Hallo Zusammen,
Verkäufer B bietet Käufer A an, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Käufer verlangt jedoch vor der Rücksendung der Ware den gezahlten Betrag für die Ware erstattet zu bekommen.
Kann er dies verlangen?
Danke
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Rücktritt vom Kauf / Artikel zurücksenden
21. September 2011
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Frage vom 21. September 2011 | 16:55
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 28x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf / Artikel zurücksenden
#1
Antwort vom 21. September 2011 | 17:00
Von
Status: Schüler (432 Beiträge, 172x hilfreich)
Die Rückabwicklung erfolgt normalerweise Zug um Zug, d.h. zunächst sendet der Käufer den Artikel zurück und dann erstattet der Verkäufer den Betrag.
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#2
Antwort vom 21. September 2011 | 17:35
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Rückabwicklung erfolgt normalerweise Zug um Zug, d.h. zunächst sendet der Käufer den Artikel zurück und dann erstattet der Verkäufer den Betrag.
<hr size=1 noshade>
Beim Rücktritt ist der Leistungsort am Wohnsitz des K, dort wo sich die Sache vertragsgemäss befindet.
etwas anderes hat der BGH, abhängig vom Einzelfall, nur für die Nacherfüllung entschieden, ausdrücklich nicht für den Rücktritt, siehe VIII ZR 220/10 , dort Ziff. 33:
Schließlich lassen sich die zum Erfüllungsort der Rückgewähransprüche nach erfolgtem Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2 , §§ 440 , 346 BGB , der vielfach an dem Ort angesiedelt wird, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet, entwickelten Grundsätze nicht auf die Nacherfüllung nach § 439 BGB übertragen. Das Rücktrittsrecht und das Nacherfüllungsrecht sind in ihrem dogmatischen Ausgangspunkt und ihren Rechtsfolgen so verschieden, dass es an einer Vergleichbarkeit der beiden Rechte fehlt.
D.h. hier muss Zug um Zug an der Tür des K rückabgewickelt werden, wenn der VK den Weg zum K sparen möchte, bleibt nichts anderes übrig, als in Vorleistung zu gehen.
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#3
Antwort vom 21. September 2011 | 18:37
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 28x hilfreich)
Danke damit ist die Frage beantwortet.
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