Rücknahme bei privatem Verkauf?!?

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Rücknahme bei privatem Verkauf?!?

Hallo,

Ich habe einen gebrauchten Laptop privater Anbieter über eBay verkauft. Rücknahme wollte ich eigentlich ausschließen. Hab das nur irgendwie vergeigt. Nun steht da "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.". Unten steht aber nichts. Nun wurde der Laptop, der echt 100% funktionierte, verkauft und der Verkäufer schreibt mir nun, dass der Laptop beim spielen usw. ab und zu abstürzen würde. Ich hatte nie Spiele drauf und hatte nie Probleme mit abstürzen. Naja...zudem weiß ich ja nicht, ob er sonst noch irgendetwas an dem Laptop gemacht hat. Muss ich den zurücknehmen?

Viele Grüße

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11 Antworten
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#1
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Lese mal hier!

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Sehr gute Seite! Ich habe als Privater an einen Privaten verkauft. Ich habe zwar ein paar Artikel vorher verkauft. Musste aber immer ein neues Verkaufsformular ausfüllen. Ich denke nicht, dass es schon AGB's sind. Jetzt ist nur die Frage, ob der Satz "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben." schon ausschließt, wenn unten nichts steht.

grüße

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#3
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Lese mal hier!

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Zusatz-Privatverkauf-Keine/1900051079

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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."

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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

OK. Da kommt es ja drauf an, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Der Käufer schrieb ja aber, dass der Laptop die ersten Tage schon funktionierte. Ich bin mir 100% sicher, dass das Teil zu lief, wie es laufen sollte.

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#5
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Dies dürfte dich eher Interessieren.http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Verbraucher-K%C3%B6nnen-Den/1900059750

Da vergessen wurde alles anzugeben, sind beide Links für Interessant. Meiner Meinung nach , sollte ein Mangel vorgelegen haben , wie es der Käufer angibt, wird es wohl auf eine Einigung bzw. eine Rücknahme hinauslaufen.

Vielleicht melden sich noch andere Forenmitglieder mit Erfahrung!

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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."

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#6
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Hinweis!
Angenommen, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wurden mit besagter Klausel nicht wirksam ausgeschlossen, so können Sie vom Verkäufer nun Nacherfüllung verlangen.

Zu finden hier! Zwar entfernt, aber es verschaft einen Überblick. Falls Keine Angaben zur Rücknahme etc. gemacht wurden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erhaltener-Artikel-entspricht-nicht-dem-gekauften-Artikel-__f65733.html

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#7
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo Wolle,

grundsätzlich besteht auch als Privatverkäufer eine Pflicht zur Rücknahme eines Artikels, der Mängel aufweist - die in der Beschreibung nicht angegeben waren.
Aber ob das hier der Fall ist? Grundsätzlich funktioniert der Laptop ja und stürzt nur hin und wieder ab? Das hängt doch oft mit einer Überlastung zusammen. Wer weiß, was der da für Spiele spielt. Vielleicht welche, für die Arbeitsspeicher etc. des Laptops so gerade eben ausreichen? Da stürzt so ein Gerät dann schon mal ab.
Vielleicht hat sich dieser Mensch in der Zwischenzeit auch einen Virus eingefangen oder oder.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe hier keinen Grund zu handeln.

Wi erwähnt muss zwar auch ein privater VK bei Mängeln den Artikel zurücknehmen, aber hier ist dann der K in der Beweispflicht, sprich K muss beweisen können, dass der Mangel schon vor übergabe ans Versandunternehmen bestanden hatte. Dies ist eigentlich fasst unmöglich.

Ich würde da jetzt nichts machen und abwarten...

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#9
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

So werd ichs machen! Danke für eure Hilfe!

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Da stellt sich aber die Frage, was das zu bedeuten hat:


"Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.". Unten steht aber nichts.

Auch wenn man privat verkauft, kann man unabhängig von Sachmängeln ein Rückgaberecht freiwillig einräumen.

Gibt es jetzt hier gar kein Rückgaberecht, weil unten die Bedingungen fehlen?

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, gewollt sei ein 14tägiges Standard-Widerrufsrecht wie beim Kauf vom Unternehmer gewesen, so fängt die Belehrung der Gewerblichen an.

Da man "Unten" im Browserfenster nicht sehen kann, könnte der K mit der Argumentation durchkommen.

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#11
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Vielleicht hat sich dieser Mensch in der Zwischenzeit auch einen Virus eingefangen oder oder.
Dann sollte dieser Mensch viel lieber einen Arzt konsultieren, anstatt vergessliche Verkäufer zu behelligen. :grins:

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