Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen ein gebrauchtes Elektrogerät über e-bay verkauft. Dis zuletzt hat es einwandfrei funktioniert. Jetzt behauptet der Käufer es war von Anfang an defekt und möchte, das ich ihm das Geld überweise, dann schickt er die Ware. Ich möchte aber zuerst die Ware haben, um zu prüfen, ob es auch das Gerät ist, das ich verkauft habe (Seriennummer) und ob es nicht mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde. Außerdem hab ich doch ein Recht auf Nachbesserung.
Wie sieht denn die Rechtslage aus? Kann ich darauf bestehen, zuerst die Ware zu erhalten? Ich möchte die Ware auch nicht per Nachname erhalten, da ich sie ja sonst nicht prüfen kann, bevor ich bezahlen muss. Muß ich auch die Portokosten erstatten?
Gruß
Betty
Rücksendung e-bay
Hallo,
ein Privatverkauf ist ein Privatverkauf. Wenn das Teil zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war (bekannten Mängeln) und auch nichts verheimlicht wurde, würde ich mir da wenig Gedanken machen ...
Auch die Nachbesserung würde ich erstmal nicht anvisieren, ist fast ein Eingeständniss, das etwas kaputt war ... !
In letzter Zeit häufen sich diese 'GibmirmeinGeldzurück' Mails seitens der Ebay Käufer.
Erst vor fast 3 Monaten hatte ich so eine Mail erhalten ! Angeblich war das teil von mir defekt. Die Rep. Werstatt sagte Totalschaden. ich aber war mir keiner Schuld bewusst und habe die Rep. Werkstatt schon mal gar nicht akzeptiert. Woher soll ich wissen, ob das nicht die eigene Firma ist oder die eines Bekannten ?
Egal ... Dann ein paar Tage später kam die Mail, das ich wahrlich nichts davon gewusst haben kann, weil es unerklärlich ist, aber man fände es toll, wenn ich mich an dem Schaden beteiligen würde, man würde das gerät aus Liebhaberschaft instanstzen lassen ...
Ausserdem sollte ich nach reparatur eine Rechnungskopie erhalten. Die habe ich bis heute nicht !
Was sagt uns das ?? Ein Versuch ist es immer wert, viele knicken ein und nehmen das teil zurück oder zahlen einen Ausgleich.
Das neue 'Recht' ist recht Unsinng und vor allem Undurchsichtig.
Also, schwimmt man auf der Welle des Gerichtsvollziehres, meist erfolgreich mit !
Gruss
Und jetzt?
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