Rückgabe bei Privatauktion

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ebayopfer08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückgabe bei Privatauktion

Hallo!
Ich habe leider schon wieder Ärger mit einem eBay-Artikel.
Gekauft wurde eine Modelleisenbahn-Lok, die als wenig gebraucht und funktionsfähig angepriesen wurde. Ich habe vor meinem Gebot auch den Verkäufer angeschrieben und nachgefragt ob die Lok wirklich einwandfrei funktioniert. Er hat mir bestätigt, dass der Artikel voll funktionsfähig sei. Ich habe geboten und mit Höchstgebot gewonnen. Kaufpreis + Porto knappe 85,- Euro.

Allerdings musste ich nun feststellen, dass der Steuerchip der Modelleisenbahn kaputt ist. Im Digitalbetrieb fährt die Lok ein paar Meter und bleibt stehen, analog lässt sie sich gar nicht ansteuern. Ich habe daraufhin einen anderen Chip eingebaut und die Lok funktionierte 1A. Also ist es eindeutig dass der Chip kaputt ist. Ein Transportschaden kann ausgeschlossen werden, da die Lok gut verpackt war und es auch sehr unwahrscheinlich ist dass der Chip der ja im inneren der Lok ist durch den Versand kaputt gegangen sein könnte. Demnach hat mir der Verkäufer einen defekten Artikel als "funktionsfähig" verkauft. Er hat in der Auktion auch behauptet er hätte die Lok nur ein paar Mal benutzt...

Was kann ich denn nun machen? In der Auktion schließt der Verkäufer Gewährleistung/Garantie/Rückgaberecht aus. Aber hätte ich gewusst dass die Lok kaputt ist hätte ich nicht geboten. Zudem habe ich ja nachgefragt ob alles funktioniert und der Verkäufer hat mir das versichert... Wie sieht das nun aus? Kann ich eine Nacherfüllung verlangen oder gar vom Kauf zurücktreten? Wie ist das mit einem Preisnachlass aushandeln? Ich könnte mir einen Original-Chip vom Hersteller für 30 Euro kaufen...kann man die Kosten an den Verkäufer abwälzen?
Ich bitte um Hilfe...

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ist doch super! Jetzt weißt Du, woran es gelegen hat.

Man könnte es auch so bezeichnen:

Operation gelungen, Patient tot!

Es gibt lässliche Sünden und Todsünden. Das hier ist eine Todsünde.

Sie heißt "Selbstvornahme" oder "Lass die Finger von allem, was Du reklamieren willst".

Indem Du jetzt die Lok geöffnet hast, daran herumgelötet hast, hast du Dir JEDEN Weg verbaut, einen Sachmangel geltend zu machen. Du kannst noch nicht einmal mehr beweisen, welcher Chip darin war, alles vorbei.

Die Sache ist gestorben! Lass es Dir wirklich eine Lehre sein. Mag auch der Drang zur Ursachenforschung noch so gewaltig sein, auch Einstein erlebte so etwas augenscheinlich, im Falle der Sachmängelhaftung ist er nicht angebracht.

Du hättest reklamieren können, abwarten müssen, was der Verkäufer sagt, durftest aber niemals etwas auslöten...




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#2
 Von 
ebayopfer08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein hier wurde nix gelötet. Die Chips in diesen Loks sind zum ein- und ausstecken wie Steckkarten in einem Computer. Es ist doch wohl nicht verboten solche Bauteile zu prüfen?

Wenn ich ein Auto kaufe und eine andere Batterie reinstecke weil die ursprüngliche leer ist, bin ich dann auch gleich selber schuld?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Dann habe ich etwas falsch interpretiert, dennoch durftest du die Lok nicht öffnen. Das Problem ist jetzt einfach das, dass wenn man schon nicht bemerken kann, dass die Lok irgendwie geöffnet wurde (Lacksiegel oder dergleichen beschädigt), jeder einfach Teile entnehmen kann und andere einstecken kann.

Der Käufer ist beweispflichtig. Er muss nachweisen, dass der Chip schon bei Übergabe an das Transportunternehmen defekt war. Ein Indiz wären Zeugen, die beim Auspacken und sofortigen Ausprobieren anwesend waren.

Das ist schon schwierig. Noch schwieriger ist die Lage, wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Nun muss man nachweisen:

1. dass der Chip bei Gefahrenübergabe = Einlieferung beim Versandunternehmen defekt war.
2. dass der Verkäufer davon gewusst hat (Arglist).

Wie soll das gehen?

Das macht den Gewährleistungsauschluss so schwer zu knacken.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ebayopfer08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun ich habe die Lok in Beisein eines Bekannten geöffnet der sehr viel Ahnung von der Materie hat. Er kann bezeugen dass die Lok nicht funktioniert hat, bzw. dass es am Chip liegt.
Das einfachste ist jetzt wohl aber einfach dem Verkäufer darüber zu informieren und abzuwarten was er dazu sagt...

1x Hilfreiche Antwort

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