Rücktritt vom Kauf gerechtfertigt???

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf gerechtfertigt???

Hallo!

Ich habe bei petpark zwei Tiere in einer Auktion verkauft. Es handelt sich dabei um ein Pärchen. Nun hat mir der Käufer eine Mail geschickt, in der er nach den Bankdaten fragt und die Höhe der Versandkosten bestätigt. Zusätzlich verlangt er einen Bildbeweis, das es wirklich ein Pärchen ist. Daraufhin habe ich ihm die Daten geschickt und gesagt, das ich keine Bilder machen werde, weil die Tiere sehr flink sind und das zuviel Stress verursacht. Und das mir das vor einiger Zeit ein Züchter bestätigt hat. Auf diese Mail wurde folgendermaßen geantwortet:

Dann trete ich vom Kauf zurück. Laut BGB mein gutes Recht.

Jetzt meine Fragen:

Darf er das? Immerhin haben wir einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Und ich habe angeboten bei Fragen eine Mail zu schicken. Das natürlich bevor man einfach so mal etwas kauft.

Was kann ich jetzt machen um die Sache zu regeln? Möchte das nicht einfach so hinnehmen, weil er meiner Meinung nach vorher Fragen muss. Man muss sich mal vorstellen, was wäre, wenn das jeder macht.

Danke für eure Hilfe!!!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 262x hilfreich)

Hallo Karsten22,


ist es bei Auktionen auf der von Ihnen genannten Plattform üblich (bzw.'vorgeschrieben'), Bilder der zur Versteigerung kommenden Tiere zu veröffentlichen bzw. zur Verfügung zu stellen?

Haben Sie in Ihrem Auktionstext in irgendeiner Form angegeben, daß Sie entsprechende 'Beweise' zur Verfügung stellen, was das Pärchen angeht?

Sofern das nicht zutrifft, bedingt Ihre (ich setze einmal voraus begründete) 'Weigerung', das Foto zu verschicken, m.E. kein Rücktrittsrecht des Käufers, sofern in der Auktion oder in den Handelsbedingungen der Plattform nichts anderes vereinbart/vorgeschrieben ist.

Fragen Sie den Käufer doch einmal, auf welchem BGB-Paragraphen er ein Rücktrittsrecht wegen eines fehlenden Fotos festmacht. Das ist mit Sicherheit interessant zu erfahren...

Sie können also m.E. auf Erfüllung bestehen. Die Frage ist nur, ob das den Aufwand wert.


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#2
 Von 
guest123-739
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Also ich habe ein Bild in der Auktion mit reingestellt. Dort sind die Tiere abgebildet, aber natürlich nicht in der ´´Stellung´´ damit man weiß das es Männchen und Weibchen sind. Dafür müsste man Bilder von der Kloakengegend machen. Ich bin nur der Meinung, das wenn man Interesse hat, aber etwas unklar ist oder man Beweise möchte, dann muss man danach vor dem Kauf nachfragen. Wenn der Aufwand nicht hohe Kosten verursacht, dann würde ich gerne gegen diese Typen vorgehen. Sonst macht der womöglich immer so weiter. Der kann nicht kaufen und dann zurücktreten wie er will. Gibt es keine einfache Lösung mit der man erstmal etwas Druck machen kann? Wie steht eigentlich die Chance das es einen passenden BGB Paragraphen gibt? Anschreiben wollte ich den Käufer erst, wenn ich weiß was ich tun kann.

Hoffe auf weitere mithilfe.

Habe übrigens nur mehrere Aufrufe gestartet, weil es dringend ist und ich auch nicht genau wusste wo es hingehört. Muss wirklich schnell handeln, weil es da um Lebewesen geht, die schnell ein neues zuhause finden sollen.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

hast Du die EU Rechte ausgeschlossen

Hoffentlich nicht. Diesen Mist vom 'neuen EU-Recht' muß man wirklich nicht noch weiter propagieren.

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Nun nimm doch mal ein bisschen Rücksicht auf (*). Er hat doch erst 17 Beiträge. ;)

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