Rücktritt einer auktion

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hamselmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt einer auktion

Hallo.

Ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert. 5 Tage nachdem das Geld auf meinem Konto war, habe ich den Artikel versendet, am gleichen Tag bekam ich eine sehr unfreundlich mail, in der ich als betrüger usw. beschimpft wurde, es wurde mir eine 5 tägige frist gesetzt. dämlicher weise habe ich natürlich gerade bei dieser auktion an eine falsche hausnummer geschickt (habe zum beweis auch paketnummer geschickt, bei der der käufer das prüfen kann), also ist das paket nun wieder auf dem weg zu mir. nun hat mich der verkäufer als betrüger und rechtsanwalt ist eingeschaltet bewertet. ich hab dummer weise im ärger auch "einfach lächerlich" bewertet. so jetzt möchte der käufer vom kauf zurücktreten. ich will nur möglichst schnell die sache über die bühne bringen.
jetzt meine frage: wenn ich den rücktritt annehme: darf ich die versandkosten/ebay kosten einbehalten?
er fordert von mir den ebay preis, die versandkosten und 15 euro bearbeitungsgebühr.
die 15 euro sehe ich gar nicht ein.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...seltsam, du hast verkauft und falsch adressiert und willst, weil der Kauf storniert werden soll Versandkosten und Ebay-Kosten einbehalten *kopfschüttel*, war doch dein Fehler.

Gleichermaßen ist die Forderung des Käufers
ebenfalls unverständlich.

Beide sollte mal überlegen, wie man miteinander umgeht, dass Fehler passieren können, man eine Zeit abwarten muss und Verständnis für einander aufbringt, wenn man es ehrlich meint.

Denke beide sollten keine ebay-Geschäfte mehr machen.

mfg

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der K sollte hier mal den Ball flach halten.
Zum einen ist der VK noch gar nicht beweisbar in Verzug, sodaß ein Rücktritt des K ohnehin nicht durchsetzbar ist.
Zum anderen ist die abgegebene Bewertung als 'Betrüger' zweifellos strafrechtlich relevant (und wird von eBay auf Antrag auch problemlos gelöscht).

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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sollte es sich um einen Privat Verkauf handeln, hat der Käufer ohnehin kein Rücktrittsrecht.
Bei dem Benehmen das er Ihnen gegenüber an den Tag legt, würde ich nicht kulant handeln,sondern ihm mitteilen das er aufgrund seines Benehmens, erstens rechtliche Schritte erwarten darf und zweitens kein Entgegenkommen.

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#4
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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