Rückname- / Gabe bei Privatauktion? Paypal?

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
walter 34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückname- / Gabe bei Privatauktion? Paypal?

N'abend lieber 123-rechtler!

Ich habe bei ebay einen Artikel verkauft, als Privatperson, und auch Rückname, Garantie und Weiteres auf Grund des privatverkäuferstatuses ausgeschlossen.

Nun behauptet der Käufer, dass es an dem Artikel Schäden seien, die ich nicht beschrieben habe. Ich habe in meiner Auktion ausdrücklich um Besichtigung sowie Selbstabholung gebeten, um sowas zu verhindern.

Nun ja, habe mich dann dazu breitschlagen lassen, die War von einer Spedition abholen zu lassen. War ja auch alles super, der Käufer hat schnell via Paypal gezahlt. Habe dann das Geld auf mein Konto transferiert und alles war gut.

Nun hat er sich gemeldet, mit dem Hinweiß auf nicht erwähnte Schäden (die ich ganz ehrlich nicht! gesehen habe, wenn da gewesen), und bittet / verlangt auf die Erstattung der Scahdenssumme (so 300 von 1000€).

Muss ich darauf eingehen? Habe doch alles als privatverkäufer ausgeschlossen und um Besichtigung gebeten?

Paypal hat den Betrag nun erstmal eingefroren, daher ist mein Paypalkonto um ca 1000€ nun im Minus. Hat Paypal in so einem Fall rechtlichen Zugriff auf mein Konto? Kann ich das unterbinden? Was muss ich nun tun?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

> Muss ich darauf eingehen? Habe doch alles als privatverkäufer ausgeschlossen und um Besichtigung gebeten?
**
Es gilt das, was in der Auktion vereinbart war, hat die Sache Mängel, die nicht beschrieben wurden, hat der Käufer Rechte nach § 437 ff. BGB . Dafür trifft ihn die Beweislast. Wurde eine Beschaffenheit vereinbart ODER sogar garantiert, so sind beide nicht vom Gewährleistungsauschluss umfasst.
*****

> Paypal hat den Betrag nun erstmal eingefroren, daher ist mein Paypalkonto um ca 1000€ nun im Minus. Hat Paypal in so einem Fall rechtlichen Zugriff auf mein Konto? Kann ich das unterbinden? Was muss ich nun tun?
**
Das ist doppelt arg. Denn man hat in eklatanter Weise gegen die PayPal AGB verstoßen. NIEMALS Selbstabholung (und sei es "nur" durch eine Spedition) zulassen, wenn man PayPal als Bezahlmethode anbietet.

Problem: Der Versand kann nicht nachgewiesen werden, falls der Käufer auf den Gedanken kommt, zu behaupten, er hätte die Ware nicht erhalten. PayPal akzeptiert nur online nachverfolgbare Versandarten. Tausende Verkäufer sind schon auf den Trick mit der Selbstabholung reingefallen - Geld weg - Ware weg.
*****
Ansonsten gilt: Was PayPal jetzt macht, wenn der Käufer "nur" behaupten sollte, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung, ist nicht vorherzusagen, Meistens bekommen die Käufer Recht, aber nicht immer und nicht immer Geld zurück. Meistens wird dem Verkäufer das Geld abgezogen, oft kriegt es der Käufer, manchmal behält es PayPal für sich selbst.

Alles ist drin und nichts. Es sieht also nicht so gut aus, es macht auch nicht viel Sinn zu prognostizieren, wie es ausgeht, es gibt NICHT vieles, was so unberechenbar ist, wie PayPal.

Gerade letzte Woche in Wiso.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/720360
*****
Sollte die PayPal Entscheidung zu seinen (eigenen) Ungunsten getroffen werden und man gleicht das PayPal Konto nicht aus, wird PayPal versuchen, das Geld über die KSP (das PayPal Inkasso einzutreiben). Nur wenn man bereit ist, PayPal nie mehr zu nutzen, wird man das Geld behalten können, da PayPal es vermeidet, letztlich über die Androhung eines Mahnbescheids hinauszugehen, da es scheinbar nicht wünscht, dass seine AGB von einem Gericht überprüft werden.

Geht die Sache glimpflich aus, würde ich mich schnellstens mit den PayPal AGB und den damit verbundenen Tücken vertraut machen.

