Rückabwicklung: Zahlt Kleinanzeigen auch die "Hin-/Erst- Versandgebühren" zurück ?

6. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 47x hilfreich)
Rückabwicklung: Zahlt Kleinanzeigen auch die "Hin-/Erst- Versandgebühren" zurück ?

Hallo zusammen,

bei Kleinanzeigen habe ich über "Sicher Bezahlen" einen Artikel für 20 € gekauft.
Dieser Artikel hat einen Defekt, der nicht von mir stammt.
Mit Käuferschutz habe ich 28,15 € an Kleinanzeigen bezahlt.
Der Verkäufer hat mir den Artikel lt. Kleinanzeigen für 6,75 € versendet.
Bei Kleinanzeigen steht der Status auf "Versand wird vorbereitet".
Der Verkäufer bietet mir an, ich soll den Artikel zurück schicken, er würde mir die 20 € überweisen.

So weit, so gut.
Ich denke ich kann den Artikel gut und sicher verpackt als Hermes-S Paket für 4,95 € zurück schicken.

Nur hätte ich dann 11,80 € an Versandgebühren bezahlt, die ich gegen 20 € Rücküberweisung gegenrechnen muß.

Daher meine Frage:
Was überweist mir Kleinanzeigen bei Einigung zurück:
- nur die 20 € Warenwert
- 20 € + Versandgebühren
- 20 € + Versandgebühren + Käuferschutzgebühren
?

Danke
+
Grüße Ambros



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Was überweist mir Kleinanzeigen bei Einigung zurück:

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Da du diese kennst:
Wo finde ich diese ?

Hast du evtl. einen Link :smile:

Ich habe die FAQs durchsucht, da steht bei Rückversand nur das ich die Rücksendegebühren übernehmen soll.

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1863 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Daher meine Frage:
Was überweist mir Kleinanzeigen bei Einigung zurück:
- nur die 20 € Warenwert
- 20 € + Versandgebühren
- 20 € + Versandgebühren + Käuferschutzgebühren
?


Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Verkäufer einigen.

Was er ggf. erstatten müsste und was er zu erstatten bereit ist, kann differieren.

So oder so lohnt es sich nicht, wegen so einem Bagatellbetrag ein Fass aufzumachen.

BTW: Ob sich was über den Käuferschutz machen lässt, kann ich dir nicht sagen...damit kenne ich mich nicht aus.

-- Editiert von User am 7. November 2024 08:22

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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