Ich habe vor 3 Monaten ein Kinderwagengestell verkauft, bzw die Käuferin hat per Sofort Kaufen beendet und danach erst mitgeteilt das sie knapp bei Kasse sei und nur in Raten zahlen könne, sie erzählte mir von ihren privaten Problemen usw. Naja ich lies mich überreden. Nun bekam ich endlich Anfang Dezember die letzte Rate und verschickte am 4.12. das Gestell und sie bekam es laut Sendungsverfolgung am 5.12. um 11 Uhr. Nun bekam ich heute Nacht 19.12. eine email von ihr das der Wagen defekt sei und ein Reifen sich nicht montieren lasse. Wie wir nun weiterverfahren, ob ich ihnen das Ersatzteil zahle oder am besten gleich die 400 Euro zurück überweise und sie schickt mir den Wagen zurück!
Ich fiel aus allen Wolken! Nach 2 Wochen? Die gute Dame könnte ja damit nun schon 2 Wochen rumgefahren sein und durch falsches montieren das Teil kaputt gemacht haben...sie unterstellt mir nun gewaltätiges abmontieren! Ich habe den Wagen ganz normal zerlegt und verpackt sogar mit Luftpolster und Styropor! Davon hab ich aber leider kein Foto gemacht, hätte aber meinen Nachbarn und meine Mutter als Zeugen.
Nun will sie mich verklagen, ausser ich zahle ihr das Geld zurück! Was soll ich nun tun?
Rücknahme 2 Wochen nach Erhalt und 3 Monate nach Kauf?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hast du denn die Rücknahme/Garantie in der Auktion ausgeschlossen ? Wenn nicht kann sie den Vertrag widerrufen und in dem Falle hättest du dann wirklich Pech. Ansonsten muss sie beweisen das der Schaden schon vor dem Empfang vorhanden war und nicht erst bei/durch sie entstanden ist, was ist kaum gelingen dürfte.
Danke für deine Antwort. Ich habe in der Artikelbeschreibung angegeben das es ein Privatverkauf ist und ich keinerlei Haftung, Gewährleistung und Umtausch gebe
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ZitatHast du denn die Rücknahme/Garantie in der Auktion ausgeschlossen ? Wenn nicht kann sie den Vertrag widerrufen (Widerruf :
)
und in dem Falle hättest du dann wirklich Pech. Ansonsten muss sie beweisen das der Schaden schon vor dem Empfang vorhanden war und nicht erst bei/durch sie entstanden ist, was ist kaum gelingen dürfte.
Wenn ich einmal annehme, dass der/die TE den Artikel privat verkauft hat, dann muss der/die TE die Rücknahme überhaupt nicht ausschließen und dasselbe gilt für die Garantie.
Daher den Kontakt mit der Käuferin einstellen und einfach waren, ob überhaupt etwas vom Gericht kommt.
Geschätzte 99% aller Drohungen, bzgl. Anwalt oder Gericht, bleiben leere Drohungen.
ZitatWenn ich einmal annehme, dass der/die TE den Artikel privat verkauft hat, dann muss der/die TE die Rücknahme überhaupt nicht ausschließen und dasselbe gilt für die Garantie. :
Korrekt. Aber die Gewährleistung sollte man ausschließen und ein "keine Garantie" geht laut BGH bei Privatverkäufern auch als Gewährleistungsausschluss durch.
@amz
Du solltest einfach nicht auf ihre Kontaktversuche reagieren. Sie muss dir nachweisen, dass du vom Defekt gewusst und diesen arglistig verschwiegen hast. Kann sie das nicht, dann kannst du Nachts gaaaanz entspannt schlafen.
ZitatDu solltest einfach nicht auf ihre Kontaktversuche reagieren. :
Das ist der beste Tipp. Ihr Wagen - ihr Problem!
Ich frage mich wie Sie den Anwalt bezahlen möchte, wenn der Kinderwagen schon 3 Monate abgezahlt werden musste.....
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