Rücktritt vom Kauf - Kostenerstattung bei Rücktritt vor Auslieferung?

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf - Kostenerstattung bei Rücktritt vor Auslieferung?

Hallo,
habe Freitag eine Uhr ersteigert und gerademal einige Stunden später eine zum Abi geschenkt bekommen. Hab dann dem Verkäufer (Gewerblich) ne E-Mail mit Sachverhalt und bitte um Rücktritt vom Kauf geschickt. Dachte mir schreib ihm lieber bevor er die Wahre abschickt um beiden seiten die Mühe zu ersparen.




Jetzt hat er mir folgende Mail geschickt:


Hallo,

da Sie die Ware noch nicht einmal haben, ist dies KEIN Widerruf sondern ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Widerrufsrecht wurde deshalb eingeführt, dass Sie die Ware in
Augenschein nehmen können und diese dann bei Nichtgefallebn zurücksenden
können. Da Sie dieses NICHT getan haben ist das ein Rücktrit vom Kaufvertrag
wofür wir allle uns entstandenen Kosten geltend machen können und auch
werden.

Einstellgebühr : EUR 14,06
Abschlußgebühr EUR 4,54

Gesamt EUR 18,60

Das sind die reinen Kosten, welche Sie durch Ihr gebot verursacht haben.
Einmal abgesehen davon, dass unsere Mitarbeiter für die Bearbeitung auch
bezahlt werden möchten.

Wir müssen deshalb den betrag von 18,60 bei der Überweisung in Abzug bringen und bitte Sie auf keine unserer Auktionen mehr zu bieten.







Ist das möglich derartig bei nem Artikel für 107 € inklusive Versand abzukassieren?

Frage:

Gibt es ein generelle Regelung die dem Verkäufer die Kostenerstattung bei Rücktritt vor auslieferung ermöglicht?
Wenn ja, gibt es Beschränkungen was die Summe angeht
(eventuel in Relation zum Kaufpreis) ?


Mit freundlichen Grüßen

Julius



-- Editiert von JKnoche am 20.06.2005 14:01:53

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Schicken lassen und dann zurücktreten, dann hat der Verkäufer doch, was er will, und der Käufer weniger Kosten!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die chnelle Antwort

Ja, das hatte ich mir auch überlegt.
Der Verkäufer wird das durchschauen,
die Frage ist ober er irgend etwas machen kann das ich nachher doch nochr irgen etwas Zahlen muss?
Falls nicht schick ich ihm wirklich ne Mail mit Revidierung des Rücktritts und schick die Wahre dann zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Dies ist die praktischste Lösung.

Zumal Sie nicht wiksam vom Kaufvertrag zurücktreten können, da Ihnen kein Rücktrittsgrund zusteht.
Evtl. könnte man das Verhalten von Ihnen und dem VK als Auflösungsvertrag bezeichnen. Aber Sie haben wohl das Angebot iHv 18,60 € nicht angenommen.

Daneben sollten Sie einmal die geltend gemachten Einstellgebühren iHv 14,06 € durchrechnen (Kalkulator auf wortfilter.de).



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das Angebot über 18 € Kostenerstattung habe ich bisher noch nicht beantwortet (Kam heute erst um 12.00 Uhr) per Mail,
Aslo heißt das sich das mit dem Zurückschicken auch erledigt hat.

Die errechneten E-Bai Gebühren scheinen maximal 6 Euro zu betragen inklusive Provision.

Was wäre in so einem Fall das "Richtige"

-- Editiert von JKnoche am 20.06.2005 14:54:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Teilen Sie dem VK mit, dass Sie aufgrund der hohen "Storno Kosten" die Ware doch erwerben wollen.

Sobald diese zugeht, widerrufen Sie den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen und fordern den VK auf, mitzuteilen, wie die Rücksendung der Ware erfolgen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und wo steht, dass man erst NACH Erhalt der Ware Widerrufen kann?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Sagt mal, was gebt ihr hier für Tipps?

Sie können VOR Erhalt der Ware von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ihr WiderrufsRECHT beginnt mit Kauf des Artikels. Das scheinen viele zu verwechseln.
Die WiderrufsFRIST beginnt erst mit Erhalt der Ware, auch nur dann, wenn der Vk Sie über ihr Recht aufgeklärt hat.

Also, nichts überweisen, vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und gut ists.
Die Einstellgebühren trägt auch der Vk nicht, da er sie von ebay wieder erstattet bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Und wo steht, dass man erst NACH Erhalt der Ware Widerrufen kann?

Das frage ich mich auch. Man widerruft seine auf den Kaufvertrag (Verpflichtungsvertrag) gerichtete Willenserklärung. Dazu kann die Ware selbstverständlich noch beim Käufer liegen. Dingliche Verträge wurden sind keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerruf.

