxenPeter85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben!

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten :)

Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen, dass ich es sich um einen Elektroroller handelt. Bei einem normalen Roller wäre der Sprung von 400km auf 4000km schon groß. Da der Motor eines E-Rollers aber so gut wie verschleißfrei ist und auch noch alle 6 Akkus neu ausgetauscht wurden, ist der Roller fast wieder wie neu.

Es bleibt natürlich die Tatsache, dass ich ihn mit 400 km bei Kleinanzeigen reingesetzt habe. Aber er hat sich den angeguckt, den km-Stand gesehen und auch dafür unterschrieben.

Mein großzügiges Entgegenkommen von 100 Euro hat er abgelehnt. Er will 200 Euro haben, was wirklich viel zu viel ist.

Zitat (von -Laie-):
- Wie alt ist der Roller?
- Wie viele Besitzer hatte der Roller?
- Wie lange war er in deinem Besitz?


3 Jahre
1 Besitzer
3 Jahre

Zitat (von hh):
Allerdings liegt nach meiner Auffassung mindestens arglistige Täuschung vor, sodass der Vertrag angefochten werden kann.


Es war keine bewusste Täuschung! Ich und der Käufer sind beide davon ausgegangen, dass er nur 400 weg hat.

Eine Werkstatt hat wohl jetzt bestätigt, dass der Roller tatsächlich 4000km gefahren ist.

Ich werde jetzt erst einmal alles Weitere auf mich zukommen lassen. Ich bin aber immer noch der Meinung, gekauft wie gesehen und Vertrag ist Vertrag. Falls ich mich irren sollte, klärt mich auf :)

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129951 Beiträge, 41443x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
Es war keine bewusste Täuschung!

Wie will man denn sowohl dem Strafgericht als auch dem Zivilgericht glaubwürdig verargumentieren, das man nicht mitbekommen hat, 4000 km statt 400 km gefahren zu sein?



Zitat (von HaxenPeter85):
den km-Stand gesehen

Und das wäre wie konkret beweisbar?
Der stand auf welcher Zahl konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14941 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es war keine bewusste Täuschung! Ich und der Käufer sind beide davon ausgegangen, dass er nur 400 weg hat.
Das ist nun völlig unglaubwürdig.

Zitat:
und auch noch alle 6 Akkus neu ausgetauscht wurden,
... macht es auch noch schlimmer.
Denn bei einem so gut wie neuwertigen Roller (eben 400 km, und erst 3 Jahre alt) tauscht normalerweise niemand die Akkus. Dir hätte also sehr wohl bewusst sein müssen, dass es niemals nur 400 km sein können.

Da aber wohl die Akkus der Hauptwert eines solchen Rollers sind (und die sind ja jetzt neu) muss man auch das in den Wert einberechnen (um einen Schaden und damit Schadenersatz zu ermitteln).
Was haben die Akkus denn gekostet?

Stefan

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#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
gekauft wie gesehen und Vertrag ist Vertrag.
Und im Vertrag steht "400 km" ...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen, dass ich es sich um einen Elektroroller handelt. Bei einem normalen Roller wäre der Sprung von 400km auf 4000km schon groß. Da der Motor eines E-Rollers aber so gut wie verschleißfrei ist und auch noch alle 6 Akkus neu ausgetauscht wurden, ist der Roller fast wieder wie neu.


Irrelevant.

Zitat (von HaxenPeter85):
3 Jahre
1 Besitzer
3 Jahre


Also keine Vorbesitzer.

Zitat (von HaxenPeter85):
Es war keine bewusste Täuschung! Ich und der Käufer sind beide davon ausgegangen, dass er nur 400 weg hat.


Wer soll dir das abkaufen?

Zitat (von HaxenPeter85):
Ich bin aber immer noch der Meinung, gekauft wie gesehen und Vertrag ist Vertrag.


Da bist du in diesem Fall auf dem Holzweg.

-- Editiert von User am 24. August 2023 08:37

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6068x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter85):
3 Jahre
1 Besitzer
3 Jahre

Sorry, bei dieser Vorgeschichte glaubt dir niemand, dass du das mit den 4000km nicht wusstest.
Ich an deiner Stelle würde nun also ganz kleine Brötchen backen und mich wohl auf das Angebot des Käufers einlassen (ohne überhaupt den Kaufpreis zu kennen). Als einziger Besitzer/Eigentümer den wahren km Stand nicht kennen zu wollen............. völlig unglaubwürdig. Eine arglistige Täuschung sehe ich hier als gegeben an.
In Zukunft solltest du solche Spielchen unterlassen, das kann ganz böse ins Auge gehen.

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#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2763 Beiträge, 454x hilfreich)

Im Übrigen:
Neuer Akku bei 4000 km? Das klingt eher nach Garantiefall.

Der Akku meines Elektrorollers ist ausgelegt auf 1000 Ladezyklen, das sind etwa 50000 km.

-- Editiert von User am 29. August 2023 17:01

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#20
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie will man denn sowohl dem Strafgericht als auch dem Zivilgericht glaubwürdig verargumentieren, das man nicht mitbekommen hat, 4000 km statt 400 km gefahren zu sein?


In einem - unwahrschienlichen - Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft beweispflichtig.
Nicht der Angeklagte.

In einem ZIvilprozess ist die Partei beweispflichtig, die sich auf etwas beruft. Also der Kläger.

Deshalb sollte sich der TE entspannt zurücklehnen und keine Gedanken darüber verschwenden, wie er etwas "glaubwürdig verargumentiert".

-- Editiert von User am 20. September 2023 20:42

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129951 Beiträge, 41443x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Deshalb sollte sich der TE entspannt zurücklehnen und keine Gedanken darüber verschwenden, wie er etwas "glaubwürdig verargumentiert".

Ja, kann er machen.
Jedoch sollte nicht immer der Tellerrand die Grenze des Denkens darstellen ...

Aber das kan der Frager je selber entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6068x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Deshalb sollte sich der TE entspannt zurücklehnen und keine Gedanken darüber verschwenden, wie er etwas "glaubwürdig verargumentiert".
Extrem schlechter Ratschlag!

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#23
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2435 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
In einem ZIvilprozess ist die Partei beweispflichtig, die sich auf etwas beruft. Also der Kläger.

Zitat (von HaxenPeter85):
Dort habe ich den aktuellen km-Stand von 400 km angegeben

Als Einziger Besitzer!
Zitat (von HaxenPeter85):
der richtige km-Stand 4000km sei und schickte mir ein Beweisfoto

-> qed :rock:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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Und jetzt?

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