Rückgaberecht/ Rücktrittsrecht bei Ebay

6. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
DanielOtremba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht/ Rücktrittsrecht bei Ebay

Hallo,

Ich habe bei Ebay meine Playstation2 verkauft und nun will der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen (privat an privat). In der Artikelbeschreibung habe ich keine Angaben bezüglich eines Rückgaberechts gemacht.

Er hat bemängelt das die Playstation einen Defekt hat und ein Controller auch defekt sei. Das CD-ROM-Laufwerk geht ab und zu nicht auf und beim Controller fehlt ein Gummi, schreibt er. Ich hatte sie schon lange nicht mehr benutzt und vor dem Versand hatte ich sie nochmal getestet wobei kein fehler aufgetreten ist. An das mit dem Controller habe ich mich erst erinnert als er mich drauf hingewiesen hat. Es handelt sich dabei um keinen technischen Defekt sondern nur um eine optische Sache, die die Funktion nicht beeinflusst.

Ich habe den Artikel als gebraucht verkauft.
Wie sieht es nun aus? Gibt es in diesen Falle überhaupt ein Rückgaberecht oder Rücktrittsrecht?

Er hatte mir vor zwei Tagen eine mail geschickt in der er mich auf die Mängel hingewiesen hat und wollte dies per Kulanz regeln (Preisminderung oder Rückgabe) am nächsten Tag als ich das erste mal mein Mailkonto abgerufen hatte, befand sich auch gleich eine zweite Nachricht von ihm im Postkasten in der er mir schrieb, dass er einen Anwalt eingeschalten hat da ich mich ja immer noch nicht gemeldet hätte.


Hier kann man nochmal den Artikel einsehen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3025310550&ssPageName=ADME:B:EOAS:DE:3

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Bei Privatverkäufer gilt, dass dieser eine Gewährleistung für Sachmängel über einen Zeitraum von 2 Jahren hat, sofern er die (wie Sie) nicht ausgeschlossen hat.
Im übrigen ist die Artikelbeschreibung nicht ausreichend, da Sie nicht auf die Mängel hingewiesen haben.

Ist es wirklich wahr, dass der Käufer den Anwalt eingeschaltet hat, so würde ich dem Käufer mitteilen, dass ich indem Fall mich nicht mehr mit ihm auseinandersetzen kann sondern auf den Brief des Anwalts warten werde, da ich mich ja nicht an allen Fronten rechtfertigen muss.
Ist es, wie ich vermute, heiße Luft und eine Form der Druckausübung, weil Sie sich nicht sofort gemeldet haben, dann würde ich ihn nett und freundlich darauf hinweisen, dass Sie im Falle das er Recht hat gerne zu einer Einigung bereit sind.

Wenn Sie dies möchten bieten Sie ihm einen Nachlass an und wenn er darauf eingeht haben Sie die Sache erstmal vom Tisch.

Besteht er auf Rückgabe so ist dies nicht ganz so banal, wie er sich das vorstellt, da Sie das Recht auf Nachbesserung haben.
Hierzu muss der Käufer Ihnen die Playstation zu seinen Kosten zuschicken damit Sie die Angelegenheit prüfen können und ggfs. nachbessern. Zur Nachbesserung haben Sie zweimal die Möglichkeit. Sollte dies beide Male nichts werden hat der Käufer den Anspruch des Rücktritts und Sie müßten ihm die Kosten (Artikel + 2 x Porto) zurückzahlen.

http://bmwi-softwarepaket.de/InfoArchiv/1357/3236.html

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