Rückabwicklung, Käufer will erst Geld zurück!

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
hase12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung, Käufer will erst Geld zurück!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe als Privatverkäufer über ebay 3 neue Atikels (Computerteile) an den selben Käufer (Firma) verkauft. Die Artikels wurden vom Käufer sofort bezahlt und von mir geliefert. Nach ein paar Tage meldet sich der Käufer und reklamiert 2 Artikels von 3. Er behauptet, die beiden Artikel seien nicht neu und ovp wie beschrieben, weil die Verpackung geöffnet wurde und nicht mehr versiegelt ist. Der Käufer versteht unter neu und ovp, dass die Originalverpackung noch versiegelt sein muss.

Die Artikels sind unbenutzt und damit neu, trotzdem habe ich dem Käufer angeboten, wenn die Ware seine Vorstellungen nicht entspricht, die beiden Artikels zurückzuschicken und eine Rückerstattung des bezahlten Betrags (Verkaufspreis für beide Artikels war ca. 90,- Euro, Wert der beiden Artikel im Laden: über 200,- Euro).

Der Käufer (Firma) will entweder versiegelte Ware oder eine Rückzahlung und setzt eine Frist von 7 Tage fest, er will aber die Artikels nicht vorher zurückschicken. Er wirft mir arglistige Täuschung und versuchter Betrug vor und droht mit einer Strafanzeige, weil ich in meiner Artikelbeschreibung nicht darauf hingewiesen habe, dass die Verpackung geöffnet wurde. Der Käufer will die beiden Artikels nicht zurückschicken bevor er die Rückzahlung + Rücksendekosten erhalten hat und schreibt: „Auch auf einen Vorabrücksand der Ware lassen wir uns nicht ein. Der Fehler/Betrugsversuch liegt nicht bei uns und wir haben auch Vorkasse geleistet“

Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, die reklamierte Ware zu überprüfen bevor ich einen Ersatz oder Rückzahlung leiste und finde seine Forderungen und Unterstellungen unmöglich!


Meine Fragen:
1.Darf die Ware nicht mehr als neu bezeichnet werden nur weil die Verpackung geöffnet wurde und nicht mehr versiegelt ist? Wäre das eine Täuschung/Betrug?
2.Darf der Käufer eine Rückzahlung + Rücksendekosten fordern bevor er die Ware zurückgeschickt hat? Bzw. muss der Verkäufer die Rückzahlung leisten bevor der Käufer die Ware zurückgeschickt hat ?
3.Wie soll ich mich verhalten? Soll ich darauf besteten, erst die Ware zurück dann Rückzalung? Soll ich dem Käufer eine Frist für die Rücksendung setzen? In welchem BGB wird so was geregelt?

Ich bitte um einen schnellen Rat.
Danke im voraus.

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Die sollen drohen wie sie wollen, ist nichts Neues.

OVP heißt originalverpackt, also die Ware sollte schon ungeöffnet sein.

Schau dir das mal an:

http://123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=82797

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