Die Erklärung des Käufers ist hier als Widerruf auszulegen. Der VK muss den Kaufpreis rückerstatten.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das is ne Lösung die mir sehr entgegen kommt ;-)

Da ich allerdings n sehr pünktlicher Mensch bin, hab ich gleich überwiesen.

Also, soll ich jetzt erstmal sagen, dass ich auf volle Rückerstattung bestehe, da er keine E-bay Kosten zu tragen hat und das das Wiederrufsrecht bereits besteht?

und dann wenn er sich weigert evtl mit nem Anwalt drohen.

Wie kann man ih erstmal drauf hinweisen, dass er Rechtlich falsch liegt (formulierungs Vorschläge?)


PS: Sehr hilfreiches Forum (musste in den letzten 2 Stunden feststellen, dass hier noch ne menge Interessante (wenn auch mich
nicht direkt betreffende) Themen rumschwirren.
Könnte mich glatt doch wieder dazu bewegen lassen Jura zu studieren ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Also, soll ich jetzt erstmal sagen, dass ich auf volle Rückerstattung bestehe, da er keine E-bay Kosten zu tragen hat und das das Wiederrufsrecht bereits besteht?

Teilen Sie dem VK unter Fristsetzung einfach mit, dass er den Verkaufspreis an Sie zurückzuzahlen hat.

Bei Ihrer Erklärung handelte es sich um einen Widerruf. Das hat selbst der VK so verstanden - und darauf kommt es schließlich an (siehe auch seine Mail).

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs würde ich mit rechtlichen Schritten drohen.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke @Susi,

so hatte ich es auch vermutet, dass es ein Widerruf auch vor Versendung der Ware sein müsste.....nur war ich mir nicht sicher, jetzt schon ;) .

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Nicht nur den Verkaufspreis zurückverlangen, ALLE Kosten, auch die Portokosten.
Ihnen stehen ALLE Kosten zu.

Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hab ihm nun folgendes geschrieben und auch prompt ne Antwort bekommen:


meine Mail:

Sehr geehrter XXXX,


da sie einen gewerblichen Handel über E-Bay betreiben (sie sind sowohl Powerseller wie auch „mich“ Nutzer) habe ich als Kunde ein WiderrufsRECHT.

Dieses beginnt mit Erwerb des Artikels. Mit Auslieferung des Artikels beginnt lediglich die WiderrufsFRIST von 14 Tagen, das Widerrufsrecht besteht jedoch ab erwerb des Artikels. Des weiteren ist die Höhe ihrer Einstellgebühren in keinster Weise nachvollziehbar. Eine Kontrollrechnung meinerseits ergab inklusive Ebay

Provision maximal 7,00€. Des weiteren sollte ihnen bekannt sein, dass Ebay ihnen als Händler das Geld erstattet.

Ich fordere sie daher erneut auf den Betrag von 109,00 € vollständig zu überweisen.

Aufgrund ihrer letzten E-Mail sehe ich mich gezwungen ihnen hierfür eine Frist von 3 Tagen (Ablauf 24.06.2005 um 14.00 Uhr) zu setzen.

Sollten sie diese nicht einhalten werde ich mich veranlasst sehen rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.



VK Antwort:

Hallo,

da sind Sie leider im Irrtum

Es handelt sich hier NICHT UM EINEN WIDERRUF SONDERN UNM EINEN RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG. Das Widerrufsrecht wurde deshalb eingeführt, damit fer Kunde die Ware zu Hause prüfen kann und dann bei Nichtgefallen zurücksenden kann. DAS HABEN SIE NICHT GETAN sondern Sie sind von Kauf direkt zurückgetreten. Weiterhin sind allein schon für die Einstellgebühren inkl. Topangebot in Kategorie/Suche EUR 14,06 WELCHE NICHT VON EBAY ERSATTET WERDEN. Das können Sie gern bei Ebay hinterfragen.

Wir sind nicht bereits diesen durch SIe verursachten Betrag zu übernehmen.

Freundliche Grüße






Und was nun?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
siggisau
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mach es kurz:

1. alle empfangenen leistungen sind vom VK zu erstatten (einstellgebühr ist keine empfangene leistung!!)

2. ebaygebühren auf den käufer abwälzen?
das sieht ebay nur ungern, nach ablauf der gesetzten frist über ebay käuferschutz beantragen





-----------------
"Die ist nur meine bescheidene Meinung und KEINE Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Jesses, die probieren es doch immer wieder.
Nicht einschüchtern lassen.

Ganz simpel und ganz einfach:

Sie haben diesen Kauf widerrufen, Sie müssen nicht warten, bis Sie die Ware erhalten.Der Vk hat alle Kosten zu tragen. Da Sie bereits gezahlt haben, muss der Vk Ihnen das Geld zurück erstatten. Sie müssen ihm jedoch auch angemessen Zeit lassen. 3 Tage Frist sind hier zu kurz. Lt. BGB sollte das Zug um Zug, jedoch innerhalb 30 Tagen passieren.

ebay erstattet auch Top Angebot Einstellgebühren. Der will Ihnen nur Angst machen, es fallen ja immer noch genug darauf rein.


Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sommerwind
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

also ich habe noch nie die einstellungsgebühren zurück erstattet bekommen von ebay,lediglich die provision wurde seitens ebay zurück erstattet.
vielleicht mache ich ja auch was falsch?

grüsse sw

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Leute,

es ist doch eigentlich gaaaaaanz einfach:

1. Dem Verkäufer PER EINSCHREIBEN auffordern den Betrag innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuerstatten.

2. Nach Ablauf der Frist Ebay Käuferschutz beantragen.

3. Mahnbescheid versenden bzw. Anwalt einschalten

-> Das Geld bekommt man schon wieder :-)

Gruss Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

@sommerwind

es gibt den link Unstimmigkeiten mit Verkäufer/Käufer, darüber läuft alles. Wenn dan der Artikel wieder eingestellt ( über diesen Link) und verkauft wird, erhält man auch die ebay Gebühren.

Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Ja, alles gut und schön! Aber dann gibt es noch die ganz altmodische Methode, beim Rücktritt fairerweise ein paar Euro zu bezahlen. Schließlich hat der Käufer Arbeit verursacht und die Ebay-Gebühren muß der Verkäufer auch erst noch anfordern. Das ist auch mit Arbeit verbunden. Möglicherweise ist es schon eingepackt und adressiert. Viele machen das parallel zur Überwachung des Zahlungseingangs.

Ich finde das trotz aller Pragraphenreiterei äußerst unfair, sich so aus der Affäre zu ziehen. Die Welt des Internethandels wird dadurch nicht besser.

H.D.T.

Antworten hierauf sind vollkommen überflüssig, ich werde mir das nicht antun, die noch zu lesen.
(bin und war übrigens nie Hänlder, sondern immer nur Käufer, vielleich gehöre ich auch einer aussterbenden Rasse an, meine Geisteshaltung ein Fehler der Evolution wahrscheinlich)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn du keine Antwort willst:

Klar, hätte ich mich bereit erklärt auf ein PAAR Euronen zu verzichten. Aber jemand der bei einem Kaufpreis von 101 € + 8€ Versand 18.90€ verlangt und das auch noch in einer derart Unfreundlichen Mail hat einfach selber Schuld wenn man am Ende alles wiederhaben will (auch wenn ich immer noch mit einer reduzierten Zahlung einverstanden wäre, einfach um schnell wieder an mein Geld zu kommen.)

Mfg

Julius

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

So ein Quatsch!

Wenn ich heut in nen Laden gehe zahle ich auch keine 5,00Öre Gebühr für die Beratung einer Verkäuferin wenn ich nix kaufe.


-----------------
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht ob ich die Verkäuferdaten hier einfach so reinstellen kann.
Wenn mir jedoch jemand eine Mail an "jknoche@nolimit-events.com" schickt gebe ich die Daten gerne weiter.

Nochmal vielen Dank an Alle die mir hier weitergeholfen haben. Werde natürlich nochmal ein oder zwei Postings über den weiteren Verlauf schreiben.

Vile Grüße

Julius

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt sagt er ich solle den Betrag über meine Bank zurückziehen lassen (wieso überweißt er es nicht einfach?), den Rest würde er dann ein Inkasso Büro regeln lassen!


Soll ich sowas als Drohung verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

1) Eine Überweisung kann man nicht nachträglich zurückfordern als Überweiser; nur der Empfänger kann zurück überweisen.

2) Das mit dem Inkassobüro ist eine Drohung, ja!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JKnoche
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Das dachte ich auch, aber warum schreibt er das dann (kann ich angesichts seines mangelnden Fachwissens bezüglich Bankgeschäften auch davon ausgehen, dass er glaubt mit den Gebühren ernsthaft im Recht zu sein?)


2. klar, aber was hab ich dann zu befürchten?

3. Ist der Kerl ne Gefahr (für mich andere Käufer) oder einfach unerfahren???

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Es gibt Leute, die beauftragen schnell ein Inkassobüro. Egal, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Dem Inkassobüro ist das doch auch egal, Hauptsache, ein Auftrag mehr.

Er will einfach nur drohen, mehr nicht. In der Hoffnung, dass er damit durchkommt.

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Da der Ausdruck " Inkassobüro" leider immer noch bei den meisten Gänsehaut verursacht, probiert er es auf diese Weise. Er wird nicht nur drohen, sondern wahrscheinlich wirklich ans Inkassobüro weiterleiten. Ich hatte grade selbst so einen Fall (nachzulesen unter Inkasso).Lassen Sie sich nicht einschüchtern, erst recht nicht von nem Inkassoheini.
Wenn Sie den Kauf per mail widerrufen haben, passiert Ihnen gar nichts. Aber alle mails bitte gut aufheben, könnte sein, dass Sie diese dann noch brauchen.

Gruss
Susi

-----------------
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen