Rücknahme verweigern

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go489286-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme verweigern

Hallo,
ich habe etwas bei eBay verkauft, was zu 100% in Ordnung war und nicht defekt. Habe davon mehrere Bilder, die zeigen, dass es auch von außen in einem einwandfreien Zustand ist. Ich habe mir das Geld überweisen lassen, also steckt Paypal nicht mit drin. Zudem habe ich die Rücknahme ausgeschlossen.
Nun meint der Käufer, dass der Artikel defekt ist und fordert eine Rücknahme. Man kann wohl bei eBay eine Rücknahme starten, obwohl ich diese ausgeschlossen habe. Natürlich habe ich diese nicht angenommen, sondern geschrieben, dass ich den Artikel nicht zurücknehmen werde. Auf den Bildern, die er dazu hochgeladen hat, sieht man Kratzer und dass versucht wurde, es zu öffnen. Meine Bilder, die ich dann ebenfalls hochgeladen habe, zeigen, dass an den Stellen zuvor keine Kratzer zu sehen waren. Auch dort wo es angeblich geöffnet worden sein soll, sind keinerlei Spuren zu sehen.
Hab ich da irgendwas zu befürchten, außer eine eventuelle negative Bewertung?
Zurücknehmen werde ich den Artikel bestimmt nicht, da er ja jetzt defekt bzw. zerkratzt ist.
Es handelt sich um ein Teil von einem PKW, welcher eingebaut und Codiert werden muss. Da er schon versucht hat, es einzubauen, wird es wohl dabei Kaputt gegangen sein und er versucht jetzt irgendwie den Schaden auf mich abzuwelzen.

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Kommunikation mut dem K einstellen, sein Teil, sein Problem...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go489286-98):
Hab ich da irgendwas zu befürchten, außer eine eventuelle negative Bewertung?

Böse Schreiben vom Käufer, seinem Anwalt, eventuell eine Klage vor Gericht.


Das wichtigste ist jetzt erstmal, das man die Kommunikation mit dem Käufer einstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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