Ansonsten zu PayPal:

http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php

Hier aus dem Forum:

http://www.123recht.net/Ware-versendet-kam-aber-wohl-nicht-an-!-__f139841.html
http://www.123recht.net/PayPal-Betrug-__f143921.html
http://www.123recht.net/ebay.uk-paypal-Käuferschutz-Handy-__f147411.html
http://www.123recht.net/PayPal-__f149333.html

Nur 4 von zig anderen...

-- Editiert am 04.04.2009 22:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

spedition ist eine von paypal gebilligte versandart, auch wenn sie es nicht explizit erwähnen.

die frage ist, wer ist der auftraggeber der spedition gewesen?
verkäufer: dann ist es von paypal gedeckt
käufer: dann hat der verkäufer ein problem, da es wie selbstabholung zu werten ist. hat er sich von der spedition eine "übernahmequittung" ausstellen lassen, sieht es wenig besser aus.



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
walter 34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey, Danke erstmal für die Infos.

Ja, den Speditionsbeleg hab ich noch, hat allerdings der Käufer die Spedition beauftragt :(

Hm, das ist ja alles richtig mies so ...
Die Hauptfrage ist jetzt ja erstmal, ob paypal einfach so jetzt die ca 1000€ von meinem Konto (Bankkonto) abbuchen darf? Oder erst auf meine Erlaubnis hin.

Wenn ich im Verlauf dieser Sache einen Anwalt benötige, zahlt den meine Rechtschutz?

Danke nochmal für die ausführlichen Antworten!!!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

> Die Hauptfrage ist jetzt ja erstmal, ob paypal einfach so jetzt die ca 1000€ von meinem Konto (Bankkonto) abbuchen darf? Oder erst auf meine Erlaubnis hin.
**
Das macht PayPal nicht, zumindest ist so etwas noch nicht bekannt geworden. Nein, sollte PayPal für den Käufer entscheiden, was ja noch nicht sicher ist, es ist nie irgendetwas "sicher" im Zusammenhang mit PayPal, wird PayPal den Verkäufer auffordern, das PayPalkonto auszugleichen, es wird aber keine (rechtswidrige) Abbuchung, die man ohnehin widerrufen könnte, veranlassen. Bringt diese Aufforderung nicht den gewünschten Erfolg, kommen abwechselnd Drohbriefe (KSP Inkasso) und Bettelbriefe, manchmal ein Vergleichsvorschlag. Im schlimmsten Fall kommt ein Mahnbescheid, wenn man widerspricht, gibt PayPal auf.

Aber: Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man NIE wieder PayPal benutzen kann, PayPal vergisst nie!

Insbesondere schon jetzt KEINE PayPal-Zahlungen mehr akzeptieren, dieses Geld würde sich PayPal sofort einverleiben, da es die (schlechte) Angewohneheit hat, Geld von Kunden auf PayPalkonten als das eigene zu betrachten.
*****
> Wenn ich im Verlauf dieser Sache einen Anwalt benötige, zahlt den meine Rechtschutz?

Soweit wird es (wahrscheinlich) nicht kommen, solche Fälle sind zumindest nicht bekannt, da PayPal selbst bei hohen Forderungen die Gerichte zu scheuen scheint, man will nicht, dass die eigenen AGB auf dem Prüfstand eines Gerichts landen, zu ertragreich sind die Geschäfte, da friert man lieber das dicke Konto eines anderen ein, da hält man sich wieder schadlos.

Im Übrigen sollte so etwas immer vorher mit dem Rechtsschutz geklärt werden, es wäre das Sensationsverfahren, auf das ganz Deutschland seit Jahren wartet...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
walter 34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend Bogus1 und alle Anderen hier!


Danke für deine ausführliche Antwort, ich werde den weiteren Verlauf hier postenund Euch auf dem Laufenden halten.

Vielen dank für die schnelle, kompetente und freundliche Hilfe!
Werde dieses Forum weiterempfehlen.

Schönen Abend noch,
Walter

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
käufer: dann hat der verkäufer ein problem, da es wie selbstabholung zu werten ist. hat er sich von der spedition eine übernahmequittung ausstellen lassen, sieht es wenig besser aus.


war auf die problematik mit paypal bezogen und nicht ob der spediteur vertretungsbrechtigt für den käufer agieren darf.

bei paypal ist es so das die ware versand werden muss.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 254.913 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.457 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen