Hallo,
wir (gewerblich) hatten eine Rücksendung bzw. Widerruf. Soweit so gut. :-)
Nun hat der Käufer allerdings das Paket höher versichert,so das die Paketsendung 19,90 Euro gekostet hat,obwohl der Warenwert bei ca. 180 Euro liegt. Die Standartversicherung ist ja 500 Euro.
Nun meine Frage:
Müssen wir den gesamten Betrag erstatten,obwohl wir in keinsterweise dazu aufgefordert haben,höher zu versichern,bzw. gibt es eine Regelung inwieweit der Verkäufer Rücksendekosten übernehmen muß.? Nicht das der nächste auf den Trichter kommt,und seinen Mp3 Player mit der Spedition zurückzusendet...
Gruß Austin
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Gibt es eine Regelung inwieweit der Verkäufer Rücksendekosten übernehmen muss?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Um welche Ware handelt es sich, welche Versandart wählte der Käufer?
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Hallo,
es handelte sich um eine Mikrowelle. Die Versandart war versichert mit DHL
Gruß Austin
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weiß jetzt immer noch nicht, wie man auf EUR 19,90 kommt, wenn der Grundpreis EUR 6,90 beträgt, eine Versicherung bis EUR 2.500,00 mit EUR 3,50 zu Buche schlägt, eine Versicherung bis EUR 25.000,00 mit EUR 15,00 zusätzlich...
Wie auch immer, es sind die "erforderlichen" Kosten zu erstatten. Wenn also DHL gewählt wurde, wären das EUR 6,90 für ein Paket bis 10kg.
AG Aachen (10 C 206/06
) Internethändler müssen im Falle des Widerrufs nur die erforderlichen Versandkosten ersetzen.
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-ruecksendekosten.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/ag-aachen-ruecksendekosten.pdf
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Hallo,
tja,es wurde mit 31,5 KG mit 2500 Euro versichert versendet. :-)
Aber das war die Antwort die ich gesucht habe.Haben Sie recht herzlichen Dank !
Gruß Austin
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