Hallo,
ist es den Rechtens, wenn ein Verkäufer bei Ebay, Artikel als funktionsfähig verkauft, sich nach Lieferung des Artikels aber herausstellt das er defekt ist und der Verkäufer aber die Rücknahme ablehnt, weil er ja eine Rücknahme und Gewährleistungsausschluss im Angebotstext angegeben hatte?
Wenn das richtig ist, heist das ja der Verläufer kann wissentlich Defektes verkaufen weil er das Zeug eh nicht mehr zurück nehmen muss.
Und das kann doch auch nicht so sein, oder?
Gruß,
Roland
Rücknahme bei Defekt
10. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2004 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme bei Defekt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2004 | 13:10
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Nein.
Bear
#2
Antwort vom 10. Oktober 2004 | 13:45
Von
Status: Lehrling (1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Um es ebenso kurz zu machen :
Nein , blättern Sie hier ein wenig zurück in den Beiträgen - es wurde hier bestimmt schon ein dutzend mal erklärt , daß das nicht gesetzeskonform ist ...
Und jetzt?
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