Rücktritt des Käufers wg. fehlendem Verfallsdatum?

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
zrto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt des Käufers wg. fehlendem Verfallsdatum?

Hallo.

Ich habe ein Kosmetikprodukt bei Ebay versteigert. Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2993110994

Das Produkt ist bereits benutzt und ca. zur Hälfte voll. Nach fast einer Woche hat sich nun die Käuferin gemeldet und meint nun, das Teil nicht abnehmen zu müssen, da sie

1. erst jetzt mitbekommen hat, dass das Produkt bereits benutzt ist.

2. Sie eh ein Rücktrittsrecht hat, da ich eine Verfallsdatumsgarantie hätte geben müssen( Sie schreibt sogar, das dies praktisch ja nicht möglich ist und sie schon deshalb zurücktreten kann; das weiß sie von ihrem Arbeitgeber, einem TV-Sender!!!)

Ich habe ihr nun geantwortet, dass die das Produkt abnehmen muß, da ich Garantie, etc. ausgesclossen habe und die sich auf die EU-Richtline bezieht, die noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Nun meine Frage - wer hat Recht? Kann sie zurücktreten?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.
Wurde IMO deutlich genug drauf hingewiesen, also wohl kein Fall für §119 BGB (Anfechtung wg. Irrtums).

ad 2.
Gehört IMO zu einer vollständigen Artikelbeschreibung, wie von den eBay-AGB verlangt.
Rücktritt aber wohl nur möglich, wenn das Verfallsdatum bereits so nahe liegt, daß es die bestimmungsgemäße Anwendung einschränkt.

und die sich auf die EU-Richtline bezieht, die noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Welche EU-Richtlinie ist hier gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zrto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich denke mal das sie sich auf die EU-Richtline 2003/80/EG und 2003/15/EG bezieht.

und ein verfallsdatum gibt es ja noch nicht bei kosmetikprodukten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Naja, manche Cremes und Öle haben schon ein Verfallsdatum, das ist halt noch freiwillig.
Das soll sich erst nächstes Jahr ändern. Dann wird es Pflicht (EU weit).

So lange wird Frau sich wohl an Richtlinien halten, oder schnell aufbrauchen ;)
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/expertentipp/161835.html

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen