Rücknahme/Gewährleistung Privatverkauf

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Christian3512
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücknahme/Gewährleistung Privatverkauf

Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen und ungeöffneten Tischgrill bei Ebay verkauft! Den Grill habe ich nie benutzt und wollte ihn nun endlich mal loswerden! Ich habe ihn damals bei einem Einzelhandel gekauft! Es war der letzte den sie da hatten und auch die Verpackung war nicht mehr so ganz in Ordnung! Der Verkäufer erklebte sie dann mit Klebeband und ich kaufte ihn! Nun behauptet der Käufer das ein Seitenteil fehlte und der Grill unbrauchbar ist! Er verlangt das ich das Geld überweise und er mir dann Zeitnah die ware unfrei zukommen lassen würde! Desweiteren hat er gleich rechtliche Schritte angedroht! Ich habe nun darauf angeboten das ich von dem Mangel nichts wußte und bot ihm einen Teilzahlung an! Darauf hin hat er Ebay eingeschaldet und einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet und mir eine Frist von 5 Tagen zur Überweisung des Geldes gesetzt und mir auch gleich angedroht mich wegen Betruges anzuzeigen!Und auch den Satz drunter eingebracht das es auch in meinem Interesse liegen sollte die Kosten für ein solches Verfahren abwenden zu wollen!
Nun zu meiner Frage:
Hat der Verkäufer Recht wenn ich die Sachmängelhaftung, Garantie,Umtausch und Gewährleistung ausgeschlossen habe???? Wie muß ich mich verhalten???? mfg

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Christian3512
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
Hat der Käufer auch Recht wenn der Artikel nachweislich original verpackt ist???
Muß ich eine unfreie Rücksendung akzeptieren???
Muß mir der Käufer nicht nachweisen das der Fehler bei mir lag?
Welche Kosten muß ich tragen wenn ich den Artikel zurück nehme?
Kann ich verlangen das der Verkäufer erst den Artikel versendet und dann ich das Geld erbringe????

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Hat der Käufer auch Recht wenn der Artikel nachweislich original verpackt ist???

Kommt auf die Artikelbeschreibung an.
Ein Link zur Auktion wäre hilfreich.

quote:
Muß ich eine unfreie Rücksendung akzeptieren???

Ja, aber du kannst den Differenzbetrag zum normalen Versand von der Rückerstattung einbahalten.

quote:
Welche Kosten muß ich tragen wenn ich den Artikel zurück nehme?

Kommt darauf an aus welchem Grund du den Artikel zurücknimmst.
Bei Kulanz: Verhandlungssache
Bei Sachmangel: Alle angefallenen Kosten.

quote:
Kann ich verlangen das der Verkäufer erst den Artikel versendet und dann ich das Geld erbringe????

Verlangen kann man alles, ob es auch gerechtfertigt ist, darüber läßt sich streiten. Unsere Gerichte sind sehr käuferfreundlich.

quote:
Muß mir der Käufer nicht nachweisen das der Fehler bei mir lag?

Ja natürlich. Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hattest, dann muß der K nachweisen, daß du von dem Mangel gewußt haben mußt, den K also arglistig getäuscht hast. Daher auch die Frage nach dem Link zur Auktion.


Viele Grüße, Michael


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christian3512
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, danke für die ausführliche Antwort!
Hier mal der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320215925595
:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Sorry, du hast Pech!
Du hast dem dem K eine mängelfreie Ware zugesichert! Der Gewährleistungsausschluss ist somit unwirksam. Du hast eine mängelfreie Ware zu liefern. Alle anfallenden Kosten zur Lieferung der mängelfreien Ware, bzw. alle Kosten der Rückabwicklung gehen zu deinen Lasten.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christian3512
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, verstehe! :kotz:
Wie sieht das mit den Versandkosten aus?
Muß ich alle erstatten?
Laut einer Bekannten muß ich keine unfreie Lieferung seinerseits annehmen!
Desweiteren wurde mir geraten erst den Artikel zu erhalten um so einen möglichen Betrugsversuch zu unterbinden!

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Muß ich alle erstatten?

--- Jepp.

Annehmen mußt du allerdings das unfreie Paket wenn es angekündigt wurde. Nur nicht die Mehrkosten wenn der K für den Rückversand einen unfreien Versand wählt. Du kannst dann den Mehrbetrag für den unfreien Versand von den Rückerstattungskosten abziehen.
Lass ihn ruhig unfrei versenden, damit straft er sich nur selbst.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christian3512
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Und was hab ich dann zu erwarten unter diesen Erfüllungsaspekten oder auch Nichterfüllung???
Ich meine der Artikel ist ja bei Ihm, er ist nur lediglich unvollständig seitens des Handels der Ihn mir verkauft hat!
